Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein benötigt. Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, müssen Sie vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins Ihren bisherigen Führerschein auf den EU-Kartenführerschein umstellen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- EU-Kartenführerschein (wenn noch nicht im Besitz, dann erst umtauschen)
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Die Gebühren legt die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Internationale Führerschein wird grundsätzlich für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Fahrerlaubnisklasse für Lkw oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) ist entsprechend kürzer befristet. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Aktuelle Informationen, in welchen Ländern ein Internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie bei den großen Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Mansfeld-Südharz - Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr
Di: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung
Do: 08:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526Sangerhausen
06526Sangerhausen
Kontakt
- Telefon:
- +49 3464 535 0
- Fax:
- +49 3464 535 4290
- E-Mail:
- stva@lkmsh.de
- Web:
- https://www.mansfeldsuedharz.de/de/kfzzulassung_online.html