Die Bildung des Regionalen Arbeitskreises in Mansfeld-Südharz gründet sich auf die Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020 (Regionalisierung). Der RAK hat folgende Aufgaben:
- Analyse und Bewertung des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,
- Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,
- Abstimmung der Schwerpunktthemen mit dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit und Soziales als Grundlage für die regionalen Wettbewerbe,
- Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes und in Ergänzung bzw. Abgrenzung zur Förderung durch die Jobcenter und andere Fördermittelgeber,
- Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren zur Auswahl von Projekten im Rahmen vorgegebener Budgets in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales
- Beratung und fachpolitische Begleitung der in der Region umgesetzten ESF-Projekte im Rahmen der o. g. Förderprogramme.
Die konstituierende Sitzung des RAK Mansfeld-Südharz fand am 18.11.2015 statt. Ihm gehören an:
a) je ein von den Fraktionen des Kreistages Mansfeld-Südharz bestimmter Vertreter mit jeweils einer Stimme je Fraktion,
b) ein Vertreter der Verwaltungsleitung des Landkreises Mansfeld-Südharz,
c) ein Vertreter des zuständigen Fachamtes des Landkreises Mansfeld-Südharz,
d) die Agentur für Arbeit Sangerhausen,
e) das Jobcenter Mansfeld-Südharz,
f) die Standortmarketinggesellschaft Mansfeld-Südharz,
g) die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
h) Vertreter von Kammern und Arbeitgeberorganisationen (z. B. Industrie- und Handelskammer, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft, der Bauernverband MSH e.V.) mit jeweils einer Stimme je Institution,
i) die gleichstellungspolitische Vertretung,
j) Vertreter von Gewerkschaften mit jeweils einer Stimme je Institution.
Die Arbeit des RAK wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die in der Kreisverwaltung tätig ist.
Sie nimmt koordinierende und organisatorische Funktionen bei der Lösung der Aufgaben des RAK wahr. Dazu zählen die Vorbereitung der Sitzungen und insbesondere die Realisierung der Ideenwettbewerbe im zweistufigen Auswahl- und Antragsverfahren zur Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung. Die Geschäftsstelle wird vom Regionalen Koordinator geleitet. Er wird nach o.g. Richtlinie aus Landes- und EU-Mitteln gefördert (Förderbereich E).
Kontakt:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Fachbereich 1 - Bildung/Soziales
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Tel.-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 23
Fax-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 91
E-Mail: RAK@lkmsh.de
Die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises wird über das Landesprogramm Regionale Koordination gefördert.