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Alberta

Der Biber als Landschaftsgestalter

Der Biber ist in den vergangenen Jahren auch in unserem Landkreis vermehrt zu beobachten. So sind Tiere in den Flussauen an Helme, Wipper, Eine, Schlenze und Gonna heimisch geworden. Weitere, ausführliche Informationen finden Sie hier.

Tiergehege im Landkreis

Wild lebende Tierarten können dauerhaft in einem Tiergehege untergebracht sein. Tiergehege sind anzeigepflichtig. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Informationen zur Anzeige eines Tiergeheges und die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt unter +49 (0) 3464 535 4500 oder per E-Mail an umweltamt@lkmsh.de

 

Haltung und Handel mit geschützten Tieren

Für die Haltung und den Handel mit geschützten Tieren gelten im Rahmen des Artenschutzes entsprechende Vorgaben. Tierbestände melden Sie bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Das Formular finden Sie hier. Zudem gibt es hier wichtige Informationen zum Thema. Gleichzeitig stellt auch das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechende Informationen zur Verfügung.