Ausbildungsförderung - BAföG
Zuständigkeit nach § 45 Abs. 1 BAföG
Wir sind für alle anspruchsberechtigten Schüler ab Klassenstufe 10, alle Berufsfachschüler, Fachschüler und Fachoberschüler, deren Eltern im Landkreis Mansfeld-Südharz wohnen, zuständig. Studierende an Hochschulen wenden sich bitte an die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke am Hochschulort.
Umfassende Informationen zum Thema BAföG, wie Förderungsvoraussetzungen und -arten sowie die Antragsformulare zum downloaden finden Sie auf dem BAföG-Server des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de
Im Schul- und Sportamt eingebettet ist das Amt für Ausbildungsförderung. Dort können Förderleistungen für schulische Ausbildungen wie:
- Kinderpfleger / Kinderpflegerin
- Sozialassistent / Sozialassistentin
- Hauswirtschaft- und Familienpfleger / Hauswirtschafts- und Familienpflegerin
- Physiotherapeut / Physiotherapeutin
- Erzieher / Erzieherin
- Techniker / Technikerin
- Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin
und andere, die an den Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz und bei anderen Bildungsträgern angeboten werden.
Den Antrag und Beratung gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung, welches über das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz zu erreichen ist:
Kontakt:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Schul- und Sportamt
Amt für Ausbildungsförderung
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
06526 Sangerhausen
Tel. 03464 535 3213
03464 535 3215
03464 535 3216
Fax 03464 535 3290
E-Mail bafoeg@lkmsh.de
Aufstiegs-BAföG
Für eine weitere Ausbildung z.B. als:
- Erzieher / Erzieherin
- Techniker / Technikerin
- Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin oder für
- Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlichen Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (§§ 53 und 54), der Handwerksordnung (§§ 42, 42a, 51a und 122) gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen sowie
- gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen an anerkannten Ergänzungsschulen und den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft
kann ein Antrag beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung unter derselben Anschrift und E-Mail gestellt werden.
Dorthin können Sie Ihre Fragen zur Förderung richten und die für den Antrag notwendigen Formulare erhalten.
Kontakt:
Landkreis Mansfeld – Südharz
Schul- und Sportamt
Amt für Ausbildungsförderung
Rudolf – Breitscheid – Str. 20/22
06526 Sangerhausen
Telefon 03464 535 3215
03464 535 3220
Fax 03464 535 3290
E-Mail bafoeg@lkmsh.de
Im Internet unter www.bafoeg-digital.de können Sie Ihren Antrag online stellen. Auf der Homepage des Landkreises Mansfeld-Südharz finden Sie eine Verlinkung zu der oben genannten Adresse und zu den Seiten www.bafög.de und www.aufstiegs.bafoeg.de mit Informationsmaterial, gesetzlichen Grundlagen und Antragsunterlagen.