BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Informationen zur Haltung von Pferden und Eseln

Halter von Pferden und Eseln haben einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Foto: Landkreis Mansfeld-Südharz/ Shutterstock

Jeder Halter von Einhufern, darunter zählen Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras, ist entsprechend der Verordnung (EG) 504/2008 und in Verbindung mit Abschnitt 13 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verpflichtet, dies spätestens bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt Mansfeld-Südharz, anzuzeigen.

Änderungen sowie Aufgabe der Haltung sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Den genauen Wortlaut des Merkbalttes "Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden" entnehmen Interessenten dem Dokument weiter unten.

Symbol Beschreibung Größe
Merkblatt Equiden Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras.pdf
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