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Ein Nutztier wird gerissen – was tun?

Wolf

Immer wieder erreichen Meldungen über gerissene Nutztiere das Umweltamt des Landkreises. Vor allem vor dem Hintergrund vermehrter Wolfssichtungen gibt es wichtige Hinweise, die beachtet werden sollten:

Wird ein totes Nutztier gefunden, das möglicherweise durch einen Wolf gerissen wurde, sollte schnellstmöglich das Wolfskompetenzzentrum informiert werden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zentrums in Iden begutachten gerissene Tiere. Kontaktdaten und eine Notfallnummer gibt es auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz (https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/).

Das Umweltamt des Landkreises weist darauf hin, dass das gerissene Tier unbedingt an Ort und Stelle verbleiben sollte und – wenn möglich – Fotos gemacht werden, um unter anderem die Fundstelle zu dokumentieren. Bis der Gutachter eintrifft, sollte das Tier mit einer Plane abgedeckt und so vor Umwelteinflüssen und Aasfressern geschützt werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass keine Spuren zertreten werden, auch Hunde sollten nicht an die Fundstelle gelassen werden.

Der Landkreis appelliert an den Gesetzgeber, die Population der Wölfe zu regulieren und zunehmende Konflikte mit Menschen und Nutztieren ernster zu nehmen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht (Ermöglichung der Bejagung) ist überfällig.

© Michaela Heilek E-Mail

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Entnahmeverbot für Oberflächenwasser aufgrund der anhaltenden Trockenheit

Entnahmeverbot für Oberflächenwasser aufgrund der anhaltenden Trockenheit

Trotz der aktuellen Niederschläge darf ab Sonntag, 03.07.2022, im Landkreis Mansfeld-Südharz kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern im Rahmen der erlaubnisfreien Gewässerbenutzung abgepumpt werden. Dann tritt die entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Grund für das Entnahmeverbot ist die anhaltende Trockenheit, die dazu geführt hat, dass viele Gewässer bereits ausgetrocknet oder kurz davor sind. Daher ist es jetzt bis auf Widerruf, spätestens bis zum 30.09.2022, verboten, Wasser beispielsweise zum Bewässern des Gartens abzupumpen.

Landrat Schröder erklärte dazu: „Auch wenn es in der vergangenen Nacht geregnet hat, reichen die aktuellen Niederschlagsmengen nicht aus, um Seen, Bäche und Gräben wieder zu füllen, so dass den hier lebenden Tieren und Pflanzen ausreichend Wasser zur Verfügung stehen würde.“ Zudem weist der Landrat darauf hin, dass das Entnahmeverbot nur für Privatnutzer gilt. „Landwirtschaft, Obstbau, Industrie und Gewerbe mit den entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen zum Abpumpen und Bewässern ihrer Anlagen sind nicht vom Verbot betroffen“, sagte Schröder. „Auch gilt das Verbot nicht für eine Brunnennutzung im privaten Bereich oder die Nutzung eines heimischen Pools.“

Gleichzeitig appelliert der Landkreis an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit Wasser umzugehen und nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden ihre Pflanzen und den Garten zu bewässern.

Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie im beigefügten Dokument.

Symbol Beschreibung Größe
Allgemeinverfügung Wasserentnahme.pdf
0.5 MB

© Michaela Heilek E-Mail

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Veränderungen beim Verbrennverbot zeigen Wirkung

Schröder: Neue Verwaltungspraxis wird genutzt!

Nach der Evaluierung des Verbrennverbotes von Gartenabfällen im Landkreis gab es seit Beginn des Jahres bereits 132 Anträge auf Ausnahmen. 68 Genehmigungen wurden zwischenzeitlich erteilt, davon 27 wegen der besonderen Grundstückslage unbefristet. Die Inhaber einer Genehmigung erhalten für das Verbrennen Ihrer nichtkompostierbaren Gartenabfälle Auflagen und müssen den Zeitpunkt des Verbrennens vorher anzeigen.

„Die Antragszahlen selbst und dass jeder 2. Antrag genehmigt werden konnte, machen deutlich, dass unsere veränderte Verwaltungspraxis angenommen wird. Die Neuregelung schließt wegen der Anzeigepflicht zudem Missbräuche beim Verbrennen besser aus als vorher,“ so Landrat André Schröder.

© Romy Stietz E-Mail