Gewährung von Leistungen für dafür berechtigte Bürgerinnen und Bürger

Zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern stehen staatliche Hilfeleistungen zu. Foto: Shutterstock_9203965.jpg

Gleich ob Wohnkostenzuschuss oder Heizungskosten, nicht wenigen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis stehen staatliche Hilfeleistungen zu.
Die Erbringung dieser Leistungen nach Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) erfolgt durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz mit den Standorten Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben und Hettstedt. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) werden durch das Sozialamt am Standort Sangerhausen erbracht.

Wenn Sie mehr Informationen über die vernetzte Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt wünschen, dann klicken Sie bitte hier.

Die Richtlinie über die Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Mansfeld-Südharz und weitere Anträge  finden Interessenten zum Download hier.

Symbol Beschreibung Größe
Arbeitshinweis Heizspiegel für Deutschland 2022 ab 01.11.2022
(c) Landkreis Mansfeld-Südharz
0.9 MB
Anlage zum Arbeitshinweis Heizspiegel für Deutschland ab 01.11.2022
(c) Landkreis Mansfeld-Südharz
0.7 MB
Heizspiegel für Deutschland 2021 - gültig ab 01.01.2022
Verwaltungsrichtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung sowie gesondert zu erbringenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII [(c) Landkreis Mansfeld-Südharz]
1.4 MB