Überwachungsplan nach Industriekläranlagen-Zulassungs-und Überwachungsverordnung- IZÜV

Der Landkreis Mansfeld-Südharz als Untere Wasserbehörde ist gemäß Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs-und Überwachungsverordnung- IZÜV) zuständig  für die Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) und eigenständig betriebene  Abwasserbehandlungsanlagen im Anwendungsbereich nach § 1 IZÜV.

Auf der Grundlage des Überwachungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt stellt die Untere Wasserbehörde nach § 9 Abs. 2 IZÜV jährlich ein Überwachungsprogramm auf, in dem  der Überwachungsturnus für die Vor-Ort- Besichtigungen angegeben wird. Ein Muster des Überwachungsberichtes zur Vor-Ort-Besichtigung von IE-Anlagen gemäß § 9 Abs. 5 IZÜV zum Download finden Sie hier.

Name der Betriebsstätte Postleitzahl Ort Straße Turnus (in Jahren)
Download
ST Extruded Products GmbH 06333 Hettstedt Lichtlöcherberg 40 3 Überwachungsbericht ST Extruded Products GmbH

Aura Technologie GmbH            

06311 Helbra Am Ernst-Schacht 3 3 Überwachungsbericht Aura Technologies GmbH

Aryzta Bakeries Deutschland GmbH

- ehemalig Klemme AG –

06295 Lutherstadt Eisleben           Industriestraße 4   3 Überwachungsbericht Aryzta

Edelstahlbeizerei Eisleben GmbH

06295 Lutherstadt Eisleben Querfurter Straße 7 3 Überwachungsbericht Edelstahlbeizerei

© Uwe Gajowski E-Mail

Dezentrale Abwasserbeseitigung

Grundstücksbesitzer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können,
müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlage oder Hauskläranlage) errichten, falls
die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird.

Kleinkläranlagen dienen im allgemeinen der Behandlung häuslichen Schmutzwassers
aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden
Grundstückes eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grund-
stückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist,
oder einem offenen Gewässer zugeleitet.

Das Einleiten von Abwasser in Gewässer, auch Grundwasser, bedarf nach dem Wasser-
gesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die
Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Anbei einige Informationen und Anträge zum Herunterladen:

- Info Kleinkläranlagen

- Checkliste - Wie gehe ich vor?

- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

- Anbieter für die Bestätigung der Versickerungsfähigkeit