Ideenwettbewerb "REGIO AKTIV"

Bekanntmachung:

Ideenwettbewerbe für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Förderrichtlinie „REGIO AKTIV“ im Landkreis Mansfeld-Südharz

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz drei Ideenwettbewerbe zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

1.      Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler in MSH

2.      Berufe Rallye MSH

3.      Perspektive Praxis

Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am

Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Die Details zu den Ideenwettbewerben sind auf der Seite Ideenwettbewerbe beschrieben.

© Michaela Heilek E-Mail

Regionale Koordination

Das Projekt „Regionale Koordination“ wird im Landkreis Mansfeld-Südharz gem. Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung, (Förderbereich E) zur Regionalisierung der Förderung zur Vermeidung beruflicher und sozialer Ausgrenzung sowie zur individuellen beruflichen und sozialen Eingliederung umgesetzt.

Der Regionalkoordinator nimmt koordinierende und organisatorische Funktionen bei der der regionalen Umsetzung der o. g. Richtlinie wahr.

Er erfüllt in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Arbeitskreis im Rahmen der Regionalisierung auf Ebene des Landkreises insbesondere nachfolgende Aufgaben:
a)    Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,
b)    Erarbeitung von Schwerpunktthemen in Bereich des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,
c)    Abstimmung der Schwerpunktthemen mit dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit und Soziales als Grundlage für Auswahlverfahren,
d)    Bedarfsermittlung für den Bereich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Richtlinie und in Ergänzung bzw. Abgrenzung zur Förderung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit sowie zu anderen Förderprogrammen, z.B. des Bundes
e)    Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren nach der Richtlinie im Rahmen vorgegebener Budgets in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales:
•       Öffentlichkeitsarbeit in Vorbereitung von Auswahlverfahren und Veröffentlichung der Teilnahmeaufrufe in geeigneter Form unter Sicherstellung der Barrierefreiheit
•       Organisation des Bewertungsverfahrens und Vorbereitung des Auswahlverfahrens entsprechend der Vorgaben gemäß Teil 1 Nr. 6.3 der Richtlinie
•       Organisation des Auswahlverfahrens mit entsprechender Bewertung der Projekte, Dokumentation des Verfahrens und Übergabe der Ergebnisse an die bewilligende Stelle
f)     Begleitung und Erfolgskontrolle für die ausgewählten Projekte (Qualitätssicherung)
g)    Beratung und fachpolitische Begleitung der in der Region umgesetzten ESF-Projekte  nach o. g. Richtlinie.
h)    Koordinierung der Aufgaben der Coaches, des Projektbeirates und des Landkreises im Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen" (Förderbereich B).
i)      Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes.

Kontakt:

Regionalkoordinator
Herr Georg Lohr
Landkreis Mansfeld-Südharz
Fachbereich 1 - Bildung/Soziales
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen

Tel.-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 23
Fax-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 91

E-Mail: Georg.Lohr@lkmsh.de

Das Projekt Regionale Koordination wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des ESF gefördert.

© Uwe Gajowski E-Mail

Regionaler Arbeitskreis (RAK)

Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie wurde im Landkreis immer wieder diskutiert. Foto: Landkreis Mansfeld-Südharz/Uwe Gajowski

Die Bildung des Regionalen Arbeitskreises in Mansfeld-Südharz gründet sich auf die Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020 (Regionalisierung). Der RAK hat folgende Aufgaben:
- Analyse und Bewertung des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,
- Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,
- Abstimmung der Schwerpunktthemen mit dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit und Soziales als Grundlage für die regionalen Wettbewerbe,
- Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes und in Ergänzung bzw. Abgrenzung zur Förderung durch die Jobcenter und andere Fördermittelgeber,
- Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren zur Auswahl von Projekten im Rahmen vorgegebener Budgets in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales
- Beratung und fachpolitische Begleitung der in der Region umgesetzten ESF-Projekte im Rahmen der o. g. Förderprogramme.

Die konstituierende Sitzung des RAK Mansfeld-Südharz fand am 18.11.2015 statt. Ihm gehören an:
a) je ein von den Fraktionen des Kreistages Mansfeld-Südharz bestimmter Vertreter mit jeweils einer Stimme je Fraktion,
b) ein Vertreter der Verwaltungsleitung des Landkreises Mansfeld-Südharz,
c) ein Vertreter des zuständigen Fachamtes des Landkreises Mansfeld-Südharz,
d) die Agentur für Arbeit Sangerhausen,
e) das Jobcenter Mansfeld-Südharz,
f) die Standortmarketinggesellschaft Mansfeld-Südharz,
g) die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
h) Vertreter von Kammern und Arbeitgeberorganisationen (z. B. Industrie- und Handelskammer, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft, der Bauernverband MSH e.V.) mit jeweils einer Stimme je Institution,
i) die gleichstellungspolitische Vertretung,
j) Vertreter von Gewerkschaften mit jeweils einer Stimme je Institution.

Die Arbeit des RAK wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die in der Kreisverwaltung tätig ist.

Sie nimmt koordinierende und organisatorische Funktionen bei der Lösung der Aufgaben des RAK wahr. Dazu zählen die Vorbereitung der Sitzungen und insbesondere die Realisierung der Ideenwettbewerbe im zweistufigen Auswahl- und Antragsverfahren zur Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung. Die Geschäftsstelle wird vom Regionalen Koordinator geleitet. Er wird nach o.g. Richtlinie aus Landes- und EU-Mitteln gefördert (Förderbereich E).

Kontakt:

Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Fachbereich 1 - Bildung/Soziales
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen

Tel.-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 23
Fax-Nr.: (0 34 64) 5 35 15 91

E-Mail: RAK@lkmsh.de

Die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises wird über das Landesprogramm Regionale Koordination gefördert.

© Uwe Gajowski E-Mail