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Verdienstmöglichkeiten

Bei uns erwarten Sie transparente, faire und sichere Verdienstmöglichkeiten auf Grundlage des TVöD-VKA beziehungsweise des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Transparent

Unsere Vergütung ist tarifvertraglich beziehungsweise gesetzlich geregelt und damit von Beginn an nachvollziehbar.

Für Tarifbeschäftigte gelten die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Für Beamtinnen und Beamte richtet sich die Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA).

Fair

Gleiche Aufgaben werden nach den gleichen Regeln vergütet. Maßgeblich sind die übertragenen Tätigkeiten, die erforderliche Qualifikation und die anrechenbare Berufserfahrung.

Die Zuordnung zu einer Entgelt- oder Besoldungsgruppe erfolgt nach objektiven und transparenten Kriterien.

 

Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen eine erste Orientierung zu Ihren Verdienstmöglichkeiten. Die konkrete Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Die Vergütung richtet sich bei uns entweder nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA bzw. TVöD-SuE) für Beschäftigte oder nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) für Beamtinnen und Beamte. Beide Regelungen sorgen für eine transparente, nachvollziehbare und faire Bezahlung.

Die Höhe des monatlichen Entgelts bzw. der Besoldung ergibt sich aus der jeweiligen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe und der erreichten Erfahrungsstufe (§§ 15 und 16 TVöD (VKA) bzw. §§ 19 und 23 LBesG LSA).

Jede Stelle bzw. jedes Amt wird auf Grundlage der übertragenen Aufgaben sowie der damit verbundenen Anforderungen und Verantwortung einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe zugeordnet (§ 12 TVöD (VKA) in Verbindung mit der Entgeltordnung zum TVöD bzw. § 19 LBesG LSA).

Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung bzw. dienstlicher Erfahrung steigen Sie in höhere Erfahrungsstufen auf und erhöhen damit Ihr monatliches Entgelt bzw. Ihre Besoldung. Einschlägige berufliche Vorerfahrungen können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 2 TVöD (VKA) bzw. § 24 LBesG LSA).

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Entgelttabellen TVöD-VKA und TVöD-SuE

Für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Mansfeld-Südharz richten sich die Verdienstmöglichkeiten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dabei finden sowohl die Regelungen des TVöD-VKA (für kommunale Arbeitgeber wie Landkreise, Städte und Gemeinden) als auch die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) Anwendung. Der TVöD-SuE ist dabei ein besonderer Teil des TVöD und gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Entgelttabelle TVöD-VKA

Die Entgeltgruppen im TVöD-VKA (monatliches Tabellenentgelt brutto) reichen von E 1: ca. 2.534 € bis 2.755 €, E 2: ca. 2.767 € bis 3.433 €, E 3: ca. 2.953 € bis 3.502 €, E 4: ca. 2.994 € bis 3.620 €, E 5: ca. 3.124 € bis 3.783 €, E 6: ca. 3.240 € bis 3.926 €, E 7: ca. 3.295 € bis 4.045 €, E 8: ca. 3.486 € bis 4.231 €, E 9a: ca. 3.659 € bis 4.980 €, E 9b: ca. 3.780 € bis 5.313 €, E 9c: ca. 4.011 € bis 5.528 €, E 10: ca. 4.125 € bis 5.753 €, E 11: ca. 4.270 € bis 6.327 €, E 12: ca. 4.416 € bis 6.900 €, E 13: ca. 4.629 € bis 7.026 €, E 14: ca. 5.298 € bis 7.552 €, E 15: ca. 5.828 € bis 8.204 €.  Die Werte stellen jeweils die monatliche Bruttospanne der Entgeltgruppen dar und erhöhen sich innerhalb der Gruppen mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung durch den Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe.

Entgelttabelle TVöD-SuE

Die Entgeltgruppen im TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) im kommunalen Bereich reichen von S 2: ca. 2.700 € bis 3.300 €, S 3: ca. 2.800 € bis 3.450 €, S 4: ca. 2.900 € bis 3.550 €, S 5: ca. 3.000 € bis 3.700 €, S 6: ca. 3.100 € bis 3.850 €, S 8a: ca. 3.300 € bis 4.300 €, S 8b: ca. 3.400 € bis 4.500 €, S 9: ca. 3.500 € bis 4.700 €, S 11a: ca. 3.700 € bis 5.000 €, S 11b: ca. 3.900 € bis 5.400 €, S 12: ca. 4.100 € bis 5.700 €, S 14: ca. 4.400 € bis 6.200 €, S 15: ca. 4.700 € bis 6.800 €, S 16: ca. 5.000 € bis 7.300 €.  Die Werte stellen jeweils die monatliche Bruttospanne der Entgeltgruppen dar und erhöhen sich innerhalb der Gruppen mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung durch den Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe.

Beamtinnen und Beamte

Besoldungstabellen des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Für Beamtinnen und Beamte des Landkreises Mansfeld-Südharz gelten die Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA). Die Höhe der monatlichen Besoldung ist abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Die Besoldungsgruppen reichen in der Besoldungsordnung A von A 4: ca. 2.720 € bis 3.110 €, A 5: ca. 2.740 € bis 3.200 €, A 6: ca. 2.790 € bis 3.350 €, A 7: ca. 2.890 € bis 3.590 €, A 8: ca. 3.050 € bis 3.880 €, A 9: ca. 3.220 € bis 4.100 €, A 10: ca. 3.430 € bis 4.570 €, A 11: ca. 3.880 € bis 5.060 €, A 12: ca. 4.140 € bis 5.560 €, A 13: ca. 4.820 € bis 6.160 €, A 14: ca. 5.060 € bis 6.800 €, A 15: ca. 6.140 € bis 7.650 €, A 16: ca. 6.750 € bis 8.500 €. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe erfolgt mit zunehmender dienstlicher Erfahrung ein Stufenaufstieg, der zu einer regelmäßigen Erhöhung der Besoldung führt.
Die Besoldung in der Besoldungsordnung A des Landes Sachsen-Anhalt nach dem Entwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG) beträgt voraussichtlich ab 01.04.2026 in der Besoldungsgruppe A 4: ca. 2.823 € bis 3.207 €, A 5: ca. 2.841 € bis 3.305 €, A 6: ca. 2.895 € bis 3.454 €, A 7: ca. 2.997 € bis 3.689 €, A 8: ca. 3.149 € bis 3.985 €, A 9: ca. 3.318 € bis 4.219 €, A 10: ca. 3.531 € bis 4.696 €, A 11: ca. 3.992 € bis 5.206 €, A 12: ca. 4.257 € bis 5.722 €, A 13: ca. 4.953 € bis 6.335 €, A 14: ca. 5.198 € bis 6.990 €, A 15: ca. 6.309 € bis 7.864 € und A 16: ca. 6.937 € bis 8.736 €.  Mit weiteren geplanten Anpassungen erhöht sich die Besoldung voraussichtlich ab 01.03.2027 (ca. +2,0 %) sowie ab 01.01.2028 (ca. +1,0 %) entsprechend der dann gültigen Tabellenwerte. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe erfolgt eine Steigerung der Besoldung mit zunehmender dienstlicher Erfahrung durch den Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe.

Vorläufige Besoldungstabelle des Entwurfs zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028)