Familien- und Sozialpass

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Mit der Einführung des Familien- und Sozialpasses des Landkreises Mansfeld-Südharz wurde ein neuer Baustein für ein familienfreundliches Miteinander in unserem Landkreis geschaffen.

Familien und Einzelpersonen mit geringen Einkommen haben nun die Möglichkeit, kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz zu ermäßigten Gebühren nutzen zu können.

Leistungen: Im Leistungsspektrum des Familien- und Sozialpasses sind alle Einrichtungen erfasst, die sich am Familien- und Sozialpass beteiligen. Jedoch ist das Leistungsangebot bei Weitem noch nicht ausgereift. Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist bemüht weitere Angebote zu erschließen. Sobald diese vorliegen, wird eine umfassende Information darüber veröffentlicht.

Lassen Sie sich beraten und stellen Sie einen Antrag - es lohnt sich!

Nachfolgend finden Sie die Richtlinie zur Vergabe des Familien- und Sozialpasses im Landkreis Mansfeld-Südharz und weitere Anträge.

Symbol Beschreibung Größe
Antrag auf einen Familien- und Sozialpass - Stand 08.07.2015 interaktiv.pdf
63 KB
Infoblatt Familien-und Sozialpass - Stand 08.07.2015.pdf
12 KB
Richtlinie zur Vergabe Familien- und Sozialpass Landkreis Mansfeld-Südharz - Stand 8. Juli 2015.pdf
21 KB
Katalog Leistungsspektrum Familien- und Sozialpass MSH - Stand 18.07.2017
0.2 MB