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Online-Terminbuchungen in der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes

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Die Dienstleistungen der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde können generell nur über die Online-Terminvereinbarung, über das Servicetelefon oder die APP „CleverQ“ vereinbart werden.

Online Terminvereinbarung (cleverq.de)

Bitte geben Sie alle Anliegen und deren Anzahl an, damit wir einen pünktlichen Aufruf Ihres Termins sicherstellen können! Es können nur diejenigen Anliegen bearbeitet werden, für die Sie einen Termin haben, da es ansonsten zu Verzögerungen kommt und nachfolgende Termine nicht eingehalten werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Terminbuchung nur mit gültiger E-Mail-Adresse möglich ist.

Kontaktdaten Servicetelefon: 
Zulassungsbehörde:
Sprechzeit: werktags von 08:00 – 09:30 Uhr
Tel.: 03464/535 4240

Fahrerlaubnisbehörde:
Sprechzeit: werktags von 08:00 – 10:30 Uhr
Tel.: 03464/535 4229

Die Kreisverwaltung bittet alle Besucher der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde dringend, die Vorgaben zum Abstand zwischen mehreren Personen einzuhalten, um Infektionen zu vermeiden.

Wunschkennzeichenreservierung
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen online auszuwählen.
Die Zulassungsbehörde trägt weiterhin die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und insbesondere Richtigkeit Ihrer Angaben. Weiterhin werden die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsbehörde ausgefertigt und die Kennzeichenschilder plakettiert. Die Daten, die der Nutzer an die Zulassungsbehörde übermittelt, werden automatisch verschlüsselt. Die Datensicherheit ist nach dem neusten Stand der Technik gewährleistet.

Bankbriefauskunft (für finanzierte Fahrzeuge)
Mit der Bankbriefauskunft haben Sie die Möglichkeit unter „Bankbriefauskunft“ selbst zu prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche Sie bei der Bank angefordert haben bereits in der Kfz-Zulassung vorliegt. Die Registrierung und Eingabe der Zulassungsbescheinigungen, welche von den Banken zu uns versendet wurden, erfolgt mit dem täglichen Posteingang und steht unmittelbar danach für Sie zum Abruf bereit. Dazu ist nur die Eingabe der Briefnummer erforderlich. Diese wird Ihnen im Anschreiben der Bank mitgeteilt.

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Umtauschfristen für Führerscheine

EU-Führerschein ©iStock

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

Der Umtausch erfolgt gestaffelt wie folgt:

Geburtsjahr Umtauschfrist
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Vor 1953 19.01.2033

 

Für Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Frist des Pflichtumtausches nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (unabhängig vom Geburtsdatum des Inhabers).

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.