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Abfallgebühr festsetzen

Leistungsbeschreibung

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landkreis Mansfeld-Südharz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Anschrift
Postanschrift Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz
Karl-Fischer-Straße 13
06295Lutherstadt Eisleben (Eisleben)

Kontakt

Telefon:
+49 3475 613 300
Fax:
+49 3475 613 333
Web:
https://www.abfallwirtschaft-msh.de