Immissionsschutz
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverschmutzung, Lärm, Erschütterungen oder Ähnliches ist Bestandteil des Immissionsschutzes. Das Umweltamt des Landkreises überwacht und kontrolliert hierbei unter anderem Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen.
Kontrollergebnisse und weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier. Auch ist hier das Register gemäß der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen nach der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung veröffentlicht.
Bodenschutz
Bodenschutz stellt vor allem in Bezug auf den Umgang mit Bodenveränderungen, Altlasten und der Gefahrenabwehr einen wichtigen Teil der Arbeit der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises dar. Diese ist beim Umweltamt angesiedelt und für folgende Aufgaben zuständig:
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nachgeordneter Regelungen
- Bodenschutz; Gefahrenerkundung, Gefahrenabwehr aus Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, Überwachung
- Überwachung der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
- Auskunft aus der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster)
- Koordination von Maßnahmen zu Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung und zu Bodenerosionen durch Wasser und Wind mit dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
- Prüfung des Altlastverdachts und der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen von Genehmigungsverfahren.