Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Als Beispiele seien hier u. a. die Verkehrssicherung der Kreisstraßen und die Organisation der Schulen in Zuständigkeit des Landkreises genannt.
Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Verwaltung für deren Beseitigung durch den Landrat.
Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz besteht aus 48 stimmberechtigten Mitgliedern und dem Landrat, der auch stimmberechtigt ist. Mit der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 wurde der jetzige Kreistag für die Wahlperiode 2019 bis 2024 gewählt. Die Mitgliedschaft im Kreistag ist ehrenamtlich.
Der Kreistag besteht aus sechs Fraktionen.
Fraktionen:
· AfD-Fraktion (7 Mitglieder)
· CDU-Fraktion (9 Mitglieder)
· Fraktion Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM) (9 Mitglieder)
· FDP-Fraktion (4 Mitglieder)
· Fraktion Die LINKE (8 Mitglieder)
· Fraktion SPD/Die Grünen (9 Mitglieder)
· fraktionslose Mitglieder (2 Mitglieder)
Vom Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz wurden zehn Ausschüsse, davon sechs beschließende und vier beratende Ausschüsse gebildet:
Beschließende Ausschüsse:
- Kreisausschuss
- Bau- und Vergabeausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
- Betriebsausschuss Rettungsdienst
Beratende Ausschüsse:
- Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und regionale Entwicklung
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Schul-, Sport- und Kulturausschuss
- Finanzausschuss