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Alles auf einen Blick:

Vom Führerscheinumtausch über den neuen Führerschein bis zur Führerscheinverlängerung

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch erfolgt in Deutschland gestaffelt nachfolgenden Fristen:

1.1 Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine grau, rosa, DDR - Muster siehe unten)       

Geburtsjahr

Umtausch bis zum

vor 1953

19. Januar 2033

1953 - 1958

19. Juli 2022

1959 - 1964

19. Januar 2023

1965 - 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

 

1.2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind * (Kartenführerscheine - Muster siehe unten):

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum

1999 - 2001

19. Januar 2026

2002 - 2004

19. Januar 2027

2005 - 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012-18.01.2013

18. Januar 2033

 

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) - Sie können das biometrische Lichtbild einfach und unkompliziert vor Ort, im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde, an unserem Fotoautomaten gegen ein Nutzungsentgelt von 7 € erwerben. Das Lichtbild wird ausschließlich digital erstellt, welches dann in digitaler Form direkt an die Fahrerlaubnisbehörde für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit übermittelt wird. Sie erhalten keinen Ausdruck.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • alter Führerschein
Antragstellung

Der Antrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in Sangerhausen gestellt werden.

Die Kosten für den Umtausch betragen 30,40 Euro.

Eine Karteikartenabschrift (auch Dateiauszug genannt) ist eine Abschrift des Datenblattes zu Ihrem erteilten Papierführerschein.

Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in einem anderen Landkreis in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen möchten oder Sie Ihren Papierführerschein verloren haben und einen neuen Führerschein benötigen.

Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Die Karteikartenabschrift kann direkt an Sie oder an die für Sie zuständige Behörde übermittelt werden. Es ist kein Termin erforderlich.

Zur Erstellung einer Karteikartenabschrift benötigen wir folgende Angaben:

Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Adresse:
Ausstellungsort Führerschein: (Eisleben, Hettstedt, Sangerhausen)
Ausstellungsjahr:

Die Karteikartenabschrift beantragen Sie unter folgenderEmailadresse fahrerlaubnisbehoerde@lkmsh.de

Bitte fügen Sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises bei.

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag Zustimmung der Eltern/gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen (Unterschrift auf Antrag)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule

Begleitendes Fahren ab 17
zusätzlich zu den o.g. Unterlagen erforderlich:

  • gesonderte Zustimmung der Eltern/gesetzlicher Vertreter (Beiblatt 1)
  • Angaben zur Begleitperson, mit Kopien Personalausweis und Führerschein der Begleitperson (Beiblatt 2)

zusätzlich zu Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV

zusätzlich zu Klassen D, D1, DE, D1E

  • Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
  • Bei Omnibusklassen (D1, D1E, D, DE) zusätzlich leistungsphysiologische Untersuchung nach Anlage 5.2 FeV
  • behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann gestellt werden, wenn der bisherige Führerschein unbrauchbar geworden ist oder sich etwas an Ihren Personendaten geändert hat. (z.B. Ihr Name).

Bei einer Adressänderung muss kein neuer Führerschein beantragt werden, da im Führerschein keine Adresse eingetragen wird.

Die Antragstellung sollte persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.

Der neue Führerschein wird in den meisten Fällen zugeschickt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Antragstellung. Damit der neue Führerschein zugeschickt werden kann, muss der alte Führerschein bei Antragstellung zwingend im Original vorliegen.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel oder vorläufiger Personalausweis
  • Fahrerlaubnis
  • Biometrisches Passbild (Sie können das biometrische Lichtbild einfach und unkompliziert vor Ort, im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde, an unserem Fotoautomaten gegen ein Nutzungsentgelt von 7 € erwerben. Das Lichtbild wird ausschließlich digital erstellt, welches dann in digitaler Form direkt an die Fahrerlaubnisbehörde für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit übermittelt wird. Sie erhalten keinen Ausdruck.)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder vorläufiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)
  • ggf. polizeiliche Diebstahlanzeige bzw. Verlustanzeige der Polizei (schriftlich, Tagebuchnummer reicht nicht aus)
  • auf Anforderung: Eidesstattliche Versicherung

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
  • Behördliches Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • ab dem 50. Lebensjahr, leistungspsychologisches Gutachten /Anlage 5.2 FeV
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)

Voraussetzung: 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse B, Mindestalter 21, Besitz EU-Kartenführerschein, bei Krankenkraftwagen: Mindestalter 19 und Fahrpraxis mind. ein Jahr

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Behördliches Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
  • leistungspsychologisches Gutachten (Anlage 5.2 FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV) 

Zusätzlich bei Krankenkraftwagen

  • Erste Hilfe Nachweis erforderlich

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV)
  • Bescheinigung über das Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
  • Behördliches Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • ab dem 60. Lebensjahr, leistungspsychologisches Gutachten (Anlage 5.2 FeV)

Voraussetzung:  Mindestalter 18, Besitz EU-Kartenführerschein

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Dienst-Führerschein bzw. Bescheinigung über die Erteilung einer Dienst-Fahrerlaubnis
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)
  • nationaler bzw. ziviler Führerschein

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Ausweisdokument mit Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Original des ausländischen Führerscheins
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x45 mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Ausweisdokument und Meldebescheinigung
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) (Kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen eine Gebühr erstellt werden)
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule
  • Original des ausländischen Führerscheins mit Übersetzung durch amtlich anerkannten Dolmetscher

zusätzlich zu Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
  • Bei Omnibusklassen (D1, D1E, D, DE) zusätzlich leistungsphysiologische Untersuchung nach Anlage 5.2 FeV
  • behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 

Hier ist eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter zwingend notwendig. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

 

Terminbuchung

 

Für Ihren Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren Sie hier bitte einen Termin.

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Wichtige Unterlagen der Fahrerlaubnisbehörde

Sie möchten einen Führerschein beantragen, umtauschen oder benötigen wichtige Informationen? Alle Unterlagen finden Sie hier zum Herunterladen.

Ansprechpartner Fahrerlaubnisbehörde

Patrick Höhne

Leiter Straßenverkehrsamt

Telefon:   + 49 (0) 3464 535 4229

E-Mail    fahrerlaubnisbehoerde@lkmsh.de

Besucheradresse:

Alte Promenade 27
06526 Sangerhausen