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Vom Stall bis zum Teller...

Das zentrale Thema der Lebensmittelsicherheit ist das gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel. Die können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Somit beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Aber auch Kontrolle und vorbeugender Gesundheitsschutz sind Themen, mit denen sich das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises befasst.

Zudem ist der Umgang mit Lebensmitteln streng geregelt, so dass für alle, die beispielsweise in der Hotellerie oder Gastronomie arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt des Landkreises notwendig ist.

Food on the shelves in the self-service buffet with all inclusive in Turkey
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Lebensmittelüberwachung

Möchten Sie ein öffentliches Fest mit Lebensmittelangeboten veranstalten oder auf einem Markt Essen und Trinken verkaufen? Dann finden Sie hier die notwendigen Informationen. Zudem können Sie sich hier zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer und zu Verbraucherbeschwerden informieren.

Sie haben eine Verbraucherbeschwerde - beispielsweise bei Reklamationen von Lebensmitteln oder Hygienemängeln in Gaststätten oder im Einzelhandel? Dann wenden Sie sich schnellstmöglich vertrauensvoll an unser Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung:

Klosterplatz 29

06295 Lutherstadt Eisleben

+49 (0) 3475 - 202 992 0

vetamt@lkmsh.de

Fleischhygiene

Die hygienischen Anforderung an Fleisch sind hoch. Entsprechend ist es wichtig, dass Kontrollen wie die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, beispielsweise die Trichinenuntersuchung, durchgeführt werden. Sie erhalten hier einen Überblick über die Beschaubezirke. Jägerinnen und Jäger können ihre Proben an zentralen Standorten im Landkreis abgeben. Wo diese sind, erfahren Sie hier.

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Direktvermarkter

Ob der Hofladen direkt beim Bauern, der Imker um die Ecke oder frischer Fisch - die Liste der Direktvermarkter in unserem Landkreis ist lang. Hier finden Sie Informationen dazu. Sie suchen noch ein passendes Geschenk? Dann ist die Genussbox MSH genau richtig. Darin finden Sie verschiedene Spezialitäten der Direktvermarkter aus dem Kreis. Probieren Sie es aus!

 
Das Gebäude des Gesundheitsamtes in der Größlerstr.

Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln

Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz werden im Gesundheitsamt des Landkreises durchgeführt. Sie finden immer dienstags jeweils zur vollen Stunde um 14.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.00 Uhr im Gesundheitsamt in der Größlerstraße 2 in der Lutherstadt Eisleben statt.

Das Gesundheitsamt bittet um verbindliche Voranmeldung. Ansprechpartnerin ist Frau Marie-Luise Schulz, die unter +49 (0) 3464 535 4444 erreichbar ist.

Zur Belehrungen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis,
  • Einverständniserklärung der Eltern für nicht Volljährige,
  • beim Ausweisen mit einem Reisepass die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt,
  • ggf. Bescheinigung oder Ausweis für Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • ggf. Kostenübernahmebescheinigungen des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte.

Die Kosten für die rund 45-minütige Belehrung belaufen sich auf 28,20 Euro. Der Betrag wird vor Ort in bar kassiert.