Neophytenmanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz unter Berücksichtigung des Schutzgebietssystems Natura 2000 und seiner Schutzgüter
Projektbeschreibung:
Invasive Neophyten verursachen weltweit gravierendende Naturschutzprobleme, da sie nachhaltig native Arten auskonkurrieren und Ökosysteme transformieren. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 hat das Europäische Parlament einen gesetzlichen Rahmen zur Bekämpfung invasiver Arten gegeben. Zentrales Element ist die sogenannte Unionsliste, eine Liste invasiver gebietsfremder Arten, für welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, geeignete Management-Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.
Nach der jüngsten Aktualisierung der Unionsliste kommen von den als invasiv eingestuften Neophyten nur das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) im Landkreis Mansfeld-Südharz vor. Beide Arten bilden hier insbesondere entlang von Fließgewässern massive Dominanzbestände.
Als invasiv gilt eine Art, wenn sie außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets die dort ansässige Flora und Fauna verdrängt, Ökosysteme nachhaltig verändert, negative ökonomische Konsequenzen bewirkt oder eine gesundheitliche Gefährdung verursacht. Vor allem der negative Einfluss invasiver Neophyten auf die native Biodiversität rückt immer mehr in den Fokus, da die zunehmenden Vorkommen von Neophyten mit den heimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen treten.
Im Landkreis Mansfeld Südharz (LK MSH) sind das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) Beispiele für in Domianzbestanden auftretende Neophyten. Beide Arten dominieren bereits heute die Bachufer in vielen Gebieten Mitteleuropas.
Um dem durch solche Arten verursachten Schäden im Naturhaushalt entgegenzuwirken sind erhebliche Anstrengungen in allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes erforderlich.
Der Projektfokus liegt hierbei auf den Natura 2000-Gebieten des Landkreises. Diese erstrecken sich über große Flächen des Landkreises und seiner Kommunen. Durch die Natura-2000 Gebiete mit ihrer Vielzahl unterschiedlichster Lebensräume und Arten wird die ganze Bandbreite der landkreistypischen naturräumlichen Ausstattung betrachtet und dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung einem besonderen Schutz unterliegen und die Gesellschaft für diese Gebiete eine besondere Verantwortung hat.
Neben der Betrachtung der Natura 2000-Gebiete werden auch Gebiete betrachtet, aus welchen ein direkter Eintrag von Neophyten in die Schutzgebietskulisse erfolgen kann. Hierbei soll insbesondere die Verfrachtung über Gewässer betrachtet werden.
Der Fokus liegt hierbei auf auf folgenden Fließgewässern sowie ihrer Zuflüsse:
Goldgrundbach, Wolferöder Bach und Wilder Graben, Böse Sieben bis zum Süßen See
Thyra, Helme, Gonna, Wipper, Eine, Leine, Schlenze bis zur Saale.
Projektbeschreibung:
In den kommenden Jahren sollen für den Landkreis Mansfelds-Südharz ein Maßnahmenkonzept zum Neophytenmanagment erstellt werden. Die Erarbeitung der Maßnahmenkonzeption soll im Rahmen eines Förderprojektes aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.
In diesem Zusammenhang soll im Zeitraum Mai 2018 bis September 2021 eine entsprechende Personalstelle beim Umweltamt eingerichtet werden.
Nach erfolgter Stellenbesetzung soll durch den befristet eingestellten Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, eigenständig ein landkreisspezifisches Managementkonzept zur Bekämpfung der Neophyten in den Natura 2000 - Gebieten als Grundlage für die Ableitung gezielter Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ausgearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang sind folgenden Tätigkeiten auszuführen:
Ø Bewertung der biotischen Beeinträchtigungen durch Neophyten
Ø Selbständige Erhebung von Datengrundlagen für bisher nicht oder nur unzureichend kartierte Gebiete
Ø Durchführung von wissenschaftlichen Begleituntersuchungen von Umwelteinwirkungen von Neophyten
Ø Ermittlung der Auswirkungen der Neophyten auf Schutzgüter Natura 2000 und Erarbeitung von gebietsspezifischen und Schutzgutbezogenen Managementmaßnahmen
Ø Entwicklung eines standort-/raumbezogenen Prüfschemas zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Bekämpfung
Ø Kosten/Nutzen-Prüfung des Neophytenmanagements
Ø Priorisierung und Koordination von Bekämpfungsmaßnahmen
Ø fachliche Anleitung bei Bekämpfungsmaßnahmen
Ø Dokumentation der Maßnahmen und Bestandsaufnahme
Ø Fachliche Abstimmung von Maßnahmen mit Vollzugs- und Fachbehörden sowie der zentralen Koordinierungsstelle (KORINA).
Projektziel:
Nach Abschluss des Projektes soll es anhand des zu erarbeitenden Managementkonzeptes möglich sein, gezielte Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Neophyten abzuleiten und die Natura 2000- Gebiete mit ihren wertvollen Lebensraumtypen und Artengemeinschaften vor einer negativen Beeinflussung durch invasive Pflanzenarten zu bewahren.
Das Projekt wird durch die Europäische Union mit 234.869,55 Euro gefördert.