Jeder Halter von Einhufern, darunter zählen Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras, ist entsprechend der Verordnung (EG) 504/2008 und in Verbindung mit Abschnitt 13 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verpflichtet, dies spätestens bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt Mansfeld-Südharz, anzuzeigen.
Änderungen sowie Aufgabe der Haltung sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Den genauen Wortlaut des Merkbalttes "Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden" entnehmen Interessenten dem Dokument weiter unten.