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Abfallentsorgung im Landkreis

In unserem Landkreis gibt es vielfältige Möglichkeiten, Abfall zu entsorgen. Organisiert wird die Entsorgung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz. Informieren Sie sich auf diesen Seiten zu den verschiedenen Themen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises

Seit dem 01.01.2010 organisiert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) die Abfallentsorgung im Landkreis. Informieren Sie sich hier über den Eigenbetrieb, das Abfallrecht, Entsorgungsmöglichkeiten, Services und die Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Kreis.

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Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen

Pflanzliche Gartenabfälle, die nicht kompostierbar sind, dürfen im Landkreis seit dem 01.01.2022 unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden. Mit diesen bürgernahen und flexiblen Möglichkeiten sollen unter anderem Besitzer übergroßer Grundstücke o.ä. entlastet werden. Mehr dazu finden Sie hier.

 
Close up hands hold set of recycling paper plastic glass metal objects isolated on yellow background. Stop nature garbage, ecology environment protection concept. Save planet Packaging template mockup
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Die Gelbe Tonne wird den Gelben Sack im Landkreis Mansfeld-Südharz ab 1. Januar 2026 ablösen.

Zum 01. Januar 2026 erfolgt im Landkreis Mansfeld-Südharz die Umstellung bei der Sammlung von Leichtverpackungen vom Gelben Sack zur Gelben Tonne. Die praktische Alternative zum Gelben Sack bietet mehr Benutzerfreundlichkeit und optimiert das Recycling in allen Haushalten. Die Implementierung erfolgt in Phasen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Landkreises Mansfeld-Südharz koordiniert und unterstützt die Einführung der Gelben Tonne.

Für die Entsorgung haben Sie schon bezahlt - die Einführung der Gelben Tonne erfolgt kostenneutral!

Restentleerte Verkaufsverpackungen aus Haushalten müssen unentgeltlich zurückgenommen und verwertet werden. Der Verkaufspreis jedes verpackten Produktes enthält immer einen geringen Entsorgungskostenanteil.

Die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen liegt grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer, also dem Unternehmen (Hersteller, Händler, Importeur etc.), das die befüllte Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Dieses Unternehmen muss sich über ein duales System an der Sammlung und Verwertung beteiligen, wofür es eine Verpackungslizenz erwirbt und die Verpackungsmengen beim Verpackungsregister LUCID melden muss.

Häufig gestellte Fragen haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt.

 

 

Häufig gestellte Fragen über die Gelbe Tonne

Ab 01.01.2026 steht den Bürgern des Landkreises die Gelbe Tonne zur Entsorgung von Verpackungsabfällen zur Verfügung.

Die Gelbe Tonne ersetzt den Gelben Sack.

Im ersten Quartal 2026 werden die Gelben Tonnen für private Haushalte durch den Entsorger bzw. einen Drittbeauftragten ausgeliefert. Es wird voraussichtlich 3 Monate dauern, bis alle Haushalte des Landkreises angeschlossen sind.

Für die Gelbe Tonne werden für private Haushalte keine Gebühren oder Entgelte erhoben. Die Kosten des Sammelsystems sind in den Endverbraucherpreisen enthalten und werden durch die Konsumenten beim Einkauf (z.B. von Lebensmitteln) mitbezahlt.

Zunächst gar nichts. Großwohnanlagen sind überwiegend bereits mit Gelben Tonnen ausgestattet. Für die übrigen Haushalte werden Größe und Anzahl der Gelben Tonnen anhand der Bewohnerzahl bestimmt und ausgeliefert. Wenn sich die Bewohnerzahl ändert ist dies dem Entsorger zu melden, um das Behältervolumen anzupassen.

Es werden Behältergrößen von 120l, 240l und 1.100l ausgeliefert. Jedem Bewohner steht ein Volumen von 15l wöchentlich zur Entsorgung frei. Dementsprechend erhalten Haushalte mit bis zu 2 Bewohnern einen 120l-Behälter, Haushalte mit 3 und 4 Bewohnern einen 240l-Behälter, Haushalte mit 5 und 6 Bewohnern einen 120l-Behälter und einen 240l-Behälter, Haushalte mit 7 und 8 Bewohnern zwei 240l-Behälter usw.. In Großwohnanlagen ab 19 Bewohnern werden auch 1.100l-Behälter aufgestellt.

Die Gelbe Tonne wird 4-wöchentlich abgeholt. Die genauen Abfuhrtermine werden ort- und ggfs. straßengenau spätestens mit dem Serviceheft 2026 des EAW bekannt gegeben. Ebenfalls werden die Daten auf der Website des EAW und des Entsorgers sowie in der EAW-App veröffentlicht.

In der Übergangszeit bis zum 31.03.2026 kann auch weiterhin der Gelbe Sack genutzt werden. Danach ist die Bereitstellung von Verpackungsabfällen in Gelben Säcken ausgeschlossen.

Über die Gelbe Tonne sind wie im Gelben Sack ausschließlich Leichtverpackungsabfälle zu entsorgen. Hierzu gehören Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher), aber auch aus Metall (z.B. Katzenfutterdose) und Verbundmaterialien (z.B. Tetra-Packs). Ebenfalls können Styropor-Verpackungen darüber abgegeben werden.

Keinesfalls gehören Restabfälle, Bio- und Grünabfälle, (Elektro-) Schrott oder Bau- und Abbruchabfälle in die Gelbe Tonne. Verpackungen aus Pappe sind über die Papiertonne zu entsorgen, Glasverpackungen können über die kreisweit verbreiteten Glasiglus entsorgt werden. Eine umfassende Aufklärung erfolgt noch im 4. Quartal 2025.

Gelbe Tonnen mit einem erheblichen Fehlwurfanteil werden vom Entsorger nicht entleert. Entweder erfolgt eine Umsortierung durch den Abfallerzeuger oder die Tonne muss kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden.

 
A carelessly throw away plastic bottle nestled in the foliage litters a forest path
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Abfall gehört NICHT in die Natur!

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es vielfältige Möglichkeiten, den eigenen Müll zu entsorgen. Illegale Müllablagerungen sind daher völlig unnötig, binden zusätzlich Personal und kosten viel Geld – zumal die Kosten für die Beräumung illegaler Müllhalden immer zu Lasten aller Gebührenzahler im Landkreis gehen! Deshalb der Appell an ALLE: Nutzen Sie die Möglichkeiten einer legalen Entsorgung über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft!

Melden Sie illegale Ablagerungen!

Wenden Sie sich dafür an das Umweltamt des Landkreises unter +49 (0) 3464 535 4500 oder umweltamt@lkmsh.de

Excavator working in a landfill
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Kontrollen von Deponien im Landkreis

Im Zuge einer transparenten Informationspolitik und in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und entsprechenden Runderlässen der Aufsichtsbehörde veröffentlicht das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz auf dieser Seite Ergebnisse von durchgeführten Kontrollen des Bereiches Immission, Abfall/Bodenschutz in unserem Kreisgebiet.