Tierhaltung
Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere ist damit zentrale Aufgabe des Amtes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises. Neben Kontrollen spielen aber auch Themen wie Tiergesundheit und Beratung eine wichtige Rolle. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Tiergesundheit
Auch Tiere sind vor Krankheiten nicht gefeit. Geflügelpest, Afrikanische Schweinepest oder Tollwut sind aktuelle Themen, die im Bereich Veterinär eine große Rolle spielen. Aufgabe ist es deshalb, gesundheitliche Gefahren - und damit auch erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Informieren Sie sich hier.
Tierschutz
Hier finden Sie Antragsunterlagen, Erlaubnisse und verschiedene Merkblätter.
Sie haben eine Beschwerde zum Tierschutz - beispielsweise in Bezug auf eine nicht artgerechte Haltung von Tieren? Dann wenden Sie sich schnellstmöglich vertrauensvoll an unser Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung:
Tierhalter
Sie wollen sich als Tierhalter, Bienenhalter oder Futtermittelunternehmer registrieren? Dann finden Sie hier die notwendigen Merkblätter und Formulare.
Jagd
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Erlegung von Wildtieren - vor allem von Schwarzwild. Vor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest gibt es verstärkte Initiativen des Landes für die Jägerinnen und Jäger. Alle Antragsformulare und Merkblätter gibt es hier.
Reisen mit Tier
Der nächste Urlaub mit dem eigenen Tier steht an und Sie wollen wissen, welche Unterlagen notwendig sind oder wo Ihr Tier den geforderten Chip bekommt. Hier finden Sie die Hinweise und Merkblätter dazu.
Gleichzeitig gibt es hier Informationen zu Tiertransporten und deren Anmeldung.
Ansprechpartner
Constanze Rust
Leiterin Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Telefon: +49 (0) 3464 535 4300
E-Mail vetamt@lkmsh.de
Hinweise für Schaf- und Weidetierhalter
Seit Beginn des Jahres 2026 traten im Südharz vermehrt Schafsrisse auf. Nach labordiagnostischer Untersuchung wurde dabei der Luchs als Verursacher festgestellt.
Im Zuge dessen weist das Veterinäramt des Landkreises die Schaf- und Weidetierhalter nochmals darauf hin, die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu überprüfen und ggf. zu verstärken. Zu niedrige stationäre oder einfache mobile Elektrozäune erfüllen in der Regel keinen ausreichenden Schutz. Bei mobilen Elektrozäunen wird eine Höhe von mindestens 90 cm empfohlen. Zusätzlich sind ein Untergrabeschutz und ein Überkletterschutz in Form von flatternden Breitbandlitzen sinnvoll. Bei stationären Zäunen wird eine Höhe von mindestens 120 cm empfohlen. Auch hier ist auf einen Untergrabe- und Überkletterschutz zu achten, insbesondere durch zusätzliche stromführende Litzen. In beiden Fällen sollte die unterste stromführende Litze nicht höher als 20 cm und frei von Bewuchs sein.
Für weiterführende Informationen und Maßnahmen, sowie Fördermöglichkeiten für erhöhte Schutzmaßnahmen vor Angriff von Beutegreifern wenden Sie sich bitte an das Wolfskompetenzentrum (WZI) Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/kontakt.
Im Fall von Nutztierrissen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Wolfskompetenzentrum (WZI) unter der Notfallnummer: + 49 162 3133949.
Informationen zur Überwachung auf eine Infektion mit Maul- und Klauenseuche
Kostenfreie Blutuntersuchung auf Maul- und Klauenseuche (MKS)
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Überwachung auf eine Infektion mit MKS am 17.09.2025, werden entnommene BTV-Blutproben sowie Proben von Tieren mit ähnlichen klinischen Symptomen (z.B. Lippengrind) zusätzlich auf Maul- und Klauenseuche untersucht.
Den Tierhaltern entstehen dadurch keine weiteren Untersuchungskosten.
Die Allgemeinverfügungen stehen Ihnen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unter folgenden Links zur Verfügung:
LVwA - Aktuelle Allgemeinverfügungen - Tierseuchen
Allgemeinverfügung Überwachung auf eine Infektion mit MKS_pdf