Der Landkreis Mansfeld-Südharz sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (gem. § 75 SGB VIII), der eine Kindertagesstätte zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern im Sinne des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2021 (GVBl. LSA S.618) - einrichtet und betreibt
1. Ausgangslage
Im Hinblick auf die kurz- und mittelfristige Bedarfslage ergibt sich im Gebiet der Lutherstadt Eisleben ein Bedarf von 50 Plätzen, für Kinder im Alter ab Schuleintritt bis Vollendung des 14. Lebensjahres. (Hort).
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist schnellstmöglich, zunächst befristet bis 2026 vorgesehen.
2. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gem. § 10 KiFöG verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen. Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Mit dem Benehmen der zugehörigen Kommune - der Lutherstadt Eisleben - wurde der Bedarf von 50 Plätzen festgestellt und nachgewiesen. Dieses Angebot kann derzeit nicht in der Gemeinde vorgehalten werden.
Gemäß § 45 Abs. 1 SGB VIII benötigt der Träger der Einrichtung, in der Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, für den Betrieb eine Erlaubnis.
Die Tageseinrichtung unterliegt der Aufsicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgabe der staatlichen Kontrolle ist der Schutz von Kindern in der Einrichtung vor Gefahren für ihr Wohl. Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung erfolgt nach den Maßgaben der §§ 11, 11a, 12, 12 a und 12 b KiFöG LSA.
3. Anforderungen
• Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe erfüllen gemäß der o.g. aktuellen Fassung des KiFöG LSA und der §§ 45, 45a SGB VIII die fachlichen, personellen und Kindertagesstätte in Lutherstadt Eisleben.
• Als Maßstab für die Ausstattung, die gegeben sein muss, um das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu gewährleisten und um Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung zu geben, ist eine pädagogische Konzeption einzureichen. Das Konzept muss Zielvorstellungen zur Umsetzung der Inklusion enthalten.
• Für die neue Tageseinrichtung ist eine Leistungsbeschreibung und eine Entgeltkalkulation einzureichen. Die Muster können über die Emailadresse jugendamt@lkmsh.de angefordert werden.
• Sie weisen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als künftiger Träger einer Kindertagesstätte nach. Für die Errichtung der geplanten Kindertagesstätte in der o.g. Größenordnung ist ein Finanzkonzept einzureichen.
• Für die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in der Tageseinrichtung muss gem. § 21 KiFöG eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte vorgehalten werden
• Der Betreuungsort sollte aufgrund der 4 Schulstandorte im Gebiet der Lutherstadt Eisleben zentral gelegen und gem. § 45a SGB VIII geeignet sein. Aufgrund der Befristung ist das Errichten einer Containerlösung möglich.
• Das Einhalten baulicher, brandschutztechnischer und hygienischer Standards und Sicherheitsbestimmungen ist zu berücksichtigen
4. Hinweise zum Interessenbekundungsverfahren
Die Veröffentlichung dieser Informationsunterlage enthält eine unverbindliche Aufforderung zu einer Interessensbekundung. Es handelt sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um ein Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeordnung (VgV) oder den Vergabeordnungen (VOL/A, VOB/A, VOL) und keine Vorabinformation.
5. Abgabefrist für die Interessenbekundungserklärung
Die Interessenten müssen die erforderlichen Anlagen gemäß Punkt 3 vollständig ausfüllen und per Post einreichen. Eine unterschriebene Interessenbekundungserklärung einschließlich der Anlagen muss bis spätestens 04.07.2022 um 12:00 Uhr schriftlich im verschlossenen Umschlag beim
Landkreis Mansfeld-Südharz
Jugendamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
eingehen.
Der Umschlag ist außen mit folgender Aufschrift zu versehen: Unterlagen zur Interessensbekundung: „Kindertageseinrichtung Hort“
6. Erstattung von Kosten (Vergütung)
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung der Interessensbekundung entstehen, erfolgt nicht. Auch Auslagen werden nicht ersetzt.
7. Veröffentlichung / Bekanntmachung
Dieses Interessensbekundungsverfahren wird auf der Homepage des Landkreises Mansfeld-Südharz veröffentlicht.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Amtsleitung des Jugendamtes und die Fachaufsicht des Sachgebietes KiFöG zur Verfügung.
Landkreis Mansfeld-Südharz
Jugendamt
Amtsleitung: Frau Schneider
Fachaufsicht /Sachgebietsleitung KiFöG: Frau Otto
Email: jugendamt@lkmsh.de
Tel.: 03464/5353401
gez.
André Schröder
(Landrat)