Gleich ob Wohnkostenzuschuss oder Heizungskosten, nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis stehen staatliche Hilfeleistungen zu.
Die Erbringung dieser Leistungen nach Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) erfolgt durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz mit den Standorten Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben und Hettstedt. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) werden durch das Sozialamt am Standort Sangerhausen erbracht.
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Die Richtlinie über die Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Mansfeld-Südharz und weitere Anträge finden Interessenten zum Download hier.