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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII

Im Alter sind manche Menschen auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Hier finden Sie Informationen zur Grundsicherung und die entsprechenden Unterlagen.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, hat die Möglichkeit, beim Amt für Soziales und Integration des Landkreises entsprechende Hilfen zu beantragen. Informationen dazu finden Sie hier. Zudem stehen Ihnen hier die Antragsformulare zur Verfügung.

Die Übernahme von Bestattungskosten ist eine Leistung der Sozialhilfe. Ansprechpartner beim Landkreis ist daher das Amt für Soziales und Integration, das für Fragen gern zur Verfügung steht. Die entsprechenden Antragsunterlagen können Sie hier direkt herunterladen.