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Natur

Gewässer im Landkreis

Neben den großen Seen im Landkreis fließen viele größere und kleinere Flüsse durch unsere Region. Dabei gibt es aufgrund ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung Gewässer 1. Ordnung, für deren Unterhaltung der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zuständig ist.

Gewässer 2. Ordnung werden von den Unterhaltungsverbänden (UHV) unterhalten. In unserem Landkreis zeichnen drei Unterhaltungsverbände für die Gewässer 2. Ordnung verantwortlich: der UHV Helme, der UHV Wipper-Weida und der UHV Untere Saale.

Was tun bei einer Wasserverschmutzung? Wenn Sie eine solche entdecken, melden Sie diese bitte zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung direkt beim Umweltamt unter +49 (0) 3464 535 4501 oder per E-Mail an umweltamt@lkmsh.de. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte die Leitstelle unter +49 (0) 3464 535 1910.

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Dezentrale Abwasserbeseitigung

Grundstücksbesitzer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlage oder Hauskläranlage) errichten, falls
die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird.

Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grundstückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist, oder einem offenen Gewässer zugeleitet.

Das Einleiten von Abwasser in Gewässer, auch Grundwasser, bedarf nach dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die
Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Water treatment
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Überwachung Industriekläranlagen

Der Landkreis Mansfeld-Südharz als Untere Wasserbehörde ist gemäß Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs-und Überwachungsverordnung- IZÜV) zuständig

für die Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) und eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen im Anwendungsbereich nach § 1 IZÜV.

Auf der Grundlage des Überwachungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt stellt die Untere Wasserbehörde nach § 9 Abs. 2 IZÜV jährlich ein Überwachungsprogramm auf, in dem  der Überwachungsturnus für die Vor-Ort- Besichtigungen angegeben wird. Die aktuellen Überwachungsberichte finden Sie hier.

 

Wasserrechtliche Erlaubnis - Anträge und Anzeige

Bodenarbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken könnten, müssen beim Umweltamt des Landkreises angezeigt werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Wer Erdwärme nutzen möchte und dafür entsprechende Bohrungen durchführen lässt, muss dies beim Umweltamt des Landkreises anzeigen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Eine Gewässernutzung muss beim Umweltamt des Landkreises entsprechend beantragt werden. Hier finden Sie das aktuell geltende Formular.

Das Umweltamt des Landkreises ist zuständig für die Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter Gewässern. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

 

Ansprechpartner

Steffen Hooper

Leiter Umweltamt

Telefon:   +49 (0) 3464 535 4500

E-Mail     umweltamt@lkmsh.de