Hausschlachtung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr
Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
Do: 08:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526Sangerhausen
Nebenstelle Klosterplatz 24 in Luth. Eisleben
Klosterplatz 24
06295Lutherstadt Eisleben
Kontakt
- Telefon:
- +49 3475 2029920
- E-Mail:
- vetamt@lkmsh.de
- Web:
- https://www.mansfeldsuedharz.de