Der Landkreis kann gemäß den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) im Rahmen der Gesetze seine eigenen Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Gemäß § 10 Absatz 1 KVG LSA muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen, in der all das zu regeln ist, was nach den Vorschriften des KVG LSA der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch weitere, für die Kommune wesentlichen Angelegenheiten sollen in der Hauptsatzung geregelt werden. Der Beschluss der Hauptsatzung sowie jede Änderung erfolgt durch den Kreistag.
Zudem hat der Kreistag zur ordnungsgemäßen Arbeit und Durchführung der Sitzungen eine entsprechende Geschäftsordnung beschlossen.
Die Hauptsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz und die Geschäftsordnung für den Kreistag sowie die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher tätiger Einwohner im Landkreis Mansfeld-Südharz stehen in der folgenden Übersicht zur Verfügung: