Abfallentsorgung im Landkreis
In unserem Landkreis gibt es vielfältige Möglichkeiten, Abfall zu entsorgen. Organisiert wird die Entsorgung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz. Informieren Sie sich auf diesen Seiten zu den verschiedenen Themen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises
Seit dem 01.01.2010 organisiert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) die Abfallentsorgung im Landkreis. Informieren Sie sich hier über den Eigenbetrieb, das Abfallrecht, Entsorgungsmöglichkeiten, Services und die Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Kreis.
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Pflanzliche Gartenabfälle, die nicht kompostierbar sind, dürfen im Landkreis seit dem 01.01.2022 unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden. Mit diesen bürgernahen und flexiblen Möglichkeiten sollen unter anderem Besitzer übergroßer Grundstücke o.ä. entlastet werden. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Gelbe Tonne wird den Gelben Sack im Landkreis Mansfeld-Südharz ab 1. Januar 2026 ablösen.
Zum 01. Januar 2026 erfolgt im Landkreis Mansfeld-Südharz die Umstellung bei der Sammlung von Leichtverpackungen vom Gelben Sack zur Gelben Tonne. Die praktische Alternative zum Gelben Sack bietet mehr Benutzerfreundlichkeit und optimiert das Recycling in allen Haushalten. Die Implementierung erfolgt in Phasen.
Für die Entsorgung haben Sie schon bezahlt - die Einführung der Gelben Tonne erfolgt kostenneutral!
Restentleerte Verkaufsverpackungen aus Haushalten müssen unentgeltlich zurückgenommen und verwertet werden. Der Verkaufspreis jedes verpackten Produktes enthält immer einen geringen Entsorgungskostenanteil.
Die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen liegt grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer, also dem Unternehmen (Hersteller, Händler, Importeur etc.), das die befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Dieses Unternehmen muss sich über ein duales System an der Sammlung und Verwertung beteiligen, wofür es eine Verpackungslizenz erwirbt und die Verpackungsmengen beim Verpackungsregister LUCID melden muss.
Häufig gestellte Fragen haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen über die Gelbe Tonne
Für Fragen zur Auslieferung der Gelben Tonnen (Behälterdienst), Tonnengröße und -anzahl sowie für Änderungsmitteilungen und Abholtermine steht Ihnen die Firma PreZero in Welfesholz zur Verfügung.
Mitteilungen sind bevorzugt per E-Mail an: gelbetonne.msh@prezero.com
oder telefonisch 034783-65130 zu übermitteln.
Für Fragen zum zulässigen Inhalt der Gelben Tonnen und zu Abholterminen können Sie sich auch an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft per E-Mail: eaw@abfallwirtschaft-msh.de oder telefonisch unter: 03475-613300 wenden.
Ab 01.01.2026 steht den Bürgern des Landkreises die Gelbe Tonne zur Entsorgung von Verpackungsabfällen zur Verfügung.
Die Gelbe Tonne ersetzt den Gelben Sack.
Für Abholtermine bis zum 31.12.2025 müssen die Gelben Säcke wie gewohnt genutzt und bereitgestellt werden. Für Abholtermine ab dem 01.01.2026 werden Verpackungsabfälle ausschließlich über Gelbe Tonnen abgeholt und entsorgt, wenn der Haushalt mit einer Gelben Tonne ausgestattet ist. Die Abholung und Entsorgung von Gelben Säcken ab dem 01.01.2026 erfolgt nur, wenn dem Haushalt noch keine Gelbe Tonne zur Verfügung gestellt wurde. Ab 31.03.2026 werden keine Gelben Säcke im Landkreis mehr gesammelt und entsorgt.
Die Auslieferung der Gelben Tonnen hat bereits begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden voraussichtlich alle Haushalte des Landkreises an das Sammlungssystem Gelbe Tonne angeschlossen sein.
Für die Gelbe Tonne werden für private Haushalte keine Gebühren oder Entgelte erhoben. Die Kosten des Sammelsystems sind in den Endverbraucherpreisen enthalten und werden durch die Konsumenten beim Einkauf (z.B. von Lebensmitteln) mitbezahlt.
Zunächst gar nichts. Großwohnanlagen sind überwiegend bereits mit Gelben Tonnen ausgestattet. Für die übrigen Haushalte werden Größe und Anzahl der Gelben Tonnen anhand der Bewohnerzahl bestimmt und ausgeliefert. Wenn sich die Bewohnerzahl ändert ist dies der Firma PreZero zu melden (siehe 1.), um das Behältervolumen anzupassen.
Für nicht dauerhaft bewohnte Grundstücke oder Grundstücke, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, werden grundsätzlich keine Gelben Tonnen bereitgestellt.
Es werden Behältergrößen von 120l, 240l und 1.100l ausgeliefert. Jedem Bewohner steht ein Volumen von 15l wöchentlich zur Entsorgung frei. Dementsprechend erhalten Haushalte mit bis zu 2 Bewohnern einen 120l-Behälter, Haushalte mit 3 und 4 Bewohnern einen 240l-Behälter, Haushalte mit 5 und 6 Bewohnern einen 120l-Behälter und einen 240l-Behälter, Haushalte mit 7 und 8 Bewohnern zwei 240l-Behälter usw.. In Großwohnanlagen ab 19 Bewohnern werden auch 1.100l-Behälter aufgestellt.
Melden Sie sich bitte bei der Firma PreZero (siehe 1.) bevorzugt per E-Mail. Korrekturauslieferungen werden voraussichtlich erst ab Beginn 2026 erfolgen können. Dies gilt insbesondere für Grundstücke, die erst nach dem Juni 2025 bezogen wurden.
Die Gelbe Tonne wird 4-wöchentlich abgeholt. Die genauen Abfuhrtermine werden ort- und ggfs. straßengenau spätestens mit dem Serviceheft 2026 des EAW bekannt gegeben. Ebenfalls werden die Daten auf der Website des EAW und der Firma PreZero sowie in der EAW-App veröffentlicht.
Über die Gelbe Tonne sind wie im Gelben Sack ausschließlich Leichtverpackungsabfälle (Verkaufsverpackungen) zu entsorgen. Hierzu gehören Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher), aber auch aus Metall (z.B. Katzenfutterdose) und Verbundmaterialien (z.B. Tetra-Packs). Ebenfalls können Styropor-Verpackungen darüber abgegeben werden. Um einen reibungslosen Entleerungsvorgang zu gewährleisten ist die Befüllung der Gelben Tonne mit undurchsichtigen Abfallsäcken oder -behältnissen zu vermeiden.
Keinesfalls gehören Restabfälle, Bio- und Grünabfälle, (Elektro-) Schrott oder Bau- und Abbruchabfälle in die Gelbe Tonne. Außerdem keine Batterien und Akkus, da sie eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Verpackungen aus Papier und Pappe sind über die Papiertonne zu entsorgen, Glasverpackungen können über die kreisweit verbreiteten Glascontainer entsorgt werden.
Eine umfassende Aufklärung erfolgt noch im 4. Quartal 2025.
Gelbe Tonnen mit einem erheblichen Fehlwurfanteil werden vom Entsorger nicht entleert. Entweder erfolgt eine Umsortierung durch den Abfallerzeuger oder die Tonne muss kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden. Nach mehrmaliger Fehlbefüllung und Reklamation ist auch ein Abzug der Gelben Tonne möglich.
Nein. Die Vorgaben der Dualen Systeme, die für die Sammlung und Entsorgung der Leichtverpackungen zuständig sind, lassen derartige Abweichungen nicht zu. Für den Fall, dass z.B. wegen Platzmangels oder Minderbedarfs der Wunsch nach einer kleineren Gelben Tonne oder weniger Gelben Tonnen besteht, kann der Entsorger auf Kulanz diesem Wunsch nachkommen.
Weder für den Landkreis noch die Firma PreZero bestehen derzeit Einflussmöglichkeiten auf die vorgegebenen Entsorgungsvolumina und den Abfuhrrhythmus.
Alle Änderungen der Personenzahl sind der Firma PreZero bevorzugt per E-Mail unter Beifügung eines Änderungsnachweises (z.B. Melderegisterauskunft) anzuzeigen (siehe 1.). Berechtigte Änderungswünsche werden voraussichtlich in 14 Tagen ab Meldung abgearbeitet.
Nein. Privat angeschaffte Gelbe Tonnen werden nicht geleert und entsorgt. Es dürfen ausschließlich die neu ausgelieferten Tonnen mit dem Logo der Firma PreZero genutzt werden.
Für Gewerbegrundstücke wird es individuelle Lösungen geben. Gewerbetreibende melden sich dafür bei der Firma PreZero (siehe 1.).
Für nicht anfahrbare Grundstücke, denen eine Gelbe Tonnen nach den Maßstäben unter 6. zusteht, werden ebenfalls individuelle Lösungen gesucht. Die Bewohner melden sich bitte bei der Firma PreZero (siehe 1.).
Abfall gehört NICHT in die Natur!
Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es vielfältige Möglichkeiten, den eigenen Müll zu entsorgen. Illegale Müllablagerungen sind daher völlig unnötig, binden zusätzlich Personal und kosten viel Geld – zumal die Kosten für die Beräumung illegaler Müllhalden immer zu Lasten aller Gebührenzahler im Landkreis gehen! Deshalb der Appell an ALLE: Nutzen Sie die Möglichkeiten einer legalen Entsorgung über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft!
Melden Sie illegale Ablagerungen!
Wenden Sie sich dafür an das Umweltamt des Landkreises unter +49 (0) 3464 535 4500 oder umweltamt@lkmsh.de
Kontrollen von Deponien im Landkreis
Im Zuge einer transparenten Informationspolitik und in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und entsprechenden Runderlässen der Aufsichtsbehörde veröffentlicht das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz auf dieser Seite Ergebnisse von durchgeführten Kontrollen des Bereiches Immission, Abfall/Bodenschutz in unserem Kreisgebiet.