Kosten der Unterkunft
Unter Kosten der Unterkunft sind bei einer Mietwohnung die Grundmiete und Betriebskosten und bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung die entsprechenden Belastungen zu verstehen. Die Erbringung der Leistungen nach SGB II erfolgt durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz. Leistungen nach dem SGB XII werden durch das Amt für Soziales und Integration des Landkreises erbracht. Hier finden Sie die aktuell geltende Richtlinie und entsprechende Dokumente wie den Heizspiegel.
Richtlinien zur Gewährung der Kosten der Unterkunft
Die Richtlinien zur Anwendung der Regelungen des SGB II und SGB XII können Sie hier herunterladen.
Allgemeiner Teil (PDF 737 kB)
Kosten für Unterkunft und Heizung - Stand 01.12.2024 (PDF 343 kB)
Karenzzeit der Kosten für Unterkunft und Heizung - Stand 01.01.2024 (PDF 767 kB)
Unangemessene Kosten für Unterkunft und Heizung / Kostensenkungsverfahren - Stand 01.01.2024 (PDF 573 kB)
Umzüge - Stand 01.06.2024 (PDF 132 kB)
Renovierungskosten - Stand 01.01.2024 (PDF 919 kB)
Erhaltungsaufwand - Stand 01.01.2024 (PDF 883 kB)
Sonderformen des Wohnens - Stand 01.01.2024 (PDF 787 kB)
Gesondert zu erbringende Leistungen - Stand 01.01.2024 (PDF 1,25 MB)
Schlüssiges Konzept Mansfeld-Südharz 2024 (PDF 8,07 MB)