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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Mansfeld-Südharz

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) amtlich festgestellt. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Haus- und Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen und hoher Sterblichkeit führt. 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen gesammelt alle aktuellen Meldungen, Allgemeinverfügungen und Hinweise zum Thema “Geflügelpest in Mansfeld-Südharz” bereit.

 
09.12.2025 | 13:43 Uhr

Aktuelle Information zur Geflügelpest in Mansfeld-Südharz

Generelle Stallpflicht wird aufgehoben

Nachdem der Höhepunkt des Vogelzuges überschritten ist und zuletzt bei keinem toten Wildvogel mehr das hochansteckende H5 N1-Virus festgestellt wurde, wird die generelle Stallpflicht für Geflügel ab morgen (10.12.2025) im Landkreis aufgehoben.

„Die Geflügelpest ist weiter auf dem Rückzug, was die einschränkenden Maßnahmen für die meisten der Geflügelhalter jetzt entbehrlich macht“, erklärte Landrat André Schröder. „Eine Stallpflicht beschränkt sich nunmehr noch auf die Risikogebiete der Zugvogelrastplätze am Stausee Kelbra und am Süßen See.“

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben vorerst weiterhin untersagt. Tot aufgefundene Wildvögel sind weiterhin dem Veterinäramt zu melden.

Hintergrund:
Insgesamt wurden seit Ausbruch der Geflügelpest vor allem am Stausee Kelbra mehr als 6.000 verendete Tiere geborgen.
Den letzten, durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigten Fall von H5 N1 gab es am 18.11.2025.

 
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Fragen oder Hinweise?

Zur Meldung von verendeten Wildvögeln sowie bei allen Fragen rund um das Thema Geflügelpest kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt des Landkreises unter 03464/535-4300

Außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende kontaktieren Sie bitte die Leitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz unter 03464/535-1910.

 

Kontakt zum Veterinäramt des Landkreises:

Tel. 03464/535-4300

per E-Mail unter vetamt@lkmsh.de