Seit der Bekanntgabe der neuen Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung- ViehVerkV) am 6. Juli 2007 gelten neue Vorschriften für das Halten von Schafen und Ziegen. Die neue Viehverkehrsverordnung regelt Meldepflicht, Kennzeichnung und Dokumentation für Schaf- und Ziegenhaltungen.
Meldungen an das Amt für Veterinärangelegenheiten & Lebensmittelüberwachung
Jeder Halter von Schafen und Ziegen hat seine Tierhaltung vor Beginn der Tätigkeit beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung unter Angabe
- seines Namens,
- seiner Anschrift,
- der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere,
- ihrer Nutzungsart und
- ihres Standortes anzuzeigen.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an eine Schaf- und Ziegenhaltung finden Sie in den Dokumenten weiter unten.