Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz) ist vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt worden. Die Planungsregion Harz umfasst den westlichen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz (im Wesentlichen den Altkreis Sangerhausen) und den kompletten Landkreis Harz. Außerdem wird vom REPHarz noch der Raum Aschersleben-Staßfurt mit erfasst, dessen Altlandkreis bis 2007 ebenfalls der Planungsregion Harz zugeordnet war. In Kraft treten wird der REPHarz mit der öffentlichen Bekanntmachung des REPHarz im jeweiligen Amtsblatt der Landkreise durch eine Sonderausgabe, die voraussichtlich am 23.05.09 erscheint.
Seit 2003 wurde der Plan von der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in Quedlinburg mit Unterstützung der Landkreise erstellt. Der Entwurf des REPHarz lag für mehrere Wochen für Behörden, Verbände und für die allgemeine Öffentlichkeit in allen Gemeindeverwaltungen aus. Somit hatte "jedermann" die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die Endfassung des REPHarz wurde in der Regionalversammlung im März diesen Jahres beschlossen. Der Regionalversammlung gehören insgesamt 4 Vertreter aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz an (Landrat Dirk Schatz, Oberbürgermeister der Kreisstadt Sangerhausen, Fritz-Dieter Kupfernagel und zwei weitere Vertreter aus dem Kreistag), die die Interessen des Landkreises Mansfeld-Südharz wahrzunehmen haben.
In einem Raumordnungs- bzw. Regionalplan, wie dem REPHarz, werden die unterschiedlichsten regional bedeutsamen Interessen und Nutzungsansprüche an den Raum miteinander und gegeneinander abgewogen und in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten textlich und kartographisch festgelegt. Auch regional bedeutsame Trassen für den Straßen- und Schienenverkehr, Vorrangstandorte und die Zentralen Orte werden festgelegt. So sind z. B. neben der (Kern-)Stadt Sangerhausen auch Rottleberode, Berga und Allstedt (Flugplatzbereich) Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe. Neben mehreren Vorrangstandorten für Kultur und Denkmalpflege (z. B. Stolberg, Tilleda und Allstedt) ist Kelbra mit seinem Strandbereich am Stausee als Vorrangstandort für großflächige Freizeitanlage eingestuft worden. Während im Bereich der Goldenen Aue die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, für Hochwasserschutz und die Rohstoffgewinnung dominieren, sind dies im Südharzbereich vor allem die entsprechenden Gebietsfestsetzungen für Natur und Landschaft, für Tourismus und Erholung und für die Wassergewinnung. Wichtig für die Region ist auch die raumordnerische Trassensicherung mehrerer Ortsumfahrungen (z.B. Riestedt, Allstedt und Berga-Kelbra) sowie der Verlängerung der Autobahn A 71 über die A 38 hinaus in Richtung Hettstedt).
Insgesamt gibt es in Sachsen-Anhalt nach dem sogenannten Landesplanungsgesetz 5 Planungsregionen (Altmark, Magdeburg, Harz, Halle, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg), in denen jeweils mindestens 2 Landkreise zusammen als Zweckverbände die Aufgabe der Regionalplanung wahrnehmen. Dabei spielt der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit noch eine Sonderrolle, ist er doch als einziger Landkreis bisher zwei Planungsregionen zugeordnet worden. Der Altkreis Mansfelder Land gehört bis auf den Bereich Wippra der Planungsregion Halle an, für den es allerdings noch keinen rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsplan gibt.
Im übrigen kann der vollständige Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (mit Karte und Begründung) im gesamten Juni in der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz und natürlich auch auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (www.regionale-planung.de/harz/) eingesehen werden.