Sangerhausen - 29.07.2021 - Der Kreistag Mansfeld-Südharz hat eine „Richtlinie zur Förderung von Medizinstudenten und Ärzten in Weiterbildung“ verabschiedet. Da der Ärztemangel vor dem ländlich strukturieren Landkreis keinen Halt macht, wollen Kreistag und Kreisverwaltung dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen, sondern gegensteuern. Gemäß der Richtlinie sollen Ärzte und Medizinstudenten durch finanzielle Zuwendungen motiviert werden, nach dem Studium in den Landkreis zurückzukehren oder sich hier niederzulassen. Die Förderung beträgt pro Studierenden bis zu
800 € monatlich. Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin kann mit 200 € monatlich gefördert werden.
„Unser Ziel ist es, die wohnortnahe hausärztliche Versorgung in unserer Heimat auch in der Zukunft zu sichern und zu verbessern. Im Landkreis sind 20 Prozent der Hausarztstellen nicht besetzt. Wir setzen einen Anreiz, damit sich das ändert, obwohl dafür ja nicht der Landkreis, sondern die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich ist“, erläutert Landrat André Schröder den Vorstoß für die kreisliche Richtlinie, die in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Landesvereinigung Sachsen-Anhalt entstand.
Was erwartet der Landkreis dafür?
Der Studierende verpflichtet sich, nach dem Abschluss des Studiums innerhalb eines
Zeitraumes von sechs Monaten die fachärztliche Weiterbildung aufzunehmen. Diese sollte möglichst im Landkreis Mansfeld-Südharz absolviert werden. Nach dem Abschluss der Facharztausbildung ist der Studierende verpflichtet, eine mindestens zehnjährige vertragsärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten Bereich im Landkreis Mansfeld-Südharz aufzunehmen.
Der genaue Wortlaut der Richtlinie ist verfügbar unter: www.mansfeldsuedharz.de/kreisrecht (Satzungen).