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Änderung von Fahrzeugdaten

Leistungsbeschreibung

Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
  • Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
    zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • ggf. Anbauabnahme
  • ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt

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Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
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