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Allgemeinverfügung Masernschutzgesetz

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Allgemeinverfügung Masernschutzgesetz MSH.pdf
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© Yvonne Weiß E-Mail

News | Aktuelles

Wichtige Hinweise des Landesamtes für Verbraucherschutz zum Absenken der Warmwassertemperatur

Symbolbild Wasser


Das Landesamt für Verbraucherschutz weist auf mögliche Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit der Reduzierung von Warmwassertemperaturen als Energiesparmaßnahme hin.
Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen suchen nach Lösungen, um den gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken und einen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Die zeitweise oder ständige Absenkung der Warmwassertemperatur oder Verringerung der Zirkulation birgt jedoch gesundheitliche Risiken, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr eingehalten werden. Dies gilt besonders, wenn durch entsprechende Bedingungen die Vermehrung von Legionellen gefördert wird. Dazu zählen insbesondere folgende Aspekte:

Zu niedrige Warmwassertemperaturen
Legionellen können sich in der Trinkwasser-Installation mit Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 °C zu hygienisch relevanten Konzentrationen vermehren. Daher sind Trinkwassererwärmungssysteme so zu betreiben, dass die Austrittstemperatur von 60 °C am Trinkwassererwärmer nicht unterschritten wird. Bis zu den Entnahmestellen ist eine Temperaturabnahme des Warmwassers aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht zu vermeiden, jedoch soll der Temperaturverlust im Zirkulationssystem nicht mehr als 5 Grad betragen.

Stagnation des Wassers
Ein zu geringer Wasseraustausch kann zu einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserqualität aufgrund mikrobieller bzw. chemischer Prozesse führen. Daher ist auf einen regelmäßigen (täglichen) Wasseraustausch des Kalt- und Warmwassers an allen Entnahmestellen zu achten. Stagnationszeiten von mehr als 72 Stunden sind zu vermeiden.
Eine Infektion mit Legionellen erfolgt in der Regel über das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole (z. B. beim Duschen) und kann Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) verursachen.


Auch die Energiesparmaßnahmen gemäß den aktuellen Verordnungen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung1 sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesundheitsschutzes vorzunehmen.


Wichtige Tipps für den Verbraucher:
 Verwenden Sie grundsätzlich zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken immer frisches kaltes Trinkwasser.
 Trinkwasser muss fließen. Gewährleisten Sie einen täglichen Wasseraustausch im gesamten System.
 Sind im Einzelfall längere Stagnationszeiten über 72 Stunden nicht zu vermeiden, spülen Sie die Leitungen mindestens so lange intensiv, bis die Temperatur konstant bleibt.
 Ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasserinstallation einschließlich der Trinkwassererwärmungsanlage kann zu einer deutlichen Erhöhung der Legionellen-Konzentration in Ihrem System und damit zu einer Gefährdung Ihrer Gesundheit führen.


Für weitere Informationen besuchen Sie das Verbraucherschutzportal unter verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

© Michaela Heilek E-Mail

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Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln im Gesundheitamt

Sangerhausen, 14.06.2022 - Zu den Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilen wir mit: Gruppenbelehrungen finden dienstags zur vollen Stunde 14 Uhr, 15 Uhr, 16 Uhr im Gesundheitsamt in Eisleben, Größlerstraße 2, statt.

Eine vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich über die Telefonnummer (03464) 535 4444.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis,
  • Einverständniserklärung der Eltern für nicht Volljährige,
  • beim Ausweisen mit einem Reisepass die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt,
  • ggf. Bescheinigung oder Ausweis für Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • ggf. Kostenübernahmebescheinigungen des AG oder der Ausbildungsstätte,


Die Voranmeldungen sind verbindlich.
Kosten belaufen sich auf 28,20 Euro und werden vor Ort bar kassiert, eine Kartenzahlung ist noch nicht möglich.
Zeitdauer ca. 45 Minuten.

© Uwe Gajowski E-Mail

BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Gesundheit

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