Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Leistungsbeschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Mansfeld-Südharz - Jugendamt
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr
Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
Do: 08:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526Sangerhausen
06295Lutherstadt Eisleben
Kontakt
- Telefon:
- +49 3464 535 3401
- Fax:
- +49 3464 535 3490
- E-Mail:
- jugendamt@lkmsh.de
- Web:
- https://www.mansfeldsuedharz.de