Bekanntmachung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Umweltamt, über die Auslegung der Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse 0 in der Gemeinde Mansfeld, Freiesleben-Schacht
Die Martin Wurzel HTS Baugesellschaft mbH hat am 16.03.2016 eine Plangeneh-migung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Inertabfälle der Deponieklasse 0 beantragt. Das Plangenehmigungsverfahren wird auf Antrag des Vorhabenträgers vom 28.11.2016 als Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung fortgeführt.
Das Plangebiet auf dem Gelände des ehemaligen Freiesleben-Schachtes befindet sich südlich der Ortslage Großörner, östlich der Stadt Mansfeld und nördlich der Ortslage Klostermansfeld. An der nordwestlichen Vorhabengrenze liegt der Fuchsbach. Die Bundesstraße B 180 begrenzt den Standort im Südwesten. Ein befestigter Wirtschaftsweg verläuft an der südlichen Standortgrenze.
Die Deponie der Deponieklasse 0 im Sinne der Deponieverordnung soll eine Fläche von ca. 10,4 ha einnehmen. Das Volumen des Deponiekörpers wird mit 1.830.000 m3 angegeben. Über einen Zeitraum von 25 Jahren sollen ca. 2.900.000 Tonnen Inertabfälle eingelagert werden.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz geführten Planfest-stellungsverfahrens zuständig.
Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Nachstehende Unterlagen wurden dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit Schreiben vom 02.10.2018 vorgelegt und im Zeitraum vom 02.01.2019 – 01.02.2019 in den Gemeinden Mansfelder Grund-Helbra, Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld und im Umweltamt der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz öffentlich ausgelegt, mit der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen:
- Umweltverträglichkeitsstudie,
- Landschaftspflegerischer Begleitplan,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Fachplanerische Erläuterungen,
- Standsicherheitsuntersuchungen,
- Hydrogeologisches Gutachten,
- Bodenuntersuchungen,
- Ausbreitungsrechnung Schallimmissionen,
- Ausbreitungsrechnung Staubimmissionen.
Den Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden wurde Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.
Aus den Stellungnahmen und Einwendungen ergaben sich verschiedene Nachforderungen, insbesondere zu wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Belangen. Mit Schreiben vom 19.02.2020 legte der Antragsteller die folgenden ergänzten und überarbeiteten Unterlagen vor:
- Erweiterung des Abfallschlüsselnummernkataloges,
- Synopsen (Nachforderungen zum DK 0-Antrag, Erwiderungen zum DK 0-Antrag),
- Planrechtfertigung,
- Ergänzungen zu den fachplanerischen Erläuterungen,
- Nachreichung der Wasserhaushaltsberechnungen mit Oberflächenabflussberechnungen,
- Neubearbeitung des Staubgutachtens,
- Neubearbeitung des Lärmgutachtens,
- Erwiderung zur Hydrogeologie und Geotechnik,
- Ergänzungen und Erwiderungen zu Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag.
Die vorgenannten gesamten, einschließlich der im Jahr 2019 öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen können
vom 03.08.2020 bis zum 02.09.2020
bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden
Stadt Mansfeld,
Haus III, Bauamt, 1. Etage,
Lutherstraße 9,
06343 Stadt Mansfeld
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Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
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geschlossen
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
geschlossen
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:00 Uhr
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
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Stadt Hettstedt,
FB 3 – Bauverwaltung,
SG Stadtplanung,
R 3.10,
Markt 1 – 3,
06333 Hettstedt
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Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
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geschlossen
8:30 Uhr – 18:00 Uhr
8:30 Uhr – 13:00 Uhr
8:30 Uhr – 16:00 Uhr
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
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Verbandsgemeinde
Mansfelder Grund – Helbra,
Verwaltungsgebäude,
Sekretariat,
1. OG, Zimmer 304,
An der Hütte 1,
06311 Helbra
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Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
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9:00 Uhr – 12:00 Uhr
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:30 Uhr
geschlossen
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 15:30 Uhr
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
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Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz,
Umweltamt, Sekretariat,
Lindenallee 56, Haus 2,
06295 Lutherstadt Eisleben
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Montag:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag:
Freitag:
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8:30 Uhr – 15:00 Uhr
8:30 Uhr – 17:30 Uhr
geschlossen
8:30 Uhr – 15:00 Uhr
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
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Außerdem werden die Unterlagen auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
- Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz: Startseite/Bauen und Umwelt/Abfall, Bodenschutz/Vorhaben Deponieerrichtung (Direktlink zu den Unterlagen)
- UVP-Portal: www.uvp-verbund.de.
Hinweise zu Einwendungen:
Einwendungen gegen den Plan von denjenigen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 9 Abs. 1 c UVPG alte Fassung i. V. mit § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20 – 22, 06526 Sangerhausen oder bei den o. g. Gemeinden unter den jeweiligen Anschriften erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben können unberücksichtigt gelassen werden, wenn die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen von Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben erörtert. Der Erörterungstermin wird rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Sangerhausen, 24.06.2020
Dr. Angelika Klein, Landrätin