Trinkwasser
Sauberes Trinkwasser ist für ein gesundes Leben wichtig. Deshalb ist die Qualität in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt. Die Überwachung der Regelungen zum Trinkwasser übernimmt das Gesundheitsamt des Landkreises. Trinkwasserversorgungsanlagen - egal, ob dauerhaft oder nur zeitweise genutzt - müssen hier angezeigt werden.
Trinkwasserschutz
Neben dem Bezug durch Fernwasser kann Trinkwasser auch aus Tiefbrunnen oder Quellfassungen gefördert werden. Hierzu wurden entsprechende Einzugsgebiete durch Verordnung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises unter Schutz gestellt. Diese Verordnungen können bei der Unteren Wasserbehörde abgefragt werden. Nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse umweltamt@lkmsh.de.
Ansprechpartner im Gesundheitsamt
Dr. Birgit Achilles
Leiterin Amt für Gesundheit
Telefon: +49 (0) 3464 535 4400
E-Mail gesundheitsamt@lkmsh.de