Grundstücksbesitzer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können,
müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlage oder Hauskläranlage) errichten, falls
die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird.
Kleinkläranlagen dienen im allgemeinen der Behandlung häuslichen Schmutzwassers
aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden
Grundstückes eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grund-
stückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist,
oder einem offenen Gewässer zugeleitet.
Das Einleiten von Abwasser in Gewässer, auch Grundwasser, bedarf nach dem Wasser-
gesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die
Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Anbei einige Informationen und Anträge zum Herunterladen:
- Info Kleinkläranlagen
- Checkliste - Wie gehe ich vor?
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
- Anbieter für die Bestätigung der Versickerungsfähigkeit