Für alle bereitgestellten Vordrucke gilt:
Zur Bearbeitung im Amt müssen die Formulare ausgedruckt, ausgefüllt und von Hand unterschrieben sowie per Post oder persönlich der Behörde zugeleitet werden.
Alternativ dazu können interaktive Formulare am PC ausgefüllt, ausgedruckt und von Hand unterschrieben sowie per Post oder persönlich der Behörde zugeleitet werden.
Abrechnung der Schülerbeförderungskosten ab dem Schuljahr 2020/2021 im Landkreis auch elektronisch möglich
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird das Abrechnungsverfahren der Schülerbeförderungskosten deutlich vereinfacht. Der Landkreis Mansfeld-Südharz und die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) haben einen elektronischen Fahrausweis in Form einer Chipkarte für die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen der Gymnasien, der 11. - 13. Klassen des Beruflichen Gymnasiums und der 12. Klasse der Fachoberschule entwickelt.
Der entsprechende Antrag muss zeitgleich mit einer Abtretungserklärung des Anspruchs auf Schülerbeförderungskosten bis spätestens 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres (für das kommende Schuljahr – z. B. bis zum 30.04.2021 für das Schuljahr 2021/ 2022) beim Landkreis Mansfeld-Südharz schriftlich eingereicht werden. Anschließend erhält der Antragsteller den entsprechenden Bescheid vom Landkreis. Die Eigenbeteiligung in Höhe von 100 Euro bleibt bestehen und muss spätestens bis zum 30. Juni eines jeden Jahres - vor dem Beginn des abzurechnenden Schuljahrs - auf das Konto der VGS überwiesen werden. Nach Zahlungseingang wird die VGS dann die Chipkarte für die jeweilige Fahrstrecke des Schülers zur Verfügung stellen. Diese können sich die Schülerinnen und Schüler dann am ersten Schultag des neuen Schuljahres in ihrer Schule abholen.
Die Chipkarten sind schuljahresübergreifend bis zum Schulabschluss gültig. Allerdings gelten die Karten nicht in den Schulferien.
Die für das neue Verfahren notwendigen Formulare und Vordrucke zur Beantragung der Entlastung von den Schülerbeförderungskosten stehen Ihnen in den aufgelisteten Formularen weiter unten zum Download zur Verfügung.
Wer dieses neue Abrechnungsverfahren nicht in Anspruch nehmen möchte, hat allerdings auch weiterhin alternativ die Möglichkeit, nach dem bisherigen Verfahren seine gekauften Fahrkarten entsprechend abzurechnen. Auch hierfür finden Sie die entsprechenden Antragsformulare in der Auflistung.