BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Meldepflicht für alle Schaf- und Ziegenhalter (auch Hobbyhaltungen)

Schaf auf Weide.                       Foto: Landkreis Mansfeld-Südharz

Seit der Bekanntgabe der neuen Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung- ViehVerkV) am 6. Juli 2007 gelten neue Vorschriften für das Halten von Schafen und Ziegen. Die neue Viehverkehrsverordnung regelt Meldepflicht, Kennzeichnung und Dokumentation für Schaf- und Ziegenhaltungen.

Meldungen an das Amt für Veterinärangelegenheiten & Lebensmittelüberwachung 
Jeder Halter von Schafen und Ziegen hat seine Tierhaltung vor Beginn der Tätigkeit beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung unter Angabe
- seines Namens,
- seiner Anschrift,
- der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere,
- ihrer Nutzungsart und
- ihres Standortes anzuzeigen.

Nähere Informationen zu den Anforderungen an eine Schaf- und Ziegenhaltung finden Sie in den Dokumenten weiter unten.

Symbol Beschreibung Größe
Merkblatt für die Halter von Schafen und Ziegen
0.2 MB
Begleitpapier der Meldung für Schaf- und Ziegenhalter
18 KB
Bestandsregister der Meldung für Schaf- und Ziegenhalter
11 KB
Merkblatt zur ganzjährigen oder saisonalen Freilandhaltung von Schafen
69 KB