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Tabelle des Registers der 44. BImSchV im Landkreis Mansfeld-Südharz

Angaben zum Betreiber

Standort der Anlage

Allgemeine Angaben zur Feuerungsanlage

Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz

Auslastung der Anlage

besondere Regelungen 

Geokoordinaten Emissionsquelle und Schornsteinhöhe

weitere Angaben

Name des Betreibers Straße und Hausnummer des Geschäftssitzes Postleitzahl und Ort des Geschäftssitzes Straße und Hausnummer der Anlage Postleitzahl und Ort der Anlage Art der Feuerungs-
anlage
Datum der Inbetriebnahme

Feuerungs-
wärme-
leistung
in MW

Feuerungs-
wärmeleistung
der Einzel-
feuerungen
in MW

erster Brennstoff-
typ

Anteil
am
Energie-
einsatz
(%)

zweiter Brennstoff-
typ

Anteil
am
Energie-
einsatz (%)

Betriebs-
stunden
pro Jahr

Betriebs-
last
(%)

Regelung
für geringe
Betriebs-
stunden

Regelung
für den
Notbetrieb

Geokoordinate
Hochwert

Geokoordinate
Rechtswert

Schornstein-
höhe über
Gelände

NACE-Code

Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Juri-Gagarin-Str. 27 06526 Sangerhausen sonstige Feuerungsanlage 22.11.1991 19,55 7,5 Erdgas 98,00 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 2,00 1.500 100 %     5702912 659790 30 35300
Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Juri-Gagarin-Str. 27 06526 Sangerhausen sonstige Feuerungsanlage 22.11.1991 19,55 7,5 Erdgas 98,00 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 2,00 2.500 100 %     5702914 659791 30 35300
Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Juri-Gagarin-Str. 27 06526 Sangerhausen sonstige Motoranlage 28.11.2018 19,55 4,55 Erdgas 100     5.100 100 %     5702868 659796 26 35300
Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Am Oberfeld 18 06526 Sangerhausen sonstige Feuerungsanlage 13.12.2012 8,96 2,2 Erdgas 100     2.680 100 %     5705046 661225 21 35300
Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Am Oberfeld 18
06526 Sangerhausen sonstige Motoranlage 13.12.2012 8,96 2,1 Erdgas 100     4.680 100 %     5705048 661224 21 35300
Stadtwerke Sangerhausen GmbH Alban-Hess-Str. 29 06526 Sangerhausen Am Oberfeld 18 06526 Sangerhausen sonstige Feuerungsanlage 06.11.1992 8,96 4,68 Erdgas 99 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 1,00 300 100 % Erklärung
vorhanden
Erklärung
vorhanden
5705048 661226 21 35300
Leipziger Biogasgesellschaft mbH Braunstraße 7 04347 Leipzig Zum Neuen Schloß 8

06526 Sangerhausen

OT Popperode

sonstige Motoranlage 15.07.2010 1,341 1,341 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 95,00             5718065 667315 10 35113
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 7 06333 Hettstedt Fichtestraße 06333 Hettstedt sonstige Motoranlage 28.09.2017 13,284 4,424 Erdgas 100     5.500 100,0     5726049 673018 26 35300
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 7 06333 Hettstedt Fichtestraße 06333 Hettstedt sonstige Feuerungsanlage 01.08.2020 13,284 2,28 Erdgas 99 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 1,0 1.200 100,0     5726049 673017 26 35300
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 7 06333 Hettstedt Fichtestraße 06333 Hettstedt sonstige Feuerungsanlage 01.08.2020 13,284 2,28 Erdgas 99 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 1,0 1.200 100,0     5726050 673017 26 35300
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 7 06333 Hettstedt Fichtestraße 06333 Hettstedt sonstige Feuerungsanlage 01.07.1990 13,284 4,3 Erdgas 99 flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl 1,0 75 100,0 Erklärung vorhanden Erklärung vorhanden 5726050 673018 26 35300
Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 7 06333 Hettstedt Fichtestraße 06333 Hettstedt sonstige Feuerungsanlage 01.08.2006 13,284 2,275 Erdgas 100     220 100,0 Erklärung vorhanden Erklärung vorhanden 5725045 673017 10 35300
Holdenstedt Biogas GmbH & Co. KG Kahlwinkeler
Straße 2
06647 Finneland OT Saubach   06542 Allstedt, OT Holdenstedt sonstige Motoranlage 16.04.2015 2,981 0,998 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     4082 100     5704918 670009 10 35110
Holdenstedt Biogas GmbH & Co. KG Kahlwinkeler
Straße 2
06647 Finneland OT Saubach   06542 Allstedt, OT Holdenstedt sonstige Motoranlage 16.04.2015 2,981 0,542 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     4082 100     5704918 670009 10 35110
Holdenstedt Biogas GmbH & Co. KG Kahlwinkeler
Straße 2
06647 Finneland OT Saubach   06542 Allstedt, OT Holdenstedt sonstige Motoranlage 25.07.2019 2,981 1,441 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     4082 100     5704956 669969 10 35110
BALANCE Erneuerbare Energien GmbH Braunstraße 7 04347 Leipzig Lohweg 3 06456 Quenstedt sonstige Motoranlage 01.04.2011 1,16 0,581 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     8760 95,00     5729806 670326 10 35113
BALANCE Erneuerbare Energien GmbH Braunstraße 7 04347 Leipzig Lohweg 3 06456 Quenstedt sonstige Motoranlage 01.04.2011 1,16 0,581 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     8760 95,00     5729805 670322 10 35113
Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH Karl-Rühlemann-Platz 1 06295 Lutherstadt Eisleben Kurt-Wein-Straße 10 06295 Lutherstadt Eisleben sonstige Motoranlage 12.12.2020 2,4 2,4 Erdgas 100     6666 100     5712423 676437 27 35300
Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH Karl-Rühlemann-Platz 1 06295 Lutherstadt Eisleben Heizhausweg 6a 06295 Lutherstadt Eisleben sonstige Motoranlage 12.09.2017 1,043 1,043 Erdgas 100     6666 100     5709874 678187 10 35300
Biopower Rossla GmbH & CO.KG Kahlwinkeler Straße 2 06647 Finneland OT Saubach Taubenthal 1a 06536 Südharz OT Rossla sonstige Motoranlage 26.06.2017 1,05 1,05 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     4187 100     5703789 642942 10 35100

S+L Bioenergie GmbH

 

 

Ihlewitzer Straße 3 06347 Gerbstedt Ihlewitzer Straße 3 06347 Gerbstedt sonstige Motoranlage  15.02.2008 1,31 1,31 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     8500 95,00     5724543 682275 10 35100

Colos Trading GmbH & Co. KG

Am Hoheneck 1  06567 Bad Frankenhausen Hinter den Gärten 6c 06536 Südharz OT Hayn sonstige Motoranlage  01.12.2011 1,5 1,5 gasförmige Brennstoffe, ausgenommen Erdgas 100     8300 95,00     571489 644265 10 35110

© Uwe Gajowski E-Mail

Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Am 20. Juni 2019 ist die Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 (MCP-Richtlinie) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.

Die Verordnung regelt - unabhängig vom verwendeten Brennstoff - die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

  • mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt, sowohl wenn sie genehmigungsbedürftig als auch nicht genehmigungsbedürftig sind,
  • und mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1 Megawatt, wenn sie genehmigungsbedürftig sind.
    Für gemeinsame Feuerungsanlagen im Sinne von § 4 der 44. BImSchV gilt die Verordnung, wenn die Feuerungswärmeleistung mindestens 1 Megawatt beträgt; liegt die Leistung über 50 Megawatt und fällt die gemeinsame Feuerungsanlage unter die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV), so hat diese Vorrang vor der 44. BImSchV. Weitere Ausnahmen enthält § 1 Absatz 2 der 44. BImSchV.

Anzeige einer Feuerungsanlage

Für neue Feuerungsanlagen gelten alle Anforderungen unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnung. Gemäß § 6 „Registrierung von Feuerungsanlagen“ Absatz 1 der 44. BImSchV sind neue mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei sind die in Anlage 1 der Verordnung genannten Angaben vorzulegen.

Die Informationen gemäß Anlage 1 sind:

  • Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (in Megawatt)
  •  Art der Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige Feuerungsanlage)
  • Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz gemäß den in § 2 Absatz 9 genannten Brennstofftypen (feste Biomasse, andere feste Brennstoffe, Gasöl, andere flüssige Brennstoffe, Erdgas, andere gasförmige Brennstoffe)
  • Datum der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde
  • Wirtschaftszweig der Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code)
  • voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast
  • wenn von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden gemäß § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 oder § 29 Absatz 2 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird
  • wenn von einer Regelung für den Notbetrieb gemäß § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 5, 6 oder § 16 Absatz 10 Nummer 4 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nur im Notfall in Betrieb sein wird
  • Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie Standort der Anlage mit Anschrift
  • Geokoordinaten des Schornsteins und Höhe über Gelände

    Bestehende Feuerungsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden. Eine bestehende Feuerungsanlage im Sinne der 44. BImSchV ist eine Feuerungsanlage, die
  • vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde oder
  • für die vor dem 19. Dezember 2017 eine Genehmigung nach § 4 oder § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt wurde, sofern die Anlage spätestens am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde.

Zudem sind emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage ebenfalls anzuzeigen.

Einzelfeuerungen, deren Feuerungswärmeleistung weniger als 1 Megawatt beträgt, sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. Mit der Anzeige wird der Aufbau des durch die EU vorgegebenen Anlagenregisters ermöglicht.

Registrierung der Feuerungsanlagen

Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen gemäß dem UIG (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet.

Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in Sachsen-Anhalt von der jeweils zuständigen Behörde auf ihren Internetseiten veröffentlicht und regelmäßig anhand der von den Betreibern bereitgestellten Informationen aktualisiert. Bestehende mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen werden bis zum 30. September 2024 in das Register aufgenommen. Das Register beinhaltet die Informationen nach Anlage 1 der 44. BImSchV.

Informationsformat und Übermittlungsweg für die Anzeige
Die Verordnung sieht vor, dass die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde verlangen kann, dass der Betreiber zur Erfüllung der Anzeigepflichten nach § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 das von ihr festgelegte Format und den elektronischen Weg zu nutzen hat. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist geplant, dass Betreiber ihre Feuerungsanlage online über eine webbasierte Anwendung anzeigen.

Danach ist für die Anzeige von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen das Formular „Meldung zum Anlagenregister - 44. BImSchV“ zu verwenden. Emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage sind ebenfalls mit dem Formular anzuzeigen. Das Anzeigeformular ist als ausfüllbares PDF-Dokument eine Hilfestellung für Gewerbetreibende, Ingenieurbüros und Sachverständige bei der Erstellung der Anzeige. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist der jeweils zuständigen Behörde (untere Immissionsschutzbehörde, Umweltamt,) zuzuleiten (per E-Mail an oder per Post an die Untere Immissionsschutzbehörde, Umweltamt, Lindenallee 56 in 06295 Luth. Eisleben). Die untere Immissionsschutzbehörde führt das Anzeigeverfahren durch und nimmt die Aufnahme der Feuerungsanlage in das Anlagenregister vor. Die Betreiber erhalten eine Information über die erfolgte Registrierung.

Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BImSchV ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular bereitzustellen. Bestandsanlagen müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden.

Symbol Beschreibung Größe
Meldung zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV
(c) Uwe Gajowski
0.1 MB

© Uwe Gajowski E-Mail