Berufe Rallye MSH
1. Einleitung, Rahmenbedingungen
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung (REGIO AKTIV) ruft der Landkreis Mansfeld-Südharz einen Ideenwettbewerb zur Einreichung von Projektvorschlägen aus.
Das Programm REGIO AKTIV wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die näheren Bestimmungen zum Landesprogramm können der Förderrichtlinie (RdErl. des MS vom 06. Juni 2022 – 52-04011) entnommen werden.
Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge beginnt ab sofort und endet am
Mittwoch, dem 04.01.2023, um 12:00 Uhr (Posteingang).
Projektvorschläge sind spätestens zum o. g. Termin in doppelter Ausfertigung und in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Ideenwettbewerb Berufe Rallye MSH" einzureichen beim:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526 Sangerhausen
Ergänzend sind die Projektvorschläge in elektronischer Form (Mail – oder mit Link zu einer sicheren Cloud - an RAK@LKMSH.de) zum gleichen Termin einzureichen. Auf Anfrage kann Speicherplatz in einer sicheren Cloud zur Verfügung gestellt werden. Datenträger (USB-Sticks oder SD-Speicherkarten, CD etc.) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.
Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht berücksichtigt werden.
Ansprech- /Kontaktperson für den Wettbewerb:
Für Ihre Fragen und weitere Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen
Herr Georg Lohr (Regionalkoordinator im Landkreis Mansfeld-Südharz und Leiter der Geschäftsstelle des RAK) telefonisch unter +49 3464 535 1523 und per Mail RAK@LKMSH.de
zur Verfügung.
2. Inhaltlicher Förderrahmen
Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für den nachfolgenden Förderbereich erwartet:
E Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleitender betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
3. Inhaltliche Anforderungen an den Projektvorschlag
Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Mansfeld-Südharz abzustellen. Darin inbegriffen ist die Darstellung der Kenntnis über die regionale Akteurs- und Trägerlandschaft.
Für eine Abgrenzung zu bzw. Verzahnung mit den Regelinstrumenten des SGB II und SGB III sowie Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe des Projektes relevant sind, ist bei den einzureichenden Projektvorschlägen darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können. Für den vorliegenden Ideenwettbewerb betrifft das insbesondere Landes- und Bundesprogramme wie z. B. BRAFO, Schulerfolg sichern, Initiative JUGEND STÄRKEN. Die im Landkreis vorhandenen Aktivitäten bzw. Initiativen zur Berufsorientierung sind zu berücksichtigen (Jugendberufsagentur, BO-Messe, Praktikumsbörse u. a.).
Des Weiteren wird eine detaillierte Beschreibung des Kompetenz- und Erfahrungsprofils des Trägers hinsichtlich regionaler und der Richtlinienschwerpunkte in REGIO AKTIV zu den Förderbereichen D, E, F, G (Unterstützung des Übergangs in Ausbildung) erwartet.
Die folgenden bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Art. 6 VO (EU) Nr. 2021/1057 und Art. 9 VO (EU) Nr. 2021/1060 sind zu berücksichtigen:
· Gleichstellung von Frauen und Männern,
· Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
Die genannten bereichsübergreifenden Grundsätze sind integrale Bestandteile der Konzepte.
Welche Zielstellung(en) wird bzw. werden mit dem Ideenwettbewerb verfolgt?
Mit dem Projekt „Berufe Rallye MSH“ sollen Schülerinnen und Schüler praxisnah, transparent und lebendig erlebbar die Spezifika von Berufen in der Region erfahren, um Vorurteile und Klischees abzubauen; jungen Menschen soll die Berufswahl auf der Grundlage belastbarer individueller Entscheidungskriterien erleichtert werden.
Gemäß der Festlegung der Richtlinie REGIO AKTIV begleitet das pädagogische Personal der Zuwendungsempfangenden die jungen Menschen in ihrem Berufsorientierungsprozess u. a. durch:
a) individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum
b) Unterstützung bei der Einwerbung von passenden Praktikumsplätzen und Vorbereitung der Teilnehmenden auf Vorstellungsgespräche
c) Reflexion der Lernergebnisse
d) Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im Berufswahlpass und
e) Organisation des Transfers zum Praktikumsplatz.
Welche Zielgruppe(n) soll(en) erreicht werden?
Die Zielgruppe des Projektes sind Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 an allen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises.
Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind vorgesehen?
In Mansfeld-Südharz sind konzeptionell zusätzlich bzw. in Präzisierung zu den Kriterien der Richtlinie REGIO AKTIV folgende Aspekte zu beschreiben und bei der Umsetzung zu gewährleisten:
Im Projekt soll es regional-spezifisch gelingen,
1. die Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern aus Handwerk, (Land-) Wirtschaft, Industrie u. a. mit den in den BO-Strukturen engagierten Akteuren im Landkreis zu stärken,
2. die Jugendberufsagentur und Praktikumsbörse des Landkreises weiter in den Fokus der Berufsorientierung zu rücken,
3. auf einem „Markt der Möglichkeiten“ aus der Region die Attraktivität und Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten besser sichtbar werden zu lassen,
4. Faszination der praktischen Berufsbilder zu vermitteln und
5. ggf. vorhandene Vorurteile und Klischees gegenüber Ausbildungsberufen abzubauen.
Welche Aufgaben und Aktivitäten sollen in den einzelnen Schwerpunktsetzungen verfolgt werden?
In der Maßnahme erfahren und erproben sich Schülerinnen und Schülern,
· sie probieren Unbekanntes aus und be(s)tätigen sich praktisch,
· lernen Unternehmen und den Unternehmensalltag in bestimmten Berufsfeldern kennen (Tages- und Mehrtages-Praktikum) und
· erschließen dadurch auf praxisnahe Weise neue Handlungs- und Berufsfelder.
Ein wichtiger Schwerpunkt wird bei der Auswahl der Berufsgruppen und Unternehmen neben praktischen Einsatzfeldern von MINT-Berufen auf zukunftsträchtige Berufe und Unternehmen gelegt, beispielsweise Berufe im Umfeld:
· erneuerbarer Energien,
· nachwachsender Rohstoffe,
· Landwirtschaft,
· Gesundheit und Pflege,
· Handwerksbetriebe (in ihrer Vielfalt, Veränderung und Spezifik)
aber auch stark nachgefragte Berufe sollen Berücksichtigung finden – wie:
· Kraftfahrzeugmechatroniker/-mechatronikerin,
· Elektronikerin/ Elektroniker,
· Fachinformatikerin/ Fachinformatiker,
· Industriemechanikerin/ Industriemechaniker,
· Anlagenmechanikerin/ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,
· Mechatronikerin/ Mechatroniker,
· Zerspanungsmechanikerin/ Zerspanungsmechaniker,
· Metallbauerin/ Metallbauer.
Die hier genannten Berufe sind keinesfalls abschließend zu verstehen, sondern beispielhaft aufgeführt und nicht zwingend im Projektvorschlag zu verankern. Die ins Konzept aufgenommenen Berufe hingegen sind zu begründen. Ein Verweis auf geeignete Unternehmen für Praktika und/oder Schwerpunktkompetenzen des Trägers ist bedeutsam. Die Auswahl und damit das Angebot der Berufsfelder soll möglichst breit sein und dem Hauptzweck dienen, den jungen Menschen ein Bild von der möglichen Vielfalt und vom teilweise auch hohen Anspruch von Ausbildungsberufen in der Region zu vermitteln. Es soll auf ein möglichst breites Interessensspektrum der Jugendlichen eingegangen werden und sowohl vorhandene Interessen bedienen, als auch neue Sichtweisen vermitteln und den Horizont erweitern.
Besondere Interessen – beispielsweise von jungen Migrantinnen und Migranten – sollen dabei ebenfalls Berücksichtigung finden.
Welche Qualitätsanforderungen sind für die Projektbewertung wichtig?
Kriterien für eine erfolgreiche Projektumsetzung sind (siehe auch Ziff. 3.6):
· Verbesserung der Kenntnis über Ausbildungsberufe und ihre moderne Attraktivität,
· Steigerung der Akzeptanz für Berufsangebote in der Region bei den Jugendlichen,
· die Vorbereitung und Umsetzung von Praxistagen in Unternehmen der Region.
Dabei soll sowohl die praxisnahe Information der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Unternehmen im Mittelpunkt stehen. Die Praktikumsmöglichkeiten sind detailliert zu beschreiben und ggf. individuell anzupassen. Jedes Praktikum ist möglichst individuell vorzubereiten, um den Erwartungen beider Seiten zu entsprechen.
Die Begleitung sollte auch während des Praktikums möglich sein (Ansprechpartner für die Teilnehmenden und die Unternehmen) und eine Auswertung des Ergebnisses befördern.
Welche qualitativen und quantitativen Ergebnisse (Indikatoren) sollen erreicht werden?
Als Ergebnisse im Sinne einer erfolgreichen Zielerreichung wird die Verbesserung der Wahrnehmung und Kenntnis von Ausbildungsberufen vor dem Hintergrund der Erwartungshaltung junger Menschen in der Region an ihre berufliche Zukunft erwartet. Das soll durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
· eine Auftaktveranstaltung mit 20 Firmen aus der Region sowie Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner jeweils zum Start des Projektjahres,
· die Projekt-Teilnahme von mindestens 80 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus dem gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz,
· Praktika sollen von mindestens 70 Schülerinnen und Schüler in Unternehmen der Region genutzt werden,
· Mädchen sollen gezielt angesprochen und geworben werden, um zu erreichen, dass ca. die Hälfte der Praktikumsplätze von Mädchen genutzt werden,
· die intensive Auswertung der Praktika hinsichtlich des beiderseitigen Gewinns mit den beteiligten Unternehmen und den Schülerinnen und Schülern,
· die inhaltlich anschauliche Darstellung der Ergebnisse der Praktika für die Schulen und die Netzwerkpartner,
· die geeignete Verbreitung der positiven Effekte der Praktika in der Öffentlichkeit (Internet, Facebook, Instagram u. a. sowie Information zur regionalen Presse), wobei es nicht um Statistiken, sondern um gelungene Berufsorientierung in (ggf. anonymisiert) konkreten Fällen geht.
4. Anforderungen an den Projektträger
Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität, und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Abweichend zu den Festlegungen nach REGIO AKTIV Teil 1 Nr. 3.2 werden im Förderbereich E jedoch Kooperationsverträge oder Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle zugelassen.
Die Infrastruktur zur Umsetzung des eingereichten Projektvorschlages wird vorausgesetzt. Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie mit der EU-Strukturfondsförderung sind von Vorteil. Der Projektträger sollte über Erfahrungen, Kenntnisse und einschlägige Kompetenzen in gleichgelagerten Projekten verfügen.
5. Förderfähige Ausgaben
Für diesen Ideenwettbewerb werden Ausgaben in Höhe von maximal
432.000 Euro
veranlagt. Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt. Eine weitere Kofinanzierung in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich.
Die geförderten Maßnahmen können über § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch „Berufsorientierende Maßnahmen (BOM)“ kofinanziert werden, müssen ein über die Regelleistungen (insbesondere die Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) hinausgehendes, das heißt zusätzliches Angebot sein. Dies bezieht sich insbesondere auf den laut Lehrplan von der Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die an Schulen vorhandenen BO-Konzepte sind dabei zu beachten.
Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dem Projektvorschlag beizufügen. Hierfür steht die Anlage „Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen“ zur Verfügung.
6. Laufzeit des Projektes
Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025 mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
7. Hinweis zum Verfahren
Für den einzureichenden Projektvorschlag sind die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Formblatt 1: Deckblatt zum Projektvorschlag
Formblatt 2: Erklärung zum Projektvorschlag
Formblatt 3: Konzeptionelle Umsetzung
(Anlage 2022_11_08_Projektvorschlag_FB_D-G.docx)
Anlage: Kalkulation für Projektausgaben und –einnahmen
(2022_11_07_FP_Realkosten_zum Projektvorschlag_FB_D-G.xlsx)
è Diese Anlagen sind per Mail RAK@lkmsh.de abrufbar.
Dem Projektvorschlag sind als weitere Anlagen beizufügen:
· bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperations-vereinbarungen zwischen den Projektträgern,
· Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!)
· Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise im Themenfeld Übergang Schule-Beruf und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personengruppen
· Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern
Die Auswahl erfolgt durch den RAK in einem zweistufigen Verfahren (siehe Anlage: Zweistufiges Auswahlverfahren der Projektvorschläge im Regionalen Arbeitskreis).
· Erste Verfahrensstufe: formelle Prüfung des Projektvorschlags
Die eingereichten Projektvorschläge werden vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) Mansfeld-Südharz formell geprüft. Nur Projektvorschläge, die die formelle Prüfung bestehen, werden für die 2. Verfahrensstufe zugelassen.
· Zweite Verfahrensstufe: inhaltliche Bewertung und Projektauswahl
Die zweite Stufe zur Projektauswahl erfolgt auf Basis der inhaltlichen Bewertung nach vorgegebenen Bewertungskriterien und Wichtungen des RAK Mansfeld-Südharz.
Dem Ideenwettbewerb sind die Kriterien für die Projektauswahl (formelle Prüfung und inhaltliche Bewertung) beigefügt. Die Bewerber werden vom RAK schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Auf dieser Grundlage erfolgt für die zur Förderung ausgewählten Projektvorschläge die formgerechte Antragstellung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.