Ideenwettbewerbe "REGIO AKTIV"

Bekanntmachung:

Ideenwettbewerbe für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Förderrichtlinie „REGIO AKTIV“ im Landkreis Mansfeld-Südharz

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz drei Ideenwettbewerbe zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

1.      Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler in MSH

2.      Berufe Rallye MSH

3.      Perspektive Praxis

Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am

Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Die Details zu den Ideenwettbewerben sind im Folgenden beschrieben.

© Michaela Heilek E-Mail

1. Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler in MSH

Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler in MSH


1         Einleitung, Rahmenbedingungen
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am

Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Projektvorschläge sind spätestens zum o. g. Termin in doppelter Ausfertigung und in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Ideenwettbewerb Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schülern in MSH" einzureichen beim:

Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526 Sangerhausen

Ergänzend sind die Projektvorschläge in elektronischer Form (Mail – oder mit Link zu einer sicheren Cloud -  an RAK@LKMSH.de) zum gleichen Termin einzureichen. Auf Anfrage kann Speicherplatz in einer sicheren Cloud zur Verfügung gestellt werden. Datenträger (USB-Sticks oder SD-Speicherkarten, CD etc.) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Ansprech- /Kontaktperson für den Wettbewerb:

Für Ihre Fragen und weitere Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen

Herr Georg Lohr (Regionalkoordinator im Landkreis Mansfeld-Südharz und Leiter der Geschäftsstelle des RAK) telefonisch unter +49 3464 535 1523 und per Mail RAK@LKMSH.de

zur Verfügung.

2         Inhaltlicher Förderrahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet:

F Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess (ELTERN BO)

3         Inhaltliche Anforderungen an den Projektvorschlag
Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Mansfeld-Südharz abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.

Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere Landes- und Bundesprogramme wie z.  B. BRAFO, Schulerfolg sichern, Initiative JUGEND STÄRKEN. Die im Landkreis vorhandenen Aktivitäten bzw. Initiativen zur Berufsorientierung sind zu berücksichtigen (Jugendberufsagentur, BO-Messe, Praktikumsbörse u. a.).

Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich regionaler und der Richtlinienschwerpunkte in REGIO AKTIV Förderbereiche D, E, F, G: Unterstützung des Übergangs in Ausbildung erwartet.

Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 6 VO (EU) Nr. 2021/1057 und Art. 9 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:

·         Gleichstellung von Frauen und Männern

·         Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.

3.1        Welche Zielstellung(en) wird bzw. werden mit dem Ideenwettbewerb verfolgt?
Mit dem Projekt „Berufsorientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler in MSH“ soll die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler aller Schulformen vertieft werden, indem die Rolle der Erziehungsverantwortlichen und weiteren Bezugspersonen aktiv gestärkt wird. „Die Maßnahmen sollen die Erziehungsverantwortlichen und weitere Bezugspersonen motivieren, um so mittelbar den Berufswahlprozess ihrer oder der ihnen anvertrauten Kinder zu gestalten.“

REGIO AKTIV legt den Schwerpunkt auf die Kenntnisvermittlung zu den Chancen und Möglich­keiten auf dem regionalen Arbeitsmarkt im Landkreis Mansfeld-Südharz, also im konkreten regionalen Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Auf die vorhandenen Informations- und Beratungsstrukturen in Form von Jugendberufsagenturen, webbasierten Praktikumsdatenbanken, Berufsorientierungs­messen (digital und analog) sowie die Angebote der Berufsberatung und des Berufs­informationszentrums ist vertieft einzugehen. Die Kenntnisvermittlung kann zum Beispiel in Form von Informationsveranstaltungen (digital und analog) oder niedrigschwelligen Fortbildungen für die Erwachsenen erfolgen.

3.2        Welche Zielgruppe(n) soll(en) erreicht werden?
Es sollen die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 aller allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Mansfeld-Südharz (Zielgruppe) erreicht werden.

Die Eltern sollen zur Komplexität des Bildungs- und Ausbildungssystems über das schulische Konzept der Berufsorientierung hinaus informiert werden und durch Informationsveranstaltungen in die Berufsorientierung ihrer Kinder aktiv einbezogen werden.

3.3        Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind vorgesehen?
In Mansfeld-Südharz sind konzeptionell zusätzlich bzw. in Präzisierung zu den Kriterien der Richtlinie REGIO AKTIV zu beschreiben und bei der Umsetzung zu gewährleisten, wie unter den Bedingungen von Mansfeld-Südharz diejenigen Eltern mit Kindern erreicht werden können, die sonst bei schulischen Veranstaltungen, insbesondere bei Aktivitäten der Berufsorientierung weniger oder gar nicht präsent sind.

3.4        Welche Aufgaben und Aktivitäten sollen in den einzelnen Schwerpunktsetzungen verfolgt werden?
·         Es sollen neue Methoden bei der Ansprache von Müttern und Vätern (und weiterer Bezugspersonen) zum Einsatz gebracht werden, die den Lebensumständen der Zielgruppe und ihrem Lebensrhythmus gerecht werden.

·         Es sollen gut verständliche Angebote zu folgenden Themen unterbreitet werden:

a  Schul- und Ausbildungssystem mit den jeweiligen Schulabschlüssen,

a  wesentliche Wege nach der Schule,

a  Branchen, Berufsfelder, Ausbildungsberufe und Studiengänge in der Region,

a  Durchlässigkeit des Ausbildungssystems mit Aufstiegsmöglichkeiten,

a  unterstützende Leistungen zur Ausbildungsfinanzierung,

a  Standorte der im Landkreis Mansfeld-Südharz relevanten Berufsbildenden Schulen und deren Leistungsspektrum,

a  angebotene Berufsausbildungsmöglichkeiten und die entsprechenden Voraussetzungen,

a  Mangelberufe im Landkreis Mansfeld-Südharz (Chancenatlas Sachsen-Anhalt) und prognostizierter Fachkräftebedarf,

·         Es sollen Unterstützungsangebote bei der Suche nach Praktika oder Ferienarbeit unterbreitet werden.

3.5        Welche Qualitätsanforderungen sind für die Projektbewertung wichtig?
·         Die Angebote sollen wohnortnah, dezentral und schulformbezogen unterbreitet werden;

·         die Veranstaltungen sollten Eventcharakter haben und niedrigschwellig (zeitlich und räumlich erreichbar und zu den Bedürfnissen der Zielgruppe passend) unterbreitet werden;

·         die breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sollte umfassend erfolgen und auf einer gezielten, lebendig-plastischen Ansprache der Eltern beruhen und die im Landkreis bestehenden Informationsportale nutzen;

·         es ist die Kooperation mit örtlichen Strukturen (Elternräte, Berufsberatung, Schulsozialarbeit; Jugendberufs­agentur, FFW, KSB, KKJR …) zu suchen.

Projektvorschläge werden auch danach bewertet, wie die Zusammenarbeit mit anderen Landes- und ggf. Bundesprogrammen sowie Einzelmaßnahmen der zuständigen Rechtskreise für die Zielgruppen am Übergang Schule-Beruf in der Region vorgesehen ist. Weiterhin wird darauf Wert gelegt, dass die spezifischen Bedingungen im Landkreis korrekt beschrieben und die daraus abzuleitenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten dargestellt werden.

3.6        Welche qualitativen und quantitativen Ergebnisse (Indikatoren) sollen erreicht werden?
Als Ergebnisse der Projektarbeit sind im Konzept mindestens folgende Positionen zu berücksichtigen:

·         Angebotskatalog mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten (zielgruppengerechte Ansprache der Eltern und Schülerinnen und Schüler);

·         pro Schuljahr jeweils 2 Veranstaltungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 in allen 11 Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz (insgesamt 44);

·         die Anwesenheit der Teilnehmenden ist nach der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu dokumentieren und in einem Feedbackbogen auszuwerten;

·         Erstellung von informativen und verständlichen Handouts für alle Schulen über die fachlichen Inhalte der Berufsorientierungsveranstaltung;

·         eine detaillierte Auswertung der Teilnahme an den Angeboten in den Einheits- und Verbandsgemeinden.

Weitere Ergebnisse mit Bezug zu den Projektzielen können in die Konzepte aufgenommen werden.

4         Anforderungen an den Projektträger
Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität, und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Abweichend zu den Festlegungen nach REGIO AKTIV Teil 1 Nr. 3.2 werden im Förderbereich F jedoch Kooperations­verträge oder Kooperations­vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle zugelassen.

Die Infrastruktur zur Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages wird vorausgesetzt. Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie mit der EU-Strukturfondsförderung sind von Vorteil. Der Projektträger sollte über Erfahrungen, Kenntnisse und einschlägige Kompetenzen in gleichgelagerten Projekten verfügen.

5         Förderfähige Ausgaben
Für diesen Ideenwettbewerb werden Ausgaben in Höhe von maximal

144.000 EURO

veranlagt. Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt. Eine weitere Kofinanzierung in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Die geförderten Maßnahmen können über § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch „Berufsorientierende Maßnahmen (BOM)“ kofinanziert werden, müssen ein über die Regelleistungen (insbesondere die Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) hinausgehendes, das heißt zusätzliches Angebot sein. Dies bezieht sich insbesondere auf den laut Lehrplan von der Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die an Schulen vorhandenen BO-Konzepte sind dabei zu beachten.

Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dem Projektvorschlag beizufügen. Hierfür steht die Anlage „Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen“ zur Verfügung.

6         Laufzeit des Projektes
Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025 mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

7         Hinweis zum Verfahren
Für den einzureichenden Projektvorschlag sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.

Formblatt 1:    Deckblatt zum Projektvorschlag

Formblatt 2:    Erklärung zum Projektvorschlag

Formblatt 3:    Konzeptionelle Umsetzung

(Anlage 2022_11_08_Projektvorschlag_FB_D-G.docx)

Anlage:                       Kalkulation für Projektausgaben und –einnahmen
(2022_11_07_FP_Realkosten_zum Projektvorschlag_FB_D-G.xlsx)

è Diese Anlagen sind per Mail RAK@lkmsh.de abrufbar.

Dem Projektvorschlag sind als weitere Anlagen beizufügen:

·         bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperations-vereinbarungen zwischen den Projektträgern,

·         Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!)

·         Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise im Themenfeld Übergang Schule-Beruf und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personengruppen

·         Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern

Die Auswahl erfolgt durch den RAK in einem zweistufigen Verfahren (siehe Anlage: Zweistufiges Auswahlverfahren der Projektvorschläge im Regionalen Arbeitskreis).

·         Erste Verfahrensstufe: formelle Prüfung des Projektvorschlags

Die eingereichten Projektvorschläge werden vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) Mansfeld-Südharz formell geprüft. Nur Projektvorschläge, die die formelle Prüfung bestehen, werden für die 2. Verfahrensstufe zugelassen.

·         Zweite Verfahrensstufe: inhaltliche Bewertung und Projektauswahl

Die zweite Stufe zur Projektauswahl erfolgt auf Basis der inhaltlichen Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien und Wichtungen des RAK Mansfeld-Südharz.

Dem Ideenwettbewerb sind die Kriterien für die Projektauswahl (formelle Prüfung und inhaltliche Bewertung) beigefügt. Die Bewerber werden vom RAK schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

Auf dieser Grundlage erfolgt für die zur Förderung ausgewählten Projektvorschläge die formgerechte Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Symbol Beschreibung Größe
LVwA_Datenschutzhinweise gemäß der VO_Anlage 6.pdf
0.3 MB
MSH_2-stufiges Auswahlverfahren_2022.pdf
0.7 MB
RAK-MSH_Aufruf IW Eltern BO_221202.pdf
1 MB

© Michaela Heilek E-Mail

2. Berufe Rallye MSH

Berufe Rallye MSH


1.       Einleitung, Rahmenbedingungen
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am

Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Projektvorschläge sind spätestens zum o. g. Termin in doppelter Ausfertigung und in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Ideenwettbewerb Berufe Rallye MSH" einzureichen beim:

Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526 Sangerhausen

Ergänzend sind die Projektvorschläge in elektronischer Form (Mail – oder mit Link zu einer sicheren Cloud -  an RAK@LKMSH.de) zum gleichen Termin einzureichen. Auf Anfrage kann Speicherplatz in einer sicheren Cloud zur Verfügung gestellt werden. Datenträger (USB-Sticks oder SD-Speicherkarten, CD etc.) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Ansprech- /Kontaktperson für den Wettbewerb:

Für Ihre Fragen und weitere Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen

Herr Georg Lohr (Regionalkoordinator im Landkreis Mansfeld-Südharz und Leiter der Geschäftsstelle des RAK) telefonisch unter +49 3464 535 1523 und per Mail RAK@LKMSH.de

zur Verfügung.

2.       Inhaltlicher Förderrahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet:

E Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleitender betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)

3.       Inhaltliche Anforderungen an den Projektvorschlag
Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Mansfeld-Südharz abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.

Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere Landes- und Bundesprogramme wie z.  B. BRAFO, Schulerfolg sichern, Initiative JUGEND STÄRKEN. Die im Landkreis vorhandenen Aktivitäten bzw. Initiativen zur Berufsorientierung sind zu berücksichtigen (Jugendberufsagentur, BO-Messe, Praktikumsbörse u. a.).

Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich regionaler und der Richtlinienschwerpunkte in REGIO AKTIV zu den Förderbereichen D, E, F, G (Unterstützung des Übergangs in Ausbildung) erwartet.

Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 6 VO (EU) Nr. 2021/1057 und Art. 9 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:

·         Gleichstellung von Frauen und Männern,

·         Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.

Welche Zielstellung(en) wird bzw. werden mit dem Ideenwettbewerb verfolgt?
Mit dem Projekt „Berufe Rallye MSH“ sollen Schülerinnen und Schüler praxisnah, transparent und lebendig erlebbar die Spezifika von Berufen in der Region erfahren, um Vorurteile und Klischees abzubauen; jungen Menschen soll die Berufswahl auf der Grundlage belastbarer individueller Entscheidungskriterien erleichtert werden.

Gemäß der Festlegung der Richtlinie REGIO AKTIV begleitet das pädagogische Personal der Zuwendungsempfangenden die jungen Menschen in ihrem Berufsorientierungsprozess u. a. durch:

a)      individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum

b)      Unterstützung bei der Einwerbung von passenden Praktikumsplätzen und Vorbereitung der Teilnehmenden auf Vorstellungsgespräche

c)      Reflexion der Lernergebnisse

d)      Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im Berufswahlpass und

e)      Organisation des Transfers zum Praktikumsplatz.

Welche Zielgruppe(n) soll(en) erreicht werden?
Die Zielgruppe des Projektes sind Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 an allen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises.

Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind vorgesehen?
In Mansfeld-Südharz sind konzeptionell zusätzlich bzw. in Präzisierung zu den Kriterien der Richtlinie REGIO AKTIV folgende Aspekte zu beschreiben und bei der Umsetzung zu gewährleisten:

Im Projekt soll es regional-spezifisch gelingen,

1.      die Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern aus Handwerk, (Land-) Wirtschaft, Industrie u. a. mit den in den BO-Strukturen engagierten Akteuren im Landkreis zu stärken,

2.      die Jugendberufsagentur und Praktikumsbörse des Landkreises weiter in den Fokus der Berufsorientierung zu rücken,

3.      auf einem „Markt der Möglichkeiten“ aus der Region die Attraktivität und Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten besser sichtbar werden zu lassen,

4.      Faszination der praktischen Berufsbilder zu vermitteln und

5.      ggf. vorhandene Vorurteile und Klischees gegenüber Ausbildungsberufen abzubauen.

Welche Aufgaben und Aktivitäten sollen in den einzelnen Schwerpunktsetzungen verfolgt werden?
In der Maßnahme erfahren und erproben sich Schülerinnen und Schülern,

·         sie probieren Unbekanntes aus und be(s)tätigen sich praktisch,

·         lernen Unternehmen und den Unternehmensalltag in bestimmten Berufsfeldern kennen (Tages- und Mehrtages-Praktikum) und

·         erschließen dadurch auf praxisnahe Weise neue Handlungs- und Berufsfelder.

Ein wichtiger Schwerpunkt wird bei der Auswahl der Berufsgruppen und Unternehmen neben praktischen Einsatzfeldern von MINT-Berufen auf zukunftsträchtige Berufe und Unternehmen gelegt, beispielsweise Berufe im Umfeld:

·         erneuerbarer Energien,

·         nachwachsender Rohstoffe,

·         Landwirtschaft,

·         Gesundheit und Pflege,

·         Handwerksbetriebe (in ihrer Vielfalt, Veränderung und Spezifik)

aber auch stark nachgefragte Berufe sollen Berücksichtigung finden – wie:

·         Kraftfahrzeugmechatroniker/-mechatronikerin,

·         Elektronikerin/ Elektroniker,

·         Fachinformatikerin/ Fachinformatiker,

·         Industriemechanikerin/ Industriemechaniker,

·         Anlagenmechanikerin/ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,

·         Mechatronikerin/ Mechatroniker,

·         Zerspanungsmechanikerin/ Zerspanungsmechaniker,

·         Metallbauerin/ Metallbauer.

Die hier genannten Berufe sind keinesfalls abschließend zu verstehen, sondern beispielhaft aufgeführt und nicht zwingend im Projektvorschlag zu verankern. Die ins Konzept aufgenommenen Berufe hingegen sind zu begründen. Ein Verweis auf geeignete Unternehmen für Praktika und/oder Schwerpunktkompetenzen des Trägers ist bedeutsam. Die Auswahl und damit das Angebot der Berufsfelder soll möglichst breit sein und dem Hauptzweck dienen, den jungen Menschen ein Bild von der möglichen Vielfalt und vom teilweise auch hohen Anspruch von Ausbildungsberufen in der Region zu vermitteln. Es soll auf ein möglichst breites Interessensspektrum der Jugendlichen eingegangen werden und sowohl vorhandene Interessen bedienen, als auch neue Sichtweisen vermitteln und den Horizont erweitern.

Besondere Interessen – beispielsweise von jungen Migrantinnen und Migranten – sollen dabei ebenfalls Berücksichtigung finden.

Welche Qualitätsanforderungen sind für die Projektbewertung wichtig?
Kriterien für eine erfolgreiche Projektumsetzung sind (siehe auch Ziff. 3.6):

·         Verbesserung der Kenntnis über Ausbildungsberufe und ihre moderne Attraktivität,

·         Steigerung der Akzeptanz für Berufsangebote in der Region bei den Jugendlichen,

·         die Vorbereitung und Umsetzung von Praxistagen in Unternehmen der Region.

Dabei soll sowohl die praxisnahe Information der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Unternehmen im Mittelpunkt stehen. Die Praktikumsmöglichkeiten sind detailliert zu beschreiben und ggf. individuell anzupassen. Jedes Praktikum ist möglichst individuell vorzubereiten, um den Erwartungen beider Seiten zu entsprechen.

Die Begleitung sollte auch während des Praktikums möglich sein (Ansprechpartner für die Teilnehmenden und die Unternehmen) und eine Auswertung des Ergebnisses befördern.

 

Welche qualitativen und quantitativen Ergebnisse (Indikatoren) sollen erreicht werden?
Als Ergebnisse im Sinne einer erfolgreichen Zielerreichung wird die Verbesserung der Wahrnehmung und Kenntnis von Ausbildungsberufen vor dem Hintergrund der Erwartungshaltung junger Menschen in der Region an ihre berufliche Zukunft erwartet. Das soll durch folgende Aktivitäten erreicht werden:

·         eine Auftaktveranstaltung mit 20 Firmen aus der Region sowie Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner jeweils zum Start des Projektjahres,

·         die Projekt-Teilnahme von mindestens 80 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus dem gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz,

·         Praktika sollen von mindestens 70 Schülerinnen und Schüler in Unternehmen der Region genutzt werden,

·         Mädchen sollen gezielt angesprochen und geworben werden, um zu erreichen, dass ca. die Hälfte der Praktikumsplätze von Mädchen genutzt werden,

·         die intensive Auswertung der Praktika hinsichtlich des beiderseitigen Gewinns mit den beteiligten Unternehmen und den Schülerinnen und Schülern,

·         die inhaltlich anschauliche Darstellung der Ergebnisse der Praktika für die Schulen und die Netzwerkpartner,

·         die geeignete Verbreitung der positiven Effekte der Praktika in der Öffentlichkeit (Internet, Facebook, Instagram u. a. sowie Information zur regionalen Presse), wobei es nicht um Statistiken, sondern um gelungene Berufsorientierung in (ggf. anonymisiert) konkreten Fällen geht.

4.       Anforderungen an den Projektträger
Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität, und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Abweichend zu den Festlegungen nach REGIO AKTIV Teil 1 Nr. 3.2 werden im Förderbereich E jedoch Kooperations­verträge oder Kooperations­vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle zugelassen.

Die Infrastruktur zur Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages wird vorausgesetzt. Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie mit der EU-Strukturfondsförderung sind von Vorteil. Der Projektträger sollte über Erfahrungen, Kenntnisse und einschlägige Kompetenzen in gleichgelagerten Projekten verfügen.

5.       Förderfähige Ausgaben
Für diesen Ideenwettbewerb werden Ausgaben in Höhe von maximal

432.000 Euro

veranlagt. Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt. Eine weitere Kofinanzierung in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Die geförderten Maßnahmen können über § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch „Berufsorientierende Maßnahmen (BOM)“ kofinanziert werden, müssen ein über die Regelleistungen (insbesondere die Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) hinausgehendes, das heißt zusätzliches Angebot sein. Dies bezieht sich insbesondere auf den laut Lehrplan von der Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die an Schulen vorhandenen BO-Konzepte sind dabei zu beachten.

Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dem Projektvorschlag beizufügen. Hierfür steht die Anlage „Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen“ zur Verfügung.

6.       Laufzeit des Projektes
Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025 mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

7.       Hinweis zum Verfahren
Für den einzureichenden Projektvorschlag sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.

Formblatt 1:    Deckblatt zum Projektvorschlag

Formblatt 2:    Erklärung zum Projektvorschlag

Formblatt 3:    Konzeptionelle Umsetzung

(Anlage 2022_11_08_Projektvorschlag_FB_D-G.docx)

Anlage:                       Kalkulation für Projektausgaben und –einnahmen
(2022_11_07_FP_Realkosten_zum Projektvorschlag_FB_D-G.xlsx)

è Diese Anlagen sind per Mail RAK@lkmsh.de abrufbar.

Dem Projektvorschlag sind als weitere Anlagen beizufügen:

·         bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperations-vereinbarungen zwischen den Projektträgern,

·         Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!)

·         Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise im Themenfeld Übergang Schule-Beruf und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personengruppen

·         Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern

Die Auswahl erfolgt durch den RAK in einem zweistufigen Verfahren (siehe Anlage: Zweistufiges Auswahlverfahren der Projektvorschläge im Regionalen Arbeitskreis).

·         Erste Verfahrensstufe: formelle Prüfung des Projektvorschlags

Die eingereichten Projektvorschläge werden vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) Mansfeld-Südharz formell geprüft. Nur Projektvorschläge, die die formelle Prüfung bestehen, werden für die 2. Verfahrensstufe zugelassen.

·         Zweite Verfahrensstufe: inhaltliche Bewertung und Projektauswahl

Die zweite Stufe zur Projektauswahl erfolgt auf Basis der inhaltlichen Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien und Wichtungen des RAK Mansfeld-Südharz.

Dem Ideenwettbewerb sind die Kriterien für die Projektauswahl (formelle Prüfung und inhaltliche Bewertung) beigefügt. Die Bewerber werden vom RAK schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

Auf dieser Grundlage erfolgt für die zur Förderung ausgewählten Projektvorschläge die formgerechte Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Symbol Beschreibung Größe
LVwA_Datenschutzhinweise gemäß der VO_Anlage 6.pdf
0.3 MB
MSH_2-stufiges Auswahlverfahren_2022.pdf
0.7 MB
RAK-MSH_Aufruf IW Berufe Rallye_221202.pdf
1 MB

© Michaela Heilek E-Mail

3. Perspektive Praxis

Perspektive Praxis


1.       Einleitung, Rahmenbedingungen
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.

Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am

Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).

Projektvorschläge sind spätestens zum o. g. Termin in doppelter Ausfertigung und in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Ideenwettbewerb Perspektive Praxis" einzureichen beim:

Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526 Sangerhausen

Ergänzend sind die Projektvorschläge in elektronischer Form (Mail – oder mit Link zu einer sicheren Cloud -  an RAK@LKMSH.de) zum gleichen Termin einzureichen. Auf Anfrage kann Speicherplatz in einer sicheren Cloud zur Verfügung gestellt werden. Datenträger (USB-Sticks oder SD-Speicherkarten, CD etc.) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Ansprech- /Kontaktperson für den Wettbewerb:

Für Ihre Fragen und weitere Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen

Herr Georg Lohr (Regionalkoordinator im Landkreis Mansfeld-Südharz und Leiter der Geschäftsstelle des RAK) telefonisch unter +49 3464 535 1523 und per Mail RAK@LKMSH.de

zur Verfügung.

2.       Inhaltlicher Förderrahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet:

E Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleitender betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)

3.       Inhaltliche Anforderungen an den Projektvorschlag
Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Mansfeld-Südharz abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.

Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere Landes- und Bundesprogramme wie z.  B. BRAFO, Schulerfolg sichern, Initiative JUGEND STÄRKEN. Die im Landkreis vorhandenen Aktivitäten bzw. Initiativen zur Berufsorientierung sind zu berücksichtigen (Jugendberufsagentur, BO-Messe, Praktikumsbörse u. a.).

Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich regionaler und der Richtlinienschwerpunkte in REGIO AKTIV zu den Förderbereichen D, E, F, G (Unterstützung des Übergangs in Ausbildung) erwartet.

Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 6 VO (EU) Nr. 2021/1057 und Art. 9 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:

·         Gleichstellung von Frauen und Männern

·         Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.

Welche Zielstellung(en) wird bzw. werden mit dem Ideenwettbewerb verfolgt?
Mit dem Projekt „Perspektive Praxis“ sollen praktische Angebote für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, die sich noch in ihrer Schulpflichterfüllung befinden und aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, die Schule regelmäßig zu besuchen. Mit diesem Projekt sind die schulmüden Schülerinnen und Schüler sowie Schulverweigerinnen und Schulverweigerer durch eine Lernortverlagerung an eine Tagesstruktur heranzuführen, um im Anschluss wieder in den Schulbetrieb integriert werden zu können. Für die nachhaltige Entwicklung der Projektteilnehmen­den ist es unerlässlich, dass sie Vorurteile gegenüber der Schule abbauen, Arbeitstugenden erlernen und Hilfe zur Selbsthilfe erfahren. Ziel ist es, diesen Schülerinnen und Schülern Motivation und Unterstützung zu einer schulbesuchsorientierten Lebensperspektive zu geben, sie zu fördern, um sie wieder in einen normalen Schulalltag zu integrieren und langfristige Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.

Gemäß der Festlegung der Richtlinie REGIO AKTIV begleitet das pädagogische Personal der Zuwendungsempfangenden die jungen Menschen in ihrem Berufsorientierungsprozess u. a. durch:

a)      individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum,

b)      Unterstützung bei der Einwerbung von passenden Praktikumsplätzen und Vorbereitung der Teilnehmenden auf Vorstellungsgespräche,

c)      Reflexion der Lernergebnisse,

d)      Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im Berufswahlpass und

e)      Organisation des Transfers zum Praktikumsplatz.

Welche Zielgruppe(n) soll(en) erreicht werden?
Zielgruppe sind vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Landkreis Mansfeld-Südharz, die nicht regelmäßig zur Schule gehen und im Rahmen der schulischen Möglichkeiten auch nicht dazu bewegt werden können (ab 13 Jahre). Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler, die sich durch eine passive Haltung dem Schulgeschehen entziehen. Zunehmend zeichnen sich auch Schülerinnen und Schüler durch Gewaltbereitschaft aus, die ebenfalls im Projekt angemessen Betreuung finden sollen. Unabhängig von der intentionalen oder funktionalen Schulverweigerung oder Schulabstinenz sollen zuvor alle schulischen Maßnahmen durchlaufen worden sein, die zur Abwendung der Schulbummelei sowie einer Ordnungsstrafe führen.

Durch die Fokussierung der Zielgruppe und das Ziel der Reintegration in den Schulalltag bekommt das Teilziel a) der Richtlinie REGIO AKTIV individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum ein besonderes Gewicht und definiert den sozialpädagogisch-konzeptionellen Schwerpunkt für den Ideenwettbewerb.

Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind vorgesehen?
In Mansfeld-Südharz liegt der Schwerpunkt dieses Projektes auf der Reintegration in den Schulalltag. Daher ist konzeptionell in besonderem Maße bzw. in Präzisierung zu den Kriterien der Richtlinie REGIO AKTIV zu beschreiben und bei der Umsetzung zu gewährleisten, wie im Umfeld der Bedingungen von Mansfeld-Südharz auf dem Weg über die oben skizzierten Schritte a) bis e) eine Reintegration in den Schulalltag gelingen kann.

Welche Aufgaben und Aktivitäten sollen in den einzelnen Schwerpunktsetzungen verfolgt werden?
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch verschiedene praktische Zugangswege und sozialpädagogische Betreuung neue Einsichten zum Schul- und Berufsleben entwickeln. Durch die zeitweilige Verlagerung des Lernortes wird eine neue Einstellung zu Schule und Berufsorientierung erwartet. Diese Lernortverlagerung erfolgt vom bisherigen Schulstandort zum Projektträger und zu geeigneten Arbeitgebern in Wohnortnähe, die durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sein müssen.

Der Bedarf an Plätzen für die Teilnehmenden der jeweiligen Schulen erstreckt sich auf den gesamten Landkreis, so dass das Angebot in allen drei Sozialräumen Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben und Hettstedt vorgehalten werden muss. Insgesamt werden 10 TN-Plätze pro Sozialraum benötigt, wobei sich die Anzahl der benötigten Plätze im Projektverlauf je Standort ändern kann.

Es sind alle rechtlichen Mittel der Schulleitung und der Schulsozialarbeit auszuschöpfen, bevor eine Empfehlung in die Maßnahme erfolgen kann, so dass unter Einbindung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt jede Zuweisung einer Schülerin/eines Schülers schriftlich durch die Schulleitung dokumentiert werden muss. Für die Dauer des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler wird ein Zeitraum von regelmäßig bis zu 3, maximal 12 Monaten festgelegt.

Schwerpunkt Zusammenarbeit: Für einen gelungenen Projektverlauf ist der enge Kontakt zur Schule (Schul-, Klassenleitung, Schulsozialarbeiterin/-arbeiter) vorauszusetzen; das kennzeichnet die TN-Vorbereitung und die laufende Projekt-Teilnahme. Auch die Einbeziehung der Eltern in einem persönlichen Gespräch (auch zur Einholung des Einverständnisses zur Projektteilnahme) ist zwingend erforderlich. Die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, der Jugendberufsagentur, dem Schul- und Sportamt und dem Ordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt und auch fallbezogen mit dem Jobcenter Mansfeld-Südharz gehören ebenfalls zu den Projektanforderungen.

Welche Qualitätsanforderungen sind für die Projektbewertung wichtig?
Die Basis für ein erfolgreiches Durchlaufen des Projekts wird mit dem sukzessiven Aufbau eines Vertrauensverhältnisses gelegt. Da die Gründe für die Ablehnung des Schulalltags, die fehlende Bereitschaft sich zu integrieren bzw. den erforderlichen Routinen zu folgen sehr vielfältig sein können und nicht zwangsweise offen zutage treten (in manchen Fällen auch den Schülerinnen und Schülern selbst nicht bewusst sind) ist die Herstellung eines offenen und von gegenseitigem Vertrauen geprägten Verhältnisses zum Betreuenden (Coach) Voraussetzung, um die Teilnahme konkret und situationsgerecht auf die Bedürfnisse des jungen Menschen anzupassen.

Um dem Ziel gerecht zu werden, den Teilnehmenden Berufsinhalte und Berufsbilder als Anreiz für den Schulbesuch nahe zu bringen, soll dies möglichst nah an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgen und dazu auch erlebnispädagogische Methoden nutzen.

Das häusliche Umfeld und sich daraus ergebende Problemlagen sollen genauso Gegenstand der sozialpädagogischen Arbeit sein wie andere relevante Einfluss- und Lebensräume bzw. Gruppen. Um konkreten verhaltensbedingten Problemlagen zu begegnen, sind Methoden wie Antiaggressionstraining anzuwenden oder die Einbeziehung der Suchtberatung vorzusehen. Weitere Partner (bspw. Sport-, Kultur- u. a. Vereine) können in der Region eingebunden werden. Die Kombination verschiedener Angebote begleitend zum eigentlichen berufsorientierenden Praxisteil soll die Bandbreite des Lebensentwurfs der jungen Menschen fördern helfen und den Erlebniswert der Projektteilnahme steigern.

Für die Absicherung des Praktikums bei geeigneten Arbeitgebern der Region ist der jeweilige Einsatz eng mit den Unternehmen abzustimmen und die Jugendlichen sind gezielt sowohl auf die Arbeitsinhalte und –bedingungen vorzubereiten als auch mit betrieblichen Gepflogenheiten und Regeln vertraut zu machen. Zum Projektkonzept gehört eine exemplarische Übersicht an geeigneten Praktikumsbetrieben möglichst mit Ansprechpartnern.

Der Transport zum und vom Einsatzort des Praktikums ist zu gewährleisten.

Um die Qualität der Betreuung sicherzustellen, wird für jeden Standort der kontinuierliche Einsatz qualifizierten Personals (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Fachanleiterinnen/Fachanleiter) erwartet, das über Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe verfügt; weiterhin sollen die Fachanleiterinnen und Fachanleiter eine Ausbildereignungsprüfung nachweisen. Beides ist im Projektantrag zuzusichern.

Projektvorschläge werden auch danach bewertet, wie die Zusammenarbeit mit anderen Landes- und ggf. Bundesprogrammen sowie Einzelmaßnahmen der zuständigen Rechtskreise für die Zielgruppen am Übergang Schule-Beruf in der Region vorgesehen ist. Weiterhin wird darauf Wert gelegt, die spezifischen Bedingungen im Landkreis korrekt zu beschreiben und die daraus abzuleitenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten darzustellen.

Welche qualitativen und quantitativen Ergebnisse (Indikatoren) sollen erreicht werden?
·         An drei Standorten in den Sozialräumen des Landkreises Mansfeld-Südharz, Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben und Hettstedt, werden regelmäßig insgesamt ca. 30 Plätze vorgehalten, die sich teilweise und temporär unterschiedlich verteilen können;

·         dabei wird über die Projektlaufzeit angestrebt, mindestens 120 Teilnehmende bei einer Teilnahmedauer von ca. 3 bis maximal 12 Monaten zu unterstützen;

·         es wird angestrebt, dass über die Hälfte der Teilnehmenden ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert;

·         es wird angestrebt, dass 80 % der Unternehmenspraktika erfolgreich absolviert werden;

·         die Berufswahlkompetenz soll durch die Vermittlung von Kenntnissen zu Berufsbildern und Untersetzung der erfolgenden Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit nachweislich verbessert werden;

·         das Sozialverhalten soll verbessert und die einer Schulteilnahme hinderlichen Begleitum­stände sollen erkannt und nachweislich vermindert werden.

·         Das quantitative Hauptziel der Maßnahme besteht darin, über die Hälfte der Teilnehmenden nachhaltig in den Schulalltag wiedereinzugliedern und für die anderen Teilnehmenden einen nachweislich den Umständen gemäß positiven Projektausstieg zu ermöglichen.

·         Durch ein kompetenzorientiertes Zertifikat werden die Projektteilnahme bzw. das Praktikum für den Berufswahlpass dokumentiert.

·         Der Projektverlauf und die Begleitung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag ist mit dem Ziel zu dokumentieren, der Schule einschl. Schulsozialarbeiterinnen und ‑arbeiter die Anknüpfung an die Erfolge im Projekt zu ermöglichen.

4.       Anforderungen an den Projektträger
Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität, und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Abweichend zu den Festlegungen nach REGIO AKTIV Teil 1 Nr. 3.2 werden im Förderbereich E jedoch Kooperations­verträge oder Kooperations­vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle zugelassen.

Die Infrastruktur zur Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages wird vorausgesetzt. Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie mit der EU-Strukturfondsförderung sind von Vorteil. Der Projektträger sollte über Erfahrungen, Kenntnisse und einschlägige Kompetenzen in gleichgelagerten Projekten verfügen.

5.       Förderfähige Ausgaben
Für diesen Ideenwettbewerb werden Ausgaben in Höhe von maximal

1.018.000 EURO

veranlagt. Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt. Eine weitere Kofinanzierung in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Die geförderten Maßnahmen können über § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch „Berufsorientierende Maßnahmen (BOM)“ kofinanziert werden, müssen ein über die Regelleistungen (insbesondere die Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) hinausgehendes, das heißt zusätzliches Angebot sein. Dies bezieht sich insbesondere auf den laut Lehrplan von der Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die an Schulen vorhandenen BO-Konzepte sind dabei zu beachten.

Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dem Projektvorschlag beizufügen. Hierfür steht die Anlage „Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen“ zur Verfügung.

6.       Laufzeit des Projektes
Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

7.       Hinweis zum Verfahren
Für den einzureichenden Projektvorschlag sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.

Formblatt 1:    Deckblatt zum Projektvorschlag

Formblatt 2:    Erklärung zum Projektvorschlag

Formblatt 3:    Konzeptionelle Umsetzung

(Anlage 2022_11_08_Projektvorschlag_FB_D-G.docx)

Anlage:                       Kalkulation für Projektausgaben und –einnahmen
(2022_11_07_FP_Realkosten_zum Projektvorschlag_FB_D-G.xlsx)

è Diese Anlagen sind per Mail RAK@lkmsh.de abrufbar.

Dem Projektvorschlag sind als weitere Anlagen beizufügen:

·         bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperations-vereinbarungen zwischen den Projektträgern,

·         Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!)

·         Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise im Themenfeld Übergang Schule-Beruf und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personengruppen

·         Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern

Die Auswahl erfolgt durch den RAK in einem zweistufigen Verfahren (siehe Anlage: Zweistufiges Auswahlverfahren der Projektvorschläge im Regionalen Arbeitskreis).

·         Erste Verfahrensstufe: formelle Prüfung des Projektvorschlags

Die eingereichten Projektvorschläge werden vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) Mansfeld-Südharz formell geprüft. Nur Projektvorschläge, die die formelle Prüfung bestehen, werden für die 2. Verfahrensstufe zugelassen.

·         Zweite Verfahrensstufe: inhaltliche Bewertung und Projektauswahl

Die zweite Stufe zur Projektauswahl erfolgt auf Basis der inhaltlichen Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien und Wichtungen des RAK Mansfeld-Südharz.

Dem Ideenwettbewerb sind die Kriterien für die Projektauswahl (formelle Prüfung und inhaltliche Bewertung) beigefügt. Die Bewerber werden vom RAK schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

Auf dieser Grundlage erfolgt für die zur Förderung ausgewählten Projektvorschläge die formgerechte Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Symbol Beschreibung Größe
LVwA_Datenschutzhinweise gemäß der VO_Anlage 6.pdf
0.3 MB
MSH_2-stufiges Auswahlverfahren_2022.pdf
0.7 MB
RAK-MSH_Aufruf IW Perspektive Praxis_221202.pdf
0.9 MB

© Michaela Heilek E-Mail