Die Gesundheitsaufsicht des Landkreises
Das Aufgabengebiet der Gesundheitsaufsicht umfasst eine Vielfalt an Themen. Diese reichen von der Erfassung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten über Hygieneüberwachung bis hin zu Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz. Hier finden Sie eine Übersicht:
- Erfassung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten sowie Maßnahmen zur
- Verhütung und Bekämpfung, einschließlich Tuberkulosefürsorge
- Hygieneüberwachung
- in Einrichtungen des Gesundheitswesens z. B.
- Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, Physiotherapien
- in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen für Seniorenbetreuung, Alten- und Krankenpflege, Menschen mit Behinderungen
- in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege z. B. Frisöre, Fußpflege, Tattoo- u. Piercingstudios
- in öffentlichen Badeeinrichtungen und Gewässern, einschließlich deren Wasserbeschaffenheit
- Umweltbezogener Gesundheitsschutz hinsichtlich Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) und Bauhygiene
- Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz als Voraussetzung für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich
Trinkwasserüberwachung gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Das MRE-Netzwerk MSH (MRE- Multiresistente Erreger)
Ziel der Netzwerkarbeit ist es, das Vorkommen von multiresistenten Erregern, insbesondere durch eine verbesserte Kommunikation und Organisation an den Schnittstellen der Patientenversorgung zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu verringern. Erreichen des Ziels durch:
- Gewinn an Sicherheit für die beteiligten Akteure im Umgang mit MRSA und anderen multiresistenten Erregern
- Verbesserung der Lebensqualität Betroffener
- Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit beteiligter Partner
- Verbesserung des Wissenstandes
- Qualitätssicherung (z. B. Überleitung, Hygienemanagement, Antibiotika-Regime)