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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

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ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )

Landesverwaltungsamt

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Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt

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