BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Regelung zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen

Wegen der Gefahr, dass Tierseuchen in die Europäische Union (EU) eingeschleppt werden, gelten verschärfte sogenannte Reiseverkehrsregelungen für Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, die Reisende bei ihrer Einreise aus Drittländern mitbringen oder die für Privatpersonen zu nichtgewerblichen Zwecken eingeführt werden.

Die entsprechende gesetzliche Verordnung (EG) Nr. 206/2009 der Kommission vom 5. März 2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 können Sie einsehen unter: http://www.bmelv.de 

BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Erfolgsprämien für die Vermittlung ausländischer Investoren

Die internationalen Märkte sollen einer konsequenten Beobachtung auf Unternehmen mit einem möglichen Expansions- und Investitionsinteresse in Sachsen-Anhalt unterzogen werden. Zu diesem Zweck werden Erfolgsprämien für die Vermittlung von Ansiedlungen ausländischer Unternehmen nach Sachsen-Anhalt ausgelobt. Personen, die Ansiedlungen ausländischer Unternehmen nach Sachsen-Anhalt vermitteln, werden nach Maßgabe einer Auslobung Erfolgsprämien erhalten.

Der Vermittler muss der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) ein ausländisches Unternehmen mit Investitionsinteresse in Sachsen-Anhalt benennen, das der IMG, der Landesregierung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und deren Fördereinrichtungen noch nicht bekannt ist. Die IMG wird den Vermittler binnen fünf Wochen informieren, wenn das Investitionsvorhaben bereits bekannt ist. Für Erweiterungen bereits in Sachsen-Anhalt bestehender Betriebsstätten ausländischer Investoren werden keine Vermittlungsprämien gezahlt. Das Ansiedlungsvorhaben des vermittelten ausländischen Unternehmens muss volkswirtschaftlich förderwürdig sein und das Unternehmen muss ernsthafte Investitionsabsichten in Sachsen-Anhalt haben. Weitere Voraussetzung der Prämiengewährung ist, dass das förderfähige Investitionsvolumen des jeweiligen vermittelten einzelnen Ansiedlungsvorhabens mind. 20 Mio. Euro beträgt. Von der Prämiengewährung ausgeschlossen sind das vermittelte Unternehmen, an ihm beteiligte Gesellschafter, mit diesen gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Angehörige dieser Personen sowie von Behörden der Bundesrepublik Deutschland, der Länder, der Landkreise, der Kommunen und ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die Erfolgsprämie kann sich zwischen 20.000 Euro und max. 100.000 Euro belaufen.

Weitere Informationen sind unter www.investieren-in-sachsen-anhalt.de oder unter der Tel.-Nr. 0391 / 568990 abrufbar.

BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Fördermittel für Krippenausbau im Landkreis

Um das Wohl der jüngsten Einwohner unseres Landkreises sicher zu stellen wurde vom Landkreis Mansfeld-Südharz am 8. Juli 2009 ein Zuwendungsvertrag unterzeichnet, durch den Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro zur Investition in Kindertageseinrichtungen beim Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt sicher gestellt werden sollen.

Die Summe stammt aus Bundesmitteln, die für das Investitionsprogramm \"Kinderbetreuungsfinanzierung\" eingesetzt werden sollen. Dieses Programm bezweckt die Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen durch Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen.

Durch diese Zuwendung sollen bis 2013 in 14 Einrichtungen des Landkreises Arbeiten durchgeführt werden, die unseren Kindern den Aufenthalt in der Kinderkrippe verschönern bzw. überhaupt erst ermöglichen.

BCKategorie 23.11.2015 14:19:17 Uhr

Verkehrsfreigabe Ortsumfahrung Riestedt

Hayna´s_Blick

Am Mittwoch, dem 1.Juli 2009 wurde die Nordostumgehung Riestedt feierlich frei gegeben. Das 2,7 Kilometer lange Teilstück der B 86 wurde seit November 2007 gebaut und kostete knapp 10 Millionen Euro. Durch die Fertigstellung wird die Ortsdurchfahrt Riestedt erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet und die Serpentinenstrecke ersetzt. Somit entsteht eine einheitliche Strecke, die von einem hohen Sicherheits- und Geschwindigkeitsniveau geprägt ist.
Zusätzlich zu der Ortsumgehung wurden zwischen Riestedt und Emseloh zwei Wirtschaftswege in Länge von 2,5 Kilometer und ein Radweg mit einem Kilometer Länge gebaut.

Zu diesem Anlass wurde auch ein geschätzter Mitarbeiter der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz mit einer besonderen Geste überrascht. Das erfolgreiche Wirken von Herrn Manfred Hayna, der vor kurzem seinen verdienten Ruhestand angetreten hat, wurde durch die Benennung des neuen Straßenabschnitts in "Hayna´s Blick" gewürdigt.

Regionalplanung

Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz) ist vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt worden. Die Planungsregion Harz umfasst den westlichen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz (im Wesentlichen den Altkreis Sangerhausen) und den kompletten Landkreis Harz. Außerdem wird vom REPHarz noch der Raum Aschersleben-Staßfurt mit erfasst, dessen Altlandkreis bis 2007 ebenfalls der Planungsregion Harz zugeordnet war. In Kraft treten wird der REPHarz mit der öffentlichen Bekanntmachung des REPHarz im jeweiligen Amtsblatt der Landkreise durch eine Sonderausgabe, die voraussichtlich am 23.05.09 erscheint. 

Seit 2003 wurde der Plan von der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in Quedlinburg mit Unterstützung der Landkreise erstellt. Der Entwurf des REPHarz lag für mehrere Wochen für Behörden, Verbände und für die allgemeine Öffentlichkeit in allen Gemeindeverwaltungen aus. Somit hatte "jedermann" die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die Endfassung des REPHarz wurde in der Regionalversammlung im März diesen Jahres beschlossen. Der Regionalversammlung gehören insgesamt 4 Vertreter aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz an (Landrat Dirk Schatz, Oberbürgermeister der Kreisstadt Sangerhausen, Fritz-Dieter Kupfernagel und zwei weitere Vertreter aus dem Kreistag), die die Interessen des Landkreises Mansfeld-Südharz wahrzunehmen haben.

In einem Raumordnungs- bzw. Regionalplan, wie dem REPHarz, werden die unterschiedlichsten regional bedeutsamen Interessen und Nutzungsansprüche an den Raum miteinander und gegeneinander abgewogen und in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten textlich und kartographisch festgelegt. Auch regional bedeutsame Trassen für den Straßen- und Schienenverkehr, Vorrangstandorte und die Zentralen Orte werden festgelegt. So sind z. B. neben der (Kern-)Stadt Sangerhausen auch Rottleberode,  Berga und Allstedt (Flugplatzbereich) Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe. Neben mehreren Vorrangstandorten für Kultur und Denkmalpflege (z. B. Stolberg, Tilleda und Allstedt) ist Kelbra mit seinem Strandbereich am Stausee als Vorrangstandort für großflächige Freizeitanlage eingestuft worden. Während im Bereich der Goldenen Aue die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, für Hochwasserschutz und die Rohstoffgewinnung dominieren, sind dies im Südharzbereich vor allem die entsprechenden Gebietsfestsetzungen für Natur und Landschaft, für Tourismus und Erholung und für die Wassergewinnung. Wichtig für die Region ist auch die raumordnerische Trassensicherung mehrerer Ortsumfahrungen (z.B. Riestedt, Allstedt und Berga-Kelbra) sowie der Verlängerung der Autobahn A 71 über die A 38 hinaus in Richtung Hettstedt).  

Insgesamt gibt es in Sachsen-Anhalt nach dem sogenannten Landesplanungsgesetz 5 Planungsregionen (Altmark, Magdeburg, Harz, Halle, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg), in denen jeweils mindestens 2 Landkreise zusammen als Zweckverbände die Aufgabe der Regionalplanung wahrnehmen. Dabei spielt der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit noch eine Sonderrolle, ist er doch als einziger Landkreis bisher zwei Planungsregionen zugeordnet worden. Der Altkreis Mansfelder Land gehört bis auf den Bereich Wippra der Planungsregion Halle an, für den es allerdings noch keinen rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsplan gibt.  

Im übrigen kann der vollständige Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (mit Karte und Begründung) im gesamten Juni in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz und natürlich auch auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (www.regionale-planung.de/harz/) eingesehen werden.