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Wohnen

Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Was sind Kosten der Unterkunft? Antworten auf diese Fragen und auch die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.

Hilfe und Unterstützung

Ob Erwerbsminderung, Unterstützung im Fall der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes oder für Menschen mit Behinderung, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - das Amt für Soziales und Integration ist hierfür erster Ansprechpartner. Informieren Sie sich hier zu den verschiedenen Leistungen.

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Familien- und Sozialpass

Der Familien- und Sozialpass des Landkreises ist Baustein für ein familienfreundliches Miteinander. Familien und Einzelpersonen mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit, kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz zu ermäßigten Gebühren zu nutzen.


Im Leistungsspektrum des Familien- und Sozialpasses sind alle Einrichtungen erfasst, die sich am Familien- und Sozialpass beteiligen.

Lassen Sie sich beraten und stellen Sie einen Antrag - es lohnt sich! Wichtige Unterlagen - unter anderem das Antragsformular und die Übersicht der beteiligten Einrichtungen - finden Sie hier zum Download.

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Teilhabe

Ein selbstbestimmtes Leben führen und die veschiedenen Lebenssituationen selbst gestalten zu können - das ist für Menschen mit Beeinträchtigungen besonders wichtig. Im Landkreis gibt es das „Örtliche Teilhabemanagement", welches als Schnittstelle und zentraler Ansprechpartner innerhalb des Landkreises fungiert.

Die Teilhabemanagerinnen begleiten und unterstützen die Organisation und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen auf kommunaler Ebene.
Das Projekt "Örtliches Teilhabemanagement" wird vom Land Sachsen-Anhalt und dem ESF+ gefördert.

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Bildung und Teilhabe

Unter dem Motto \"Mitmachen möglich machen\" hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Es richtet sich speziell an alle hilfebedürftigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, ihre Situation heute sowie ihre Entwicklungs- und Zukunftschancen zu verbessern. Finanzielle Gründe sollen künftig kein Hindernis mehr sein! Mehr Informationen zum Paket finden Sie hier.

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Gleichstellung

Im Rahmen der Gleichstellungs- und Behindertenarbeit soll der verfassungsrechtliche Auftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern durchgesetzt werden. Entsprechend sind die Tätigkeiten in diesem Bereich vielfältig und reichen von der Verbesserung der beruflichen Situation und Entwicklung von Frauen über die geschlechterbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

bis hin zum Einsatz für die Belange der Menschen mit Behinderung, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durchzusetzen und Barrieren abzubauen. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Gleichstellungs-, Behinderten- und Integrationsbeauftragte

Kerstin Radke

Telefon:   +49 (0) 3464 535 1600

 

Ansprechpartnerin Soziales

Christiane Biermann

Leiterin Amt für Soziales und Integration

Telefon:   +49 (0) 3464 535 3300