Verdienstmöglichkeiten
Bei uns erwarten Sie transparente, faire und sichere Verdienstmöglichkeiten auf Grundlage des TVöD-VKA beziehungsweise des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Transparent
Unsere Vergütung ist tarifvertraglich beziehungsweise gesetzlich geregelt und damit von Beginn an nachvollziehbar.
Für Tarifbeschäftigte gelten die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Für Beamtinnen und Beamte richtet sich die Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA).
Fair
Gleiche Aufgaben werden nach den gleichen Regeln vergütet. Maßgeblich sind die übertragenen Tätigkeiten, die erforderliche Qualifikation und die anrechenbare Berufserfahrung.
Die Zuordnung zu einer Entgelt- oder Besoldungsgruppe erfolgt nach objektiven und transparenten Kriterien.
Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen eine erste Orientierung zu Ihren Verdienstmöglichkeiten. Die konkrete Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Die Vergütung richtet sich bei uns entweder nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA bzw. TVöD-SuE) für Beschäftigte oder nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) für Beamtinnen und Beamte. Beide Regelungen sorgen für eine transparente, nachvollziehbare und faire Bezahlung.
Die Höhe des monatlichen Entgelts bzw. der Besoldung ergibt sich aus der jeweiligen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe und der erreichten Erfahrungsstufe (§§ 15 und 16 TVöD (VKA) bzw. §§ 19 und 23 LBesG LSA).
Jede Stelle bzw. jedes Amt wird auf Grundlage der übertragenen Aufgaben sowie der damit verbundenen Anforderungen und Verantwortung einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe zugeordnet (§ 12 TVöD (VKA) in Verbindung mit der Entgeltordnung zum TVöD bzw. § 19 LBesG LSA).
Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung bzw. dienstlicher Erfahrung steigen Sie in höhere Erfahrungsstufen auf und erhöhen damit Ihr monatliches Entgelt bzw. Ihre Besoldung. Einschlägige berufliche Vorerfahrungen können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 2 TVöD (VKA) bzw. § 24 LBesG LSA).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Entgelttabellen TVöD-VKA und TVöD-SuE
Für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Mansfeld-Südharz richten sich die Verdienstmöglichkeiten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dabei finden sowohl die Regelungen des TVöD-VKA (für kommunale Arbeitgeber wie Landkreise, Städte und Gemeinden) als auch die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) Anwendung. Der TVöD-SuE ist dabei ein besonderer Teil des TVöD und gilt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Beamtinnen und Beamte
Besoldungstabellen des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Für Beamtinnen und Beamte des Landkreises Mansfeld-Südharz gelten die Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes Sachsen-Anhalt.