Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr
Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
Do: 08:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526Sangerhausen
06526Sangerhausen
Kontakt
- Telefon:
- +49 3464 535 0
- Fax:
- +49 3464 535 4290
- E-Mail:
- stva [at] lkmsh.de
- Web:
- https://www.mansfeldsuedharz.de/de/kfzzulassung_online.html