Trotz der aktuellen Niederschläge darf ab Sonntag, 03.07.2022, im Landkreis Mansfeld-Südharz kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern im Rahmen der erlaubnisfreien Gewässerbenutzung abgepumpt werden. Dann tritt die entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Grund für das Entnahmeverbot ist die anhaltende Trockenheit, die dazu geführt hat, dass viele Gewässer bereits ausgetrocknet oder kurz davor sind. Daher ist es jetzt bis auf Widerruf, spätestens bis zum 30.09.2022, verboten, Wasser beispielsweise zum Bewässern des Gartens abzupumpen.
Landrat Schröder erklärte dazu: „Auch wenn es in der vergangenen Nacht geregnet hat, reichen die aktuellen Niederschlagsmengen nicht aus, um Seen, Bäche und Gräben wieder zu füllen, so dass den hier lebenden Tieren und Pflanzen ausreichend Wasser zur Verfügung stehen würde.“ Zudem weist der Landrat darauf hin, dass das Entnahmeverbot nur für Privatnutzer gilt. „Landwirtschaft, Obstbau, Industrie und Gewerbe mit den entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen zum Abpumpen und Bewässern ihrer Anlagen sind nicht vom Verbot betroffen“, sagte Schröder. „Auch gilt das Verbot nicht für eine Brunnennutzung im privaten Bereich oder die Nutzung eines heimischen Pools.“
Gleichzeitig appelliert der Landkreis an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit Wasser umzugehen und nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden ihre Pflanzen und den Garten zu bewässern.
Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie im beigefügten Dokument.