Abfallgebühr festsetzen
Leistungsbeschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Mansfeld-Südharz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Karl-Fischer-Straße 13
06295Lutherstadt Eisleben (Eisleben)
Kontakt
- Telefon:
- +49 3475 613 300
- Fax:
- +49 3475 613 333
- E-Mail:
- eaw@abfallwirtschaft-msh.de
- Web:
- https://www.abfallwirtschaft-msh.de