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Waffenrecht

Bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz können unter anderem Waffenbesitzkarten, Waffenschein und Kleiner Waffenschein beantragt werden. Zudem erteilt die Untere Waffenbehörde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Erlaubnisse zum Waffentransport, zum Waffenhandel (gewerbsmäßig) und zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung.

Die Erteilung von Waffenbesitzkarten und Erlaubnissen zum Waffentransport, der gewerbsmäßigen Waffenherstellung und des gewerbsmäßigen Waffenhandels ist gebührenpflichtig. So beträgt beispielsweise die Erteilung der Waffentransporterlaubnis 66,00 €. Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Unteren Waffenbehörde zur Verfügung:

Kontakt:  

Sachbearbeiterin: Frau Abicht

Telefon: +49 3464 535-4122

Fax: +49 3464 535-4190

E-Mail: ordnungsamt@lkmsh.de

Sachbearbeiterin: Frau Krüger

Telefon: +49 3464 535-4121

Fax: +49 3464 535-4190

E-Mail: ordnungsamt@lkmsh.de

Postfach

06511 Sangerhausen

Postfach 101135

Besucheranschrift

Alte Promenade 27

06526 Sangerhausen

Postanschrift

Rudolf-Breitscheid-Str.20/22

06526 Sangerhausen

                                                                                          

Nachfolgend finden Sie entsprechende Anträge.

 

Symbol Beschreibung Größe
Antrag Waffenbesitzkarte
37 KB
Antrag Kleiner Waffenschein
0.1 MB
Erwerbsanzeige Schusswaffen
0.1 MB

© Michaela Heilek E-Mail

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