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Wohngeld

Mit dem Wohngeld werden Personen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlastet. Sind Sie Mieter einer Wohnung? Dann können Sie einen Mietzuschuss beantragen. Als Eigentümer eines selbst genutzten Wohnraumes stellen Sie einen Antrag auf Lastenzuschuss. Zudem können auch Bewohner von stationären Einrichtungen Antrag auf Wohngeld-Zuschuss stellen. 

Haben Sie den Antrag und alle notwendigen Nachweise zusammen, geben Sie die Unterlagen bei der zuständigen Wohngeldstelle ab. Bei uns finden Sie die Wohngeldstelle im Amt für Soziales und Integration. Diese ist für alle Gemeinden zuständig - außer für die Lutherstadt Eisleben und die Stadt Sangerhausen. Die zwei Städte unterhalten eine eigene Wohngeldstelle, die für das jeweilige Stadtgebiet zuständig ist.

 
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Beratungsmöglichkeiten

Sie haben Fragen rund ums Thema "Wohngeld"? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Telefon: +49 (0) 3464 - 535 3323

E-Mail:  sozialamt@lkmsh.de

 

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