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i-Kfz-Dienst

Die Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz bietet Ihnen mit dem i-Kfz-Verfahren einen bequemen Online-Service für Ihre Fahrzeugangelegenheiten an. 

Die Online-Zulassung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Sie benötigen keinen Termin und können den Service rund um die Uhr nutzen. Zudem profitieren Sie von deutlich reduzierten Gebühren im Vergleich zu Vorgängen, die direkt in der Zulassungsbehörde erledigt werden. So kostet beispielsweise eine Abmeldung vor Ort 16,50 Euro, online hingegen nur 2,70 Euro. Aktuell ist die Zahlung per Kreditkarte möglich, in Kürze wird auch PayPal als Zahlungsmethode zur Verfügung stehen.

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie keine persönliche Identifizierung, sondern lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes.

Bei Zulassung und Umschreibung eines Fahrzeugs ist hingegen eine Identifizierung erforderlich. Privatpersonen können sich mit ihrem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) identifizieren, wobei die eID-Funktion aktiviert sein muss und eine sechsstellige PIN benötigt wird. Der Zugriff erfolgt entweder über ein Smartphone mit der kostenlosen "AusweisApp2", über ein Kartenlesegerät oder alternativ mittels BundID mit ELSTER-Zertifikat bzw. eID/eAT-Authentifizierung. Juristische Personen nutzen "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat. Zu beachten ist, dass die Zulassung für andere Personen nicht möglich ist. Autohäuser und Zulassungsdienste müssen sich für Zulassungen auf Dritte als Großkunde beim Kraftfahrtbundesamt registrieren lassen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Zulassungsvorgangs können Sie sofort mit den zugeteilten, ungestempelten Kennzeichen für einen Zeitraum von 10 Tagen am Straßenverkehr teilnehmen. Innerhalb dieser Frist erhalten Sie in der Regel per Post die Zulassungsdokumente, Stempelplaketten sowie die HU-Plakette zum Selbstanbringen. Wichtig: Die Kennzeichen müssen durch Sie als Antragsteller selbst beschafft werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass Fahrten ins Ausland mit ungestempelten Kennzeichen nicht gestattet sind.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass der Name auf Ihrem Ausweisdokument mit dem Namen bei der Kfz-Versicherung identisch ist, um Probleme bei der Beantragung zu vermeiden. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, wenn Sie den Online-Service nutzen möchten.

 
 
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Terminreservierung

Termine bei der Zulassungsstelle und auch bei der Führerscheinbehörde sollten vorab online, per App (CleverQ) oder am Service-Telefon vereinbart werden.

Bitte geben Sie bei der Terminbuchung alle Ihre Anliegen an, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles pünktlich bearbeiten können und es nicht zu Verzögerungen kommt.

Das Service-Telefon der Zulassungsstelle ist werktags von 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr unter +49 (0) 3464 535 4240 zu erreichen.

Die Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie werktags von 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr unter +49 (0) 3464 535 4229.

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Wunschkennzeichen

Ihr Wunschkennzeichen können Sie ganz einfach vorab online reservieren. 

Gebühren

Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 EUR (Reservierung) + 10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

Rechtsanspruch

Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Bankbriefauskunft

Mit der Bankbriefauskunft haben Sie die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche Sie bei der Bank angefordert haben, bereits in der Kfz-Zulassung vorliegt.

Die Registrierung und Eingabe der Zulassungsbescheinigungen, welche von den Banken zu uns versendet wurden, erfolgt mit dem täglichen Posteingang und steht unmittelbar danach für Sie zum Abruf bereit. Dazu ist nur die Eingabe der Briefnummer erforderlich. Diese wird Ihnen im Anschreiben der Bank mitgeteilt.

 

Wichtige Hinweise der Kfz-Zulassungsbehörde finden Sie hier!

 

Terminbuchung

 

Für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle vereinbaren Sie hier bitte einen Termin.

Händler und Zulassungsdienste beachten bitte folgende Hinweise.

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Ansprechpartner Kfz-Zulassungsbehörde

Patrick Höhne

Leiter Straßenverkehrsamt

Telefon:   + 49 (0) 3464 535 4240

E-Mail    zulassung@lkmsh.de 

Besucheradresse:

Alte Promenade 27
06526 Sangerhausen