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Natur- und Artenschutz ist eine wichtige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Landkreis obliegt uns die Aufgabe, zum Teil die schutzwürdigen Areale in unserer Region auszuweisen, Verordnungen zu erlassen und eine Kontrollfunktion wahrzunehmen. Dies liegt in der Zuständigkeit des Umweltamtes. Hier finden Sie mehr Informationen zu den verschiedenen Themen des Natur- und Artenschutzes.

Hayedo de la Pedrosa Beech  Forest, Spain
Autumn

Schutzgebiete in Mansfeld-Südharz

Teile des Landkreises sind aufgrund ihrer Flora und Fauna unter Schutz gestellt. Das reicht von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) über Naturschutzgebiete bis hin zu Landschaftsschutzgebieten. Informationen zu den FFH-Gebieten und den Naturschutzgebieten bietet das Land Sachsen-Anhalt.

Zudem gibt es im Landkreis Mansfeld-Südharz 30 NATURA 2000-Gebiete. Dazu zählen sowohl Vogelschutzgebiete, als auch FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat). Diese erstrecken sich über große Flächen des Landkreises und seiner Kommunen. Durch die Natura-2000 Gebiete mit ihrer Vielzahl unterschiedlichster Lebensräume und Arten wird die ganze Bandbreite der landkreistypischen naturräumlichen Ausstattung betrachtet.

Im Rahmen eines geförderten Projektes aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind die NATURA 2000-Gebiete im Landkreis in den vergangenen Jahren entsprechend beschildert worden.

Eine Übersicht aller Schutzgebiete im Landkreis sowie der aktuell geltenden Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten finden Sie hier.

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Geschützte Bäume

Wir kennen Sie alle: große und mächtige Bäume in Parkanlagen oder in den Ortschaften im Landkreis. In der Regel stehen diese Bäume unter einem besonderen Schutz. Welche Bäume in Ihrem Heimatort besonders geschützt sind, wird über die Verordnung der Baumnaturdenkmal geregelt. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Gleichzeitig regelt die Baumschutzverordnung des Landkreises auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes, welche Bäume unter Schutz stehen und was beachtet werden muss, wenn ein Baum verschnitten oder gefällt werden muss. Informieren Sie sich hier.

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Allgemeiner Artenschutz

Der allgemeine Artenschutz berührt Flora und Fauna. Um besondere Tier- und Pflanzenarten zu schützen, gibt es verschiedene Schutzmechanismen. Diese sind immer dann notwendig, wenn eine Art beispielsweise durch Landnutzungsänderung, Klimawandel oder Umweltverschmutzung bedroht ist. Im Artenschutz geht es deshalb vor allem um Nachhaltigkeit. In MSH ist es das Ziel, Artenschutz und Entwicklung des Landkreises in Einklang zu bringen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Myotis

Fledermaus, Rotmilan & Co.

Die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt im Landkreis ist groß. Hier finden Sie verschiedene Informationen dazu. Gleichzeitig gibt es hier Hinweise, unter anderem dazu, wie man sich verhält, wenn man ein verletztes Tier findet oder wie ich ehrenamtlich die Arbeit des Umweltamtes unterstützen kann.

 

Forst & Wald

Unser Landkreis hat viel Wald zu bieten: als Erholungsort, Arbeitsplatz und Heimat vieler verschiedener Tier- und Pflanzenarten. Dieses wichtige Ökosystem gilt es zu fördern, zu sichern und zu schützen. Für die Wahrnehmung der Forstaufsicht und den Vollzug des Landeswaldgesetzes ist die Untere Forstbehörde beim Umweltamt des Landkreises zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. Zudem können Sie sich hier die Anträge zur Erstaufforstung und zur Waldumwandlung herunterladen.

Khytra
 

Ansprechpartner

Steffen Hooper

Leiter Umweltamt

Telefon:   +49 (0) 3464 535 4500

E-Mail     umweltamt@lkmsh.de