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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Mansfeld-Südharz

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) amtlich festgestellt. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Haus- und Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen und hoher Sterblichkeit führt. 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen gesammelt alle aktuellen Meldungen, Allgemeinverfügungen und Hinweise zum Thema “Geflügelpest in Mansfeld-Südharz” bereit.

 
30.03.2026

Aktuelle Information zur Geflügelpest in Mansfeld-Südharz

Stallpflicht aufgehoben: In Kelbra, Thürungen, Berga und Sittendorf darf Geflügel wieder aus dem Stall

Nachdem sich im benachbarten Kyffhäuserkreis die Situation in Bezug auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) entspannt hat, darf ab morgen, 31.03.2026, das Geflügel in Kelbra, Thürungen, Berga und Sittendorf auch wieder aus dem Stall. Die seit dem 03.03.2026 geltende Aufstallungspflicht für Geflügel ist damit aufgehoben. 

Die Stallpflicht war notwendig geworden, da Ende Februar im Kyffhäuserkreis erneut die Geflügelpest ausgebrochen war und die o.g. Orte in der vom Nachbarkreis festgelegten Überwachungszone lagen.

 

Allgemeinverfügungen

Hier finden Sie die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises zum Thema Geflügelpest.

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Fragen oder Hinweise?

Zur Meldung von verendeten Wildvögeln sowie bei allen Fragen rund um das Thema Geflügelpest kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt des Landkreises unter 03464/535-4300

Außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende kontaktieren Sie bitte die Leitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz unter 03464/535-1910.

 

Kontakt zum Veterinäramt des Landkreises:

Tel. 03464/535-4300

per E-Mail unter vetamt@lkmsh.de