Regionalentwicklung und Strukturwandel
Strukturwandel in Mansfeld-Südharz
Als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers wird der Landkreis Mansfeld-Südharz seit Jahrzehnten durch den industriellen Bergbau geprägt. Der Strukturwandel, einhergehend mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038, fordert ein Umdenken.
Die Entwicklung geht deutlich in Richtung umweltschonender und langfristig tragfähigerer Konzepte. Weiterführende Informationen bietet die Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz.
LEADER-Management
Die LAG „Mansfeld-Südharz“ ist eine von 23 LEADER/ CLLD-Regionen in Sachsen-Anhalt. Sie ist bereits seit dem Jahr 2002 tätig und möchte auch in der Förderperiode bis 2027 viele Projekte unterstützen.
Dabei werden neben dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) auch wieder die Möglichkeiten des EFRE (Europäischer Fonds für die Regionale Entwicklung) und des ESF (Europäischer Sozialfonds) aktiv genutzt.
Die offizielle Zulassung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mansfeld-Südharz erfolgte am 09. März 2023 mit der Übergabe der Anerkennungsurkunde. Die genehmigte Lokale Entwicklungsstrategie der LAG Mansfeld-Südharz finden Sie hier.
Weitere Informationen zum LEADER-Prozess in der Förderperiode bis 2027 werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.
Regionaler Arbeitsmarkt
Die Verantwortung des Landkreises Mansfeld-Südharz erstreckt sich auf ausgewählte Aspekte des Arbeitsmarktes, die im Zusammenhang mit landes- oder regionalpolitischen Schwerpunktsetzungen und dabei vor allem der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen.
Daneben ist der Landkreis gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Träger des Jobcenters Mansfeld-Südharz.
Die Regionalisierung der Arbeitsmarktprogramme wird durch den Regionalen Arbeitskreis im Landkreis begleitet. Im Rahmen von Ideenwettbewerben werden konkrete Projekte umgesetzt.
Infrastruktur-Projekte (nach dem LuKIFG) gehen in die Umsetzung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2025 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro geschaffen. Für die Länder sind aus diesem Sondervermögen 100 Mrd. Euro vorgesehen. Davon entfallen auf Sachsen-Anhalt rund 2,6 Mrd. Euro. Mit dem Bundesgesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sollen die Voraussetzungen für eine entsprechende Mittelverwendung in den Ländern und Kommunen geschaffen werden. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, diese Investitionsmittel zielgerichtet, zügig und unbürokratisch für Infrastrukturprojekte zu verwenden, die den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Gesellschaft stärken und in die Lage versetzen, Wohlstand und Wachstum in den ländlichen Räumen und Städten zu sichern und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erhalten.
Mansfeld-Südharz erhält nach dem LuKIFG rund 42 Mio. Euro zur Bekämpfung des Investitionsstaus bei der Infrastruktur. Eines dieser Projekte, welches mit Mitteln aus dem Sondervermögen umgesetzt wird, ist die Errichtung eines Bevölkerungsschutzzentrums im Haus 6 der Kreisverwaltung.