Die Dienstleistungen der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde können generell nur über die Online-Terminvereinbarung, über das Servicetelefon oder die APP „CleverQ“ vereinbart werden.
Online Terminvereinbarung (cleverq.de)
Bitte geben Sie alle Anliegen und deren Anzahl an, damit wir einen pünktlichen Aufruf Ihres Termins sicherstellen können! Es können nur diejenigen Anliegen bearbeitet werden, für die Sie einen Termin haben, da es ansonsten zu Verzögerungen kommt und nachfolgende Termine nicht eingehalten werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Terminbuchung nur mit gültiger E-Mail-Adresse möglich ist.
Kontaktdaten Servicetelefon:
Zulassungsbehörde:
Sprechzeit: werktags von 08:00 – 09:30 Uhr
Tel.: 03464/535 4240
Fahrerlaubnisbehörde:
Sprechzeit: werktags von 08:00 – 10:30 Uhr
Tel.: 03464/535 4229
Die Kreisverwaltung bittet alle Besucher der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde dringend, die Vorgaben zum Abstand zwischen mehreren Personen einzuhalten, um Infektionen zu vermeiden.
Wunschkennzeichenreservierung
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen online auszuwählen.
Die Zulassungsbehörde trägt weiterhin die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und insbesondere Richtigkeit Ihrer Angaben. Weiterhin werden die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsbehörde ausgefertigt und die Kennzeichenschilder plakettiert. Die Daten, die der Nutzer an die Zulassungsbehörde übermittelt, werden automatisch verschlüsselt. Die Datensicherheit ist nach dem neusten Stand der Technik gewährleistet.
Bankbriefauskunft (für finanzierte Fahrzeuge)
Mit der Bankbriefauskunft haben Sie die Möglichkeit unter „Bankbriefauskunft“ selbst zu prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche Sie bei der Bank angefordert haben bereits in der Kfz-Zulassung vorliegt. Die Registrierung und Eingabe der Zulassungsbescheinigungen, welche von den Banken zu uns versendet wurden, erfolgt mit dem täglichen Posteingang und steht unmittelbar danach für Sie zum Abruf bereit. Dazu ist nur die Eingabe der Briefnummer erforderlich. Diese wird Ihnen im Anschreiben der Bank mitgeteilt.