Digitale Baugenehmigung ab sofort freigeschaltet
Ab sofort können sämtliche Anträge rund um das Thema „Bauen“ beim Landkreis Mansfeld-Südharz digital gestellt werden. Dies betrifft alle Genehmigungsverfahren, die in der Verantwortlichkeit des Landkreises liegen, wie z. Bsp. (Teil-)Baugenehmigungen, Bauvoranfragen oder Anträge zu Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Darüber informierte heute Landrat André Schröder.
"Der neue Online-Service macht einen persönlichen Termin in der Behörde unnötig. Bürgerinnen und Bürger haben aber zusätzlich weiterhin die Möglichkeit die entsprechenden Anträge und Unterlagen auf dem Postweg beim Bauordnungsamt des Landkreises einzureichen."
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss sich der Antragsteller oder die Antragstellerin einmalig ein Nutzerkonto (BundID-Konto oder Mein Unternehmenskonto) anlegen. Somit können Anträge gespeichert und später weiterbearbeitet werden. Zudem kann der Antragsteller seine laufenden sowie bereits abgeschlossenen Genehmigungsanträge jederzeit einsehen.
Statement Landrat André Schröder zur Bundestagswahl 23.02.2025:
Landkreis hofft auf schnelle Handlungsfähigkeit der neuen Bundesregierung
„Der Ablauf der Bundestagswahl lief in unserem Wahlkreis weitestgehend störungsfrei. Ein großer Dank gilt allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für den guten Job, den sie gemacht haben.
Auch in unserem Wahlkreis ist die Wahlbeteiligung im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 gestiegen. Mansfeld-Südharz hofft nun auf eine schnelle Regierungsbildung und eine stabile Konstellation, die die Herausforderungen im Land beherzt angeht und die Probleme der Kommunen ernst nimmt.“
Anmeldung zur Jägerprüfung bis 24.03.2025 möglich
Die nächste Jägerprüfung im Landkreis Mansfeld-Südharz findet am 23. und 24.05.2025 statt. Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: jagdliches Schießen, einer schriftlichen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung.
Anträge für die Zulassung zur Prüfung sind vom 24.02.2025 bis 24.03.2025 schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen oder per E-Mail an ordnungsamt@lkmsh.de zu stellen.
Aus Kapazitätsgründen ist die Teilnehmerzahl zur Jägerprüfung auf 50 Prüflinge beschränkt. Bei der Anmeldung haben im Landkreis ansässige Prüflinge und Prüflinge von Jagdschulen mit Sitz im Landkreis Mansfeld-Südharz in der genannten Reihenfolge Vorrang. Sollten darüber hinaus noch freie Plätze vorhanden sein werden auch Anmeldungen von weiteren Prüflingen berücksichtigt.
Kreistag muss erneut entscheiden - Landrat stellt Antrag auf Sonderhilfe
Die zu geringe Veranschlagung der Kreisumlage durch den Kreistag hat erwartungsgemäß zum Einspruch der Kommunalaufsichtsbehörde geführt. Durch die Beanstandung des Landesverwaltungsamtes befindet sich der Landkreis damit zunächst weiter in der vorläufigen Haushaltsführung.
Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Zur Reduzierung unseres Defizits sind alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und unsere Ausgaben mit dem geringsten Aufwand zu erledigen. Solange der Kreistag das nicht durch Beschlüsse untersetzt, droht der haushaltsrechtliche Notstand. Die Kreisverwaltung sieht sich in ihrer Haltung gegenüber dem Kreistag, aber auch in der eigenen Verfassungsbeschwerde zur Finanzausstattung bestätigt.
In den Kreistag wird nun eine erneute Vorlage eingebracht. Zunächst gilt es, über einen Widerspruch gegen die Beanstandung zu entscheiden. Da dieser wenig Aussicht auf Erfolg hat, muss der Hebesatz zur Kreisumlage an den Rahmen der Rechtsprechung angepasst werden. Auf Nummer sicher gehen zu Lasten des Landkreises – das geht nicht mehr!
Gleichzeitig hat Mansfeld-Südharz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2023 einen Antrag auf Bedarfszuweisung in Höhe von 20,2 Millionen Euro beim Land gestellt. Ein weiterer Antrag auf Liquiditätshilfe ist bereits in Arbeit.“
Landkreis macht Web zur App
Aktuell – regional – auf einen Blick
Aktuelle Meldungen und wichtige Services des Landkreises Mansfeld-Südharz stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ab sofort auch auf ihrem Smartphone und Tablet zur Verfügung.
Landrat André Schröder: „Die Landkreis-App meinMSH ermöglicht es, Informationen der Kreisverwaltung wie Öffnungszeiten, Terminbuchungen, Auskünfte, Karrierechancen und vieles mehr, noch schneller abzurufen – egal, ob von unterwegs oder zu Hause.“
Die Vorteile auf einen Blick:
Push-Benachrichtigungen bei neuen Meldungen aus der Kreisverwaltung
Direktlinks zu Services wie dem Tourenplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, Terminbuchung bei der Kreisverwaltung, Fahrplanauskunft für Bus & Bahn u. v. m.
Übersicht zu Veranstaltungen rund um „500 Jahre Bauernkrieg & 500. Todestag Thomas Müntzer”
Wichtige Hinweise zur Maul- und Klauenseuche
Nachdem im benachbarten Bundesland Brandenburg die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, gilt auch für die Tierhalter in Sachsen-Anhalt erhöhte Vorsicht. Das Veterinäramt des Landkreises Mansfeld-Südharz weist deshalb vorsorglich die Halter von Klauentieren auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Am häufigsten wird die Maul- und Klauenseuche durch direkten Tierkontakt übertragen, jedoch ist auch eine indirekte Übertragung u.a. über Milch, Dung, verseuchtes Futter, Fahrzeugreifen oder Personen möglich. Weiterhin kann eine kilometerweite Verbreitung des Virus über den Luftweg stattfinden.
Tierhalter sollten versuchen, die eigenen Bestände durch Zugangsbeschränkungen zu den Ställen und eine gute Betriebshygiene zu schützen.
Alle Halter von Hauswiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen, Alpakas, Lamas) und Wildwiederkäuern (Reh-, Rot- und Damwild, Büffel) sowie die Halter von Haus- bzw. Wildschweinen sind aufgerufen, genau auf das Auftreten erster Krankheitsanzeichen zu achten.
Zeigen die eigenen Tiere Symptome wie hohes Fieber, vermehrten Speichelfluss, Blasenbildung in der Maulhöhle, an der Rüsselscheibe, an der Innenfläche der Lippen, an Klauen oder Zitzen, muss umgehend der bestandsbetreuende Tierarzt zur Abklärung hinzugezogen werden.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten.
Für Menschen hingegen ist die Maul- und Klauenseuche nicht gefährlich.
Jugendamt und Sozialpsychiatrischer Dienst in Hettstedt jetzt an neuem Standort
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes am Standort Hettstedt sind ab sofort in der Rupprechtstraße 1 erreichbar. Hier stehen sie den Bürgerinnen und Bürgern zu den gewohnten Sprechzeiten für Beratungen und persönliche Gespräche zur Verfügung.
Postalisch ist der Standort Hettstedt ab sofort über die zentrale Anschrift des Landkreises Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen zu erreichen.
Der Umzug des Jugendamtes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes vom alten Standort am Markt 6 in die Rupprechtsraße war notwendig, da der Standort am Markt wegen fehlender Wirtschaftlichkeit aufgegeben werden muss. Hintergrund ist die Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Raumkonzeptes. In den kommenden Jahren soll die Kreisverwaltung moderner und effizienter gestaltet werden. Mit dem Umzug in Hettstedt und der geplanten Veräußerung der Liegenschaften am Markt und in der St.-Jacobi-Straße werden die ersten Schritte vollzogen.
Hettstedt verabschiedet sich aus wichtigem Radwegeprojekt
Umsetzung des zentralen Tourismusprojekts in MSH
Am 27. November 2024 wurden mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz konkrete Zweckvereinbarungen geschlossen, um ein vom Landkreis erstelltes Radwegekonzept in Teilen über Strukturwandel-Fördermittel umsetzen zu können („Kupferspuren-Radweg“).
Ein über zweijähriger Prozess konnte damit zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Die geeinte Vereinbarung bietet die Grundlage für die konkrete Antragstellung in Höhe von 15,5 Millionen Euro im April kommenden Jahres.
Der Landkreis besitzt keine Zuständigkeiten für den Bau von Radwegen, die nicht an Kreisstraßen liegen. Finanzielle und personelle Ressourcen hat der Landkreis allein deshalb eingesetzt, um eine koordinierende Servicerolle für seine Kommunen wahrzunehmen. Auch über die Streckenführung wurde sich lange Zeit mit der Standortentwicklungsgesellschaft ausgetauscht, wobei die Städte und Gemeinden immer einbezogen waren.
Hettstedt hat sich leider als einzige Stadt im Landkreis nicht zu der Vereinbarung bekennen können. Mit dem aktuellen Stadtratsbeschluss sollen notwendige Mitwirkungspflichten der Stadt in einer Sonderrolle auf den Landkreis abgewälzt werden. Erlebnisraststätten, die nicht förderfähig sind, einseitige Vorgaben für die Oberflächengestaltung der Wege, sowie die Missachtung der Fördermittel-Obergrenze sind nicht einlösbar. Auch die nicht ausgeschlossene Vorfinanzierung von Eigenmitteln der Stadt durch den Landkreis, sowie zusätzliche Berichtspflichten zeigen, wie wenig Interesse an einer Lösung auf Augenhöhe bestand. Sogar der Grunderwerb sollte einseitig auf den Landkreis abgeschoben, sowie unerlaubte Sonderkündigungsrechte verankert werden.
Was Gesetzen und der Förderrichtlinie entgegensteht, führt zur Verabschiedung der Stadt aus dem Radwegeprojekt! Der Landkreis bedauert ausdrücklich, dass sich Hettstedt in dieser Frage isoliert hat und wird nunmehr die Antragstellung und die Wegeführung ohne Hettstedt planen. Angrenzenden Kommunen sollen dadurch keine Nachteile entstehen.
Hintergrund:
Das Radwegekonzept des Landkreises beträgt knapp 410 Kilometer. 268 Kilometer davon sollten ursprünglich über Fördermittel aus dem Strukturwandel („Kupferspuren“) umgesetzt werden.
Feierliche Einbürgerung von 31 Bürgern in der Kreismusikschule
Während eines Festaktes in der Kreismusikschule legten heute 31 Personen das Gelöbnis auf das Grundgesetz ab und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Landrat André Schröder, der die feierliche Einbürgerung vornahm, ermunterte die neuen Staatsbürger – die seit mehreren Jahren in Deutschland leben - sich aktiv in das gesellschaftliche Leben in ihren Gemeinden einzubringen.
Die eingebürgerten Personen kommen aus Afghanistan, Angola, Weißrussland, Brasilien, Eritrea, Indien, Iran, Kasachstan, Moldau, Rumänien, der Russischen Föderation, Sambia, Syrien und Vietnam.
31 einzubürgernde Personen aus den Herkunftsländern:
6 Personen aus Afghanistan, 1 Person aus Angola, 2 Personen aus Weißrussland, 1 Person aus Brasilien, 1 Person aus Eritrea, 1 Person aus Indien, 1 Person aus dem Iran, 1 Person aus Kasachstan ,1 Person aus Republik Moldau, 1 Person aus Rumänien, 3 Personen aus der Russischen Föderation, 2 Personen aus Sambia, 2 Personen aus Syrien, 8 Personen aus Vietnam
Foto: Landkreis Mansfeld-Südharz / R.Müller
Einheitliche touristische Hinweisschilder im gesamten Landkreis:
Umsetzung des zentralen Tourismusprojekts in MSH
Mit der feierlichen Enthüllung des ersten Schildes des einheitlichen touristischen Leitsystems in Mansfeld-Südharz haben Landrat André Schröder und Sangerhausens Oberbürgermeister Torsten Schweiger den Startschuss für die bauliche Umsetzung des Projektes gegeben.
Am Sotterhäuser Weg in Sangerhausen, ganz in der Nähe des Europa-Rosariums, steht nun das erste touristische Hinweisschild, um auf entsprechende Ziele in der Berg- und Rosenstadt aufmerksam zu machen und Besucher dorthin zu leiten.
„Ein einheitliches touristisches Leitsystem ist ein wichtiges Projekt des Landkreises. Nach einer endlos scheinenden Vorgeschichte um Haushalts- und auch Fördermittel kommt es jetzt zu einem erfolgreichen Ende“, sagte Landrat André Schröder. „Bis Ende 2025 werden 338 Schilder auf insgesamt 70 touristische Ziele im Landkreis hinweisen. Dazu zählen neben dem Europa-Rosarium in Sangerhausen auch weitere kulturelle Leuchttürme in MSH, wie das Novalis-Schloss Oberwiederstedt, Schloss Allstedt oder das Theater in der Lutherstadt Eisleben.“
Landrat Schröder dankte den Kolleginnen und Kollegen der Standortentwicklungsgesellschaft, die gemeinsam mit dem Landkreis die Umsetzung des Projektes in den vergangenen Monaten vorangetrieben haben.
Die Kosten des Projektes belaufen sich auf knapp 1,4 Millionen Euro, mehr als 450.000 Euro finanziert der Landkreis aus Eigenmitteln. Hierfür hatte der Kreistag den Weg freigemacht und Mittel aus den Erträgen des Zukunftsfonds für das Projekt bereitgestellt.
Stellungnahme des Landkreises zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF im Südharz – Stand 17.12.2024
- Als zuständige Genehmigungsbehörde hat der Landkreis die Prüfung des Antrages über das vom Gesetzgeber geforderte Maß hinaus durchgeführt.
- Die geplanten Erkundungsbohrungen sind mit dem Schutzstatus vereinbar, die geringfügigen Eingriffe durch die Firma KNAUF finden ausschließlich auf Wegeflächen statt.
- Die Entscheidung zu Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst.
- Das Unternehmen hat für seine Tätigkeiten umfangreiche Auflagen erhalten, die vom Landkreis auch kontrolliert werden.
- Die zwischenzeitliche Einstellung der Bohrarbeiten wurde am 16.12.2024 um 12:36 Uhr dem Unternehmen mitgeteilt. Vorausgegangen war ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom gleichen Tage. Seitens des Landkreises kam es zu keinen Verzögerungen.
- Der Landkreis wartet die weiteren gerichtlichen Entscheidungen ab. Er vertritt sowohl seine wasserrechtliche Anordnung zum Schutz des Grundwassers, als auch seine Genehmigung der Probebohrungen, die im Einklang mit der Haltung des Landesverwaltungsamtes, des Landesamtes für Geologie und Bergwesen sowie des Gewässerkundlichen Landesdienstes des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft stehen.
- Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag Mansfeld-Südharz beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlicher Interessen müssen umfangreiche Informationen vorliegen, was unter anderem über die beantragten Erkundungsbohrungen ermöglicht wird.
- Unwahren Behauptungen und politisch motivierten Unterstellungen tritt der Landkreis weiterhin sachlich, aber entschieden entgegen. Eine „großflächige Zerstörung unserer Heimat“, wie behauptet, wird es nicht geben.
Gibt es einen Mindestausstattungsanspruch auch für Landkreise?
Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz wollen Artikel 28 des Grundgesetzes verbindlich auslegen lassen und reichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Sowohl der Salzlandkreis als auch Mansfeld-Südharz strengen mit Unterstützung der Landkreisfamilie eine kommunale Verfassungsbeschwerde zur Auslegung von Artikel 28 des Grundgesetzes an. Diese ist am Donnerstag, 12. Dezember 2024, beim Bundesverfassungsgericht erhoben worden.
Dazu erklären die Landräte Markus Bauer und André Schröder: „Die aktuelle Rechtsprechung zur Kreisumlagefestsetzung in Sachsen-Anhalt führt dazu, dass die Landkreise bei der Hebesatzhöhe zugunsten der Städte und Gemeinden weit hinter ihrem eigentlichen Bedarf zurückbleiben müssen. Der damit verbundene Ertragsausfall wird jedoch nicht durch höhere FAG-Zuweisungen ausgeglichen, weil das Land bei der Sicherstellung der kommunalen Mindestausstattung auf die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit verweist. Dadurch müssen Landkreise trotz objektiv nachgewiesener Finanzbedarfe eine Überschuldung in Kauf nehmen.
Landrat André Schröder erklärt: „Das Finanzierungsdilemma für die Landkreise kann nur dadurch geklärt werden, indem der Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes in finanzieller Hinsicht verbindlich ausgelegt wird. Die Finanzbedarfe kommunaler Gebietskörperschaften sind gleichrangig. Der Erfüllungsaufwand zugewiesener Aufgaben muss auch auf Landkreisebene ausreichend finanziert werden. Andernfalls wäre die Aufgabenwahrnehmung nur noch mit dauerhaften Kreditaufnahmen möglich. Es bedarf einer ‚Schuldenbremse von unten‘, indem der Mindestausstattungsanspruch zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung auch für die Landkreisebene festgestellt wird.“
Landrat Markus Bauer ergänzt: „Die Landkreise benötigen ein solides Fundament für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und, um eine Perspektive zur Entwicklung der Regionen aufzeigen zu können.“ Angesichts der aktuellen Entwicklung seien viele Landkreise jedoch kaum mehr handlungsfähig.
Beide Landkreise sehen die Anrufung der Verfassungsrichter in Karlsruhe zudem als einen Schritt, um nach Jahren fortgesetzter Klagen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften doch noch einen dauerhaften Rechtsfrieden für alle Seiten zu erreichen.
Prof. Dr. Ariane Berger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt, ergänzt, dass für ein entsprechendes Verfahren vor allem strukturell unterfinanzierte Landkreise in Betracht kämen. Die verfassungsrechtliche Frage, welche Finanzierungs- und Sorgfaltspflichten das Land gegenüber seinen Landkreisen habe, betreffe aber alle Landkreise gleichermaßen.
Der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich, weist dementsprechend auf die landes- und bundesweite Bedeutung dieses Verfahrens hin: „In allen Kreistagen des Landes wurden zuvor Unterstützungsbeschlüsse gefasst. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird Ausstrahlungskraft für alle elf Landkreise in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus auch deutschlandweit für die kommunale Ebene haben.“
Hintergrund:
Landkreise gewährleisten auf vielfältige Weise das öffentliche Leben. Zuständig sind sie von Gesetzes wegen insbesondere für Aufgaben mit Allgemeinwohlbezug. Dazu gehören verschiedene Sozialhilfen, der Natur- und Umweltschutz, die Abfallentsorgung und die Unterhaltung der Kreisstraßen, Veterinärangelegenheiten und gesundheitlicher Verbraucherschutz, die Gewährleistung qualitativer Arbeit in Kindertagesstätten, das Kindswohl sowie die Ausstattung der Sekundar- und Förderschulen und der Gymnasien in der jeweiligen Region sowie die Erwachsenenbildung und die Genehmigung von Bauanträgen. Zur Aufgabenerfüllung erhalten Landkreise finanzielle Mittel von Bund und Land. Die Städte und Gemeinden steuern ihren Teil über die Kreisumlage bei. Die genaue Höhe wird jährlich vom Kreistag festgelegt.
Neue Wege für Tradition: Das Mitteldeutsche Bergbaumuseum nimmt Gestalt an
Machbarkeitsstudie bestätigt Potenzial für kulturellen Leuchtturm und Vielfalt im Strukturwandel
Im Chemie- und Industriepark Zeitz wurde die Machbarkeitsstudie für das „Mitteldeutsche Bergbaumuseum“ vorgestellt. Im Beisein der Landräte Götz Ulrich (Burgenlandkreis) und André Schröder (Landkreis Mansfeld-Südharz) sowie von Dr. Jürgen Ude, Staatssekretär für Strukturwandel und industrielle Großprojekte, wurden die Ergebnisse präsentiert. Zahlreiche Unterstützende und Mitwirkende begleiteten die Veranstaltung.
Die zwischen Dezember 2023 und September 2024 erarbeitete Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landkreise Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz, das von der Stabsstelle Strukturwandel des Burgenlandkreises federführend koordiniert wurde. Ziel ist zum einen die Schaffung eines innovativen Museumsverbunds, der die Bergbaukultur Mitteldeutschlands erlebbar macht und neue Perspektiven für den Strukturwandel bietet. Zum anderen sollen touristische Ankerpunkte das wirtschaft-liche Potenzial der zahlreichen bestehenden Institutionen hervorheben und stärken. Das Projekt soll die kulturelle und touristische Strahlkraft der Region stärken, über-regional wirken und bestehende Standorte vernetzen.
Im Rahmen der Präsentation unterzeichneten die beiden Landräte eine Absichtser-klärung, die die weitere Zusammenarbeit regelt. Erste Gespräche mit Land und Bund zur Erschließung von Fördermitteln wurden bereits geführt.
Die Machbarkeitsstudie beleuchtet zentrale Aspekte wie das Profil, Leistungen, ein Förder- und Betriebskonzept sowie die künftige Trägerschaft. Teil der Empfehlungen in der Studie sind ein Verbund aus zwei Hauptstandorten – dem Röhrigschacht in Mansfeld-Südharz und dem Veredlungskomplex Deuben im Burgenlandkreis – ergänzt durch zahlreiche Korrespondenzstandorte.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Vorhaben technisch und finanziell um-setzbar ist. Mit einem prognostizierten Besuchspotenzial von bis zu 105.000 Personen jährlich bietet das Projekt sowohl wirtschaftliche als auch touristische Chancen. Darüber hinaus trägt es zur Bewahrung kultureller Schätze und zur Stärkung der regionalen Identität bei.
Den kompletten Endbericht zur Machbarkeitsstudie finden Sie hier:
Landkreis investiert mehr als 10 Millionen Euro in Schulneubau
Mit der offiziellen Grundsteinlegung für das Regionale Förderzentrum in der Lutherstadt Eisleben ist heute ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Schulneubau vollzogen worden.
Landrat André Schröder hat dafür gemeinsam mit dem zuständigen Referatsleiter des Bildungsministeriums, Hansjörg Eikel, und Schulleiterin Anne Führer-Patz im Beisein von Vertretern aus Landes- und Kommunalpolitik, der beteiligten Bau- und Planungsfirmen und der Kreisverwaltung eine Zeitkapsel befüllt und in die Bodenplatte eingelassen.
„Für den Landkreis und vor allem für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte des Förderzentrums ist dieser Tag heute ein Meilenstein“, sagte Landrat Schröder. „Aufgrund des Alters und des Verschleißes der alten Schulgebäude gab es dringenden Handlungsbedarf. Wir investieren hier als Landkreis mehr als 10 Millionen Euro, um einen modernen Schulbau zu realisieren. Ziel ist es, dass das neue Gebäude samt Fachkabinetten und Aula im Sommer 2026 bezogen wird.“
Der Neubau des Regionalen Förderzentrums in der Lutherstadt Eisleben ist aktuell eines der größten laufenden Bauprojekte des Landkreises und das einzige Neubauvorhaben von Förderschulen in ganz Sachsen-Anhalt. Das Land fördert den Schulbau mit rund 4,1 Millionen Euro.
Mansfeld-Südharz führt die Asyl-Bezahlkarte ein: Erste Auszahlungen ab Dezember
Mansfeld-Südharz startet ab der kommenden Woche mit der Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Auszahlung von Leistungen erfolgt ab dem 2. Dezember 2024.
Der entsprechende Einführungserlass des Landes ist inzwischen veröffentlicht, die Bezahlkarten werden bis zur kommenden Woche geliefert.
„Der Landkreis steht seit mehreren Wochen in den Startlöchern, entsprechende Testläufe sind erfolgreich gelaufen“, erklärte Landrat André Schröder. „Jetzt werden wir ab Dezember die ersten Auszahlungen an Asylbewerber über die Karte vornehmen.“
In MSH sind derzeit etwa 800 Asylbewerber, die über einen Aufenthaltsstatus von mehr als einem Monat verfügen, von der Umstellung der Auszahlungen auf Geldkarte betroffen. Die Bezahlkarte beschränkt die Höhe der Abhebung auf monatlich 50 Euro und grenzt die Bereiche, in denen Ausgaben akzeptiert werden, ein. So sind zum Beispiel Online-Geschäfte oder Glücksspiel nicht möglich.
Die Einführung der Bezahlkarte ist kostenneutral für den Kreishaushalt geplant und soll auch für mehr Sicherheit sorgen, Verwaltungspraxis vereinfachen und den Missbrauch sozialer Leistungen eindämmen.
Rückkehrertag 2024: Anmeldungen für Firmen bis 06. Dezember 2024 möglich
Auch in diesem Jahr lädt der Landkreis Mansfeld-Südharz zum Rückkehrertag unter dem bekannten Motto „Jetz jeht’s häme!“ ein. Direkt nach den Weihnachtsfeiertagen, am 27. Dezember 2024 (10 bis 13 Uhr), haben Interessierte die Möglichkeit, sich in der Mammuthalle in Sangerhausen über Job- und Ausbildungsangebote in MSH zu informieren.
Landrat André Schröder:
„Es ist wichtig für uns, den Rückkehrertag als feste Größe im Jahreskalender zu etablieren. Unsere heimische Wirtschaft und auch der Landkreis als Arbeitgeber brauchen solche Plattformen, um Menschen in die Heimat zurückzuholen und zu zeigen, wie viel wir hier zu bieten haben. MSH hat sich in den vergangenen Jahren zur Zuzugsregion entwickelt. Diesen positiven Trend gilt es zu nutzen. Deshalb wollen wir auch Pendler ansprechen und gleichzeitig auch den Nachwuchs, den wir und die Unternehmen in der Region halten wollen.“
Der Rückkehrertag in MSH bietet nicht nur Informationen zu Angeboten und Chancen in der Region, sondern auch die Möglichkeit, direkt mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen.
Unternehmen, die noch teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 06. Dezember 2024 für einen Stand in der Mammuthalle anmelden. Ansprechpartner dafür ist Herr Lohr (Regionaler Arbeitsmarkt) unter 03464 – 535 1523 oder georg.lohr@lkmsh.de.
Landrat Schröder präsentiert aktuelle Pläne für Standort Hettstedt
Mit dem Strukturwandel-Projekt „Regionales Gesundheits- und Notfallzentrum (REGENT)“ geht der Landkreis Mansfeld-Südharz innovative Wege zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.
Landrat André Schröder hat heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Helios Kliniken Mansfeld-Südharz, Paul Beilke, vor Ort in Hettstedt die aktuellen Pläne präsentiert.
Dazu erklärte Landrat Schröder:
„Der Landkreis Mansfeld-Südharz errichtet in Hettstedt ein regionales Gesundheits- und Notfallzentrum (REGENT). Hier wird eine ambulante Versorgung für die Menschen im ländlichen Raum aufgebaut – mit einer Primärversorgung von Patienten und auch innovativen Projekten, wie Telemedizin. Zudem wird in diesem Zentrum die rettungsdienstliche Notfallversorgung für die Region eingerichtet, um einen Standort mit Modellcharakter zu schaffen. Die nächsten konkreten Schritte bilden die Anpassung der Satzung des Eigenbetriebes Rettungsdienst, um diesem die Betreiberrolle zu ermöglichen. Zudem soll bis Frühjahr 2025 die Baureife hergestellt werden. Für das Neubauvorhaben REGENT am Standort Sangerhausen laufen die Vorbereitungen parallel weiter.“
Helios-Geschäftsführer Beilke ergänzte:
„Das Strukturwandelprojekt REGENT ermöglicht es, am Helios Klinikstandort Hettstedt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um erweiterte Kapazitäten in der rettungsdienstlichen Versorgung und in der ambulanten Medizin optimal miteinander zu verbinden. Unsere moderne Infrastruktur bietet hierfür die perfekte Basis und unterstützt sowohl die langfristige Sicherstellung, als auch die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung in der Region. Durch die enge Zusammenarbeit von stationären und ambulanten Angeboten an einem Standort gewährleisten wir nicht nur eine verbesserte Erreichbarkeit, sondern auch eine wohnortnahe medizinische Versorgung, die den Menschen im Landkreis Mansfeld-Südharz und darüber hinaus direkt zugutekommt."
Das wegweisende medizinische Versorgungszentrum mit einer der modernsten Rettungswachen in Sachsen-Anhalt soll bis 2026 am Standort Hettstedt entstehen. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich in Hettstedt auf rund 9,8 Millionen Euro. Bund und Land fördern das Projekt mit rund 8,8 Millionen Euro im Rahmen des Strukturwandels.
Für beide Standorte in Hettstedt und Sangerhausen sollen insgesamt knapp 24 Millionen Euro aufgebracht werden.
Landkreis zündet nächste Stufe für schnelles Internet: Bau- und Vergabeausschuss tagt zur Auftragsvergabe
Der Bau- und Vergabeausschuss des Kreistages entscheidet am 16.10.2024 über die Vergabe des Auftrags für 4.000 gigabitfähige Internetanschlüsse im Kreisgebiet.
Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Gut 20 Millionen Euro konnte der Landkreis für seine Kommunen an Fördermitteln einwerben und setzt damit die nächste Stufe für schnelle Internetverbindungen koordinierend um. 70 Prozent Bundes- und 30 Prozent Landesmittel werden jetzt in konkrete Aufträge fließen. Für die Kommunen selbst entstehen keine zusätzlichen Kosten. Schnelles Internet für jeden Haushalt bleibt für 2025 unser erklärtes Ziel.“
Höhenrettung Mansfeld-Südharz: Alle Gemeinden im Landkreis unterstützen Spezialretter ab 2025
Die Höhenrettung im Landkreis Mansfeld-Südharz erfährt ab dem kommenden Jahr die breite Unterstützung aller Gemeinden im Kreisgebiet. Seitens des Landkreises ist dazu jetzt eine entsprechende Vereinbarung mit allen Gemeinden getroffen und unterschrieben worden.
Mit der Vereinbarung zur Höhenrettung beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten für die Beschaffung der speziellen Ausrüstung der Höhenretter. Pro Gemeinde werden im Jahr mindestens 230 Euro finanziert, der Landkreis selbst finanziert die Spezialrettung mit 2.500 Euro im Jahr.
Bislang wurde die Höhenrettung lediglich von den beteiligten Gemeinden Südharz, Allstedt, Lutherstadt Eisleben, Mansfeld und Seegebiet Mansfelder Land sowie dem Landkreis finanziert. Mit der Ausweitung jetzt auf alle Gemeinden sollen auch alle gemeinsam profitieren.
Aktuell stellen die Freiwilligen Feuerwehren Roßla, Allstedt, Lutherstadt Eisleben, Mansfeld und Röblingen Kameraden in der Höhenrettung. Hauptstandort ist Roßla. Die Zahl der Feuerwehren, die speziell ausgebildetes Personal für die Höhenrettung stellen, kann jederzeit erweitert werden.
Die Spezialausbildung findet an der Brand- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge statt und muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Die Höhenrettungsgruppe kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn Personen aus großer Höhe – etwa von Baukränen oder Windrädern – gerettet werden müssen. Aber auch Einsätze in schwer zugänglichen Orten, z. B. tiefen Höhlen, haben die Höhenretter schon erlebt.
Landkreis und SEG mit neuem Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat mit seiner Standortentwicklungsgesellschaft (SEG) ein neues Konzept für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbestandorten im Landkreis vorgestellt.
Die zentrale Botschaft ist, dass die aktuell gesicherten Bestandsflächen für die Wirtschaft nicht ausreichen, die Entwicklungsbedarfe der Unternehmen abzudecken. Selbst ohne Großansiedlungen fehlen für die Bestandsentwicklung bereits ansässiger Firmen für die nächsten 15 Jahre mindestens 65 Hektar. Im Falle einer Großansiedlung aller 10 Jahre (das entspricht einer Flächenanfrage über 30 Hektar) erhöht sich der Flächenbedarf sogar auf zusätzliche 125 Hektar bis 2040.
Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Die gesicherten Bestandsflächen im Landkreis reichen nicht aus, um eine positive Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen! Selbst ohne neue Ansiedlungen benötigen die bereits vorhandenen Firmen weitere Entwicklungsflächen. Wer möchte, dass sich unsere Unternehmen entwickeln und sich neue Betriebe ansiedeln können, muss neue Flächenpotentiale erschließen. Die Gewerbeflächenanfragen bei der SEG belegen die Notwendigkeit, die Ressource Raum, die in den Ballungsräumen zunehmend knapp wird, für uns künftig noch besser zu nutzen.“
„Wir haben in unserem Konzept entlang wichtiger Grund- und Mittelzentren noch einmal 12 Suchräume identifiziert, um künftige Flächenbedarfe befriedigen zu können“, sagte Diana zur Horst-Schuster, SEG-Geschäftsführerin. „Die SEG wird gemeinsam mit den Kommunen an der Entwicklung dieser Industrie- und Gewerbeflächenpotentiale arbeiten. Das Konzept dafür liegt nun vor.“
Derzeit sind für die Wirtschaft 44,2 Hektar auf 10 Standorte verteilt gesichert. Aktuelle Flächennutzungspläne weisen noch einmal ein Potential von 22,7 Hektar an 6 Standorten aus.
Anlage: Standortkarte und Entwicklung Anfragen
Auf Wunsch kann das Konzept von der SEG abgefordert werden (info@seg-msh.de).
Kulinarische Genussbox mit neuem Produktmix
Seit 2017 gibt es sie nun schon – die Genussbox des Landkreises Mansfeld-Südharz. Der kulinarische Gruß wird pünktlich zum Start ins Weihnachtsgeschäft ab November mit einem neuen Produktmix ausgestattet. Wolfgang Zahn von der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (AMG), der das Projekt koordinierend und organisatorisch unterstützt, hat jetzt in der Stadtmühle in Allstedt zwei neue Partner der Box vorgestellt. Gleich zwei regionale Biersorten vom Brauwerk Lichtloch23 aus Hettstedt und von der Stadtmühle Allstedt ergänzen künftig das bekannte Angebot aus Keksen, Honig, Wein, Tee, Wurstwaren, Schokolade und Fruchtaufstrich.
Bereits ab Oktober wird auch die Verfügbarkeit der Genussbox des Landkreises ausgeweitet. Neben dem Kolpingwerk in Hettstedt und der Touristinfo in Kelbra bieten nun auch die TouristInfo im Europa-Rosarium in Sangerhausen und das Büro der Mecklenburgischen Versicherung in der Lutherstadt Eisleben die Boxen an. Damit tragen die Initiatoren der Genussbox (Landkreis Mansfeld-Südharz, Standortentwicklungsgesellschaft MSH und die AMG) den vielfachen Nachfragen Rechnung, die Box an mehreren Orten im Landkreis anzubieten.
Die Genussbox gibt es für 33 Euro, die „kleine Schwester“ – die Genusstasche – ist für 15 Euro zu haben. Beides kann auch online unter www.genussbox-msh.de bestellt werden oder eben direkt an den Verkaufsstellen gekauft werden.
Foto: Jan Mühlstädt – Stadtmühle Allstedt
Bild: Sven Vogler (Fachbereichsleiter Landkreis Mansfeld-Südharz ) und Wolfgang Zahn (AMG) stellen den neuen Produktmix mit allen Partnern vor.
Abwechslungsreiches Programm für Rückkehrer, Pendler und Nachwuchskräfte nach Weihnachten
Auch in diesem Jahr lädt der Landkreis Mansfeld-Südharz zum Rückkehrertag unter dem bekannten Motto „Jetz jeht’s häme!“ ein. Direkt nach den Weihnachtsfeiertagen, am 27. Dezember 2024 (10 bis 13 Uhr), haben Interessierte die Möglichkeit, sich in der Mammuthalle in Sangerhausen über Job- und Ausbildungsangebote in MSH zu informieren.
Landrat André Schröder: „Es ist wichtig für uns, den Rückkehrertag als feste Größe im Jahreskalender zu etablieren. Unsere heimische Wirtschaft und auch der Landkreis als Arbeitgeber brauchen solche Plattformen, um Menschen in die Heimat zurückzuholen und zu zeigen, wie viel wir hier zu bieten haben. MSH hat sich in den vergangenen Jahren zur Zuzugsregion entwickelt. Diesen positiven Trend gilt es zu nutzen. Deshalb wollen wir auch Pendler ansprechen und gleichzeitig auch den Nachwuchs, den wir und die Unternehmen in der Region halten wollen.“
Der Rückkehrertag in MSH bietet nicht nur Informationen zu Angeboten und Chancen in der Region, sondern auch die Möglichkeit, direkt mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen.
Unternehmen, die teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 18. Oktober 2024 für einen Stand in der Mammuthalle anmelden. Ansprechpartner dafür ist Herr Lohr (Regionaler Arbeitsmarkt) unter 03464 – 535 1523 oder georg.lohr@lkmsh.de.
Untere Jagdbehörde ab sofort zuständig für Anträge auf Erlegungsprämie für Schwarzwild
Ab sofort werden Anträge auf Auszahlung der Erlegungsprämie für Wildschweine durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz bearbeitet und sind auch bei dieser einzureichen (Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen). Bislang erfolgte die Bearbeitung durch das Veterinäramt. Für den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2024 bis 30.09.2024 gilt die Abgabefrist der Anträge bis zum 15.10.2024. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Streckenliste für das laufende Jagdjahr
- Originaldurchschlag der jeweils zugehörigen Wildursprungsscheine
- Nachweis für die Einreichung der Trichinenprobe (ist i. d. R. auf dem Wildursprungsschein vermerkt)
Mallerbacher Kapelle: Ein weiterer authentischer Ort des Bauernkrieges in MSH
Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, hat Landrat André Schröder heute die historisch bedeutende Ausgrabungsfläche der Mallerbacher Kapelle bei Allstedt besichtigt. Hier wird ein seit fast 500 Jahren verborgener Ort des Bauernkrieges wieder sichtbar.
Die aktuellen Forschungsergebnisse der archäologischen Untersuchungen von Landesarchäologe Prof. Dr. Harald Meller, Projektleiter Prof. Dr. Felix Biermann sowie weiteren Projektbeteiligten des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt wurden im Beisein zahlreicher Gäste präsentiert.
// Am Gründonnerstag, dem 24. März 1524, brannte die Mallerbacher Kapelle, die ein wundertätiges Marienbild beherbergte. Der Brand wurde von dem Prediger Thomas Müntzer verteidigt und kann als Vorbote des Bauernkrieges im mitteldeutschen Raum angesehen werden, der im Mai 1525 mit der Niederlage der Bauern und Müntzers Tod endete. Der Standort der Kapelle geriet daraufhin in Vergessenheit.
Foto: Landkreis Mansfeld-Südharz / R.Müller
Landrat Schröder ehrt Paralympics-Siegerin aus Wimmelburg
Zu den Paralympics in diesem Jahr in Paris holte sie sensationell Gold im Tischtennis-Einzel der Frauen: Sandra Mikolaschek aus Wimmelburg. Um diesen sportlichen Erfolg zu ehren, zeichnete Landrat André Schröder die 27jährige heute mit dem Ehren-Coin des Landrates aus.
Dabei wählte der Landrat die Sportstätte, an der für Sandra Mikolaschek 2007 alles begann: beim Tischtennisverein Wimmelburg (TTVW) hatte die Behinderten-Sportlerin ihre erfolgreiche Karriere gestartet.
Landrat André Schröder:
„Als Landrat ist es mir besonders wichtig, Sandra Mikolaschek mit dieser Ehrung auszuzeichnen. Denn durch hartes Training und ausdauerndes Engagement hat sie bewiesen, dass man mit Mut und Entschlossenheit zu einer Inspiration für viele andere werden kann. MSH ist stolz auf diese Ausnahme-Sportlerin!“
Neben dem Landrat gratulierten auch Bürgermeister Norbert Born, zu dessen Verbandsgemeinde Wimmelburg gehört; die Vereinsvorsitzende des TTVW, Dagmar Ansorge, gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Vereins und auch der Bürgermeister der Gemeinde Wimmelburg, Andreas Zinke.
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und sichere Handlungsfähigkeit:
Gemeinsame Forderungen der Landkreisversammlung für Bürokratieabbau und Verwaltungsreform
Eine Verwaltungsreform auf Landesebene, stärkere digitale Aufgabenerledigung und die kommunale Verwaltung aufgabenangemessen finanziell ausstatten – das sind die wichtigsten Forderungen der Landkreisversammlung an das Land Sachsen-Anhalt. Ein entsprechendes Positionspapier wurde jetzt in Stendal durch alle Landräte verabschiedet.
„Unpraktikable Parallelstrukturen mit Doppelzuständigkeiten, unnötige Berichts- und Nachweispflichten und die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen müssen auf den Prüfstand, um die Leistungsfähigkeit der Landkreise nicht weiter einzuschränken oder gar zu gefährden“, erklärte Landrat André Schröder.
„MSH ist bereit für eine Funktionalreform auf Landesebene und hat bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, in welchen Bereichen die Aufgabenerledigung effizienter gestaltet werden kann, beispielsweise im Bereich des Natur- und Artenschutzes, des Denkmalschutzes oder im Sozial- und Ordnungsbereich.“
Im vorgelegten Positionspapier fordern die Landkreise von der Landesregierung neben einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausstattung, einer strikten Einhaltung der Konnexitätsverpflichtung auch die Vereinfachung bestehender Verwaltungsstrukturen.
Landkreis und Land danken Einsatzkräften des Helme-Hochwassers 2023/2024
Mit einer großen Dankeschön-Veranstaltung hat sich der Landkreis am 1. März 2024 bei allen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Landkreis, aus ganz Sachsen-Anhalt, dem Technischen Hilfswerk, der Bundeswehr und allen anderen Hilfsorganisationen sowie dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und dem Talsperrenbetrieb für den Einsatz zum Helme-Hochwasser 2023/ 2024 bedankt.
Neben Landrat André Schröder sagten auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und Staatssekretär Thomas Wünsch vom Ministerium für Wissenschaft und Umwelt herzlich Danke!
Mit Feststellung des Katastrophenfalls am 30.12.2023 hatte der Landkreis die Koordination von knapp 4.000 Einsatzkräften in den betroffenen Gemeinden entlang der Helme übernommen. Landrat Schröder verwies in seiner Rede darauf, dass der Katastrophenschutzstab und die Einsatzkräfte vor Ort ihre Bewährungsprobe erfolgreich bestanden haben. Deiche und Hochwasserschutzanlagen wurden erfolgreich verteidigt und damit Schlimmeres verhindert. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Stellen funktionierte, dafür dankte Schröder allen Akteuren herzlich. "Ehrenamt bedeutet nicht ein unbezahltes Amt, Ehrenamt bedeutet ein unbezahlbares Amt!"