Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Grundlage der § 63 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete im Raum Seeburg - Rollsdorf werden aufgehoben . Damit besteht im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz kein Aufstallungsgebot mehr.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung der aviären Influenza bei einem Wildvogel am „Mühlgraben" zwischen Seeburg und Rollsdorf vom 06.03.2017 wird widerrufen.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung der aviären Influenza bei einem Wildvogel und eines erneuten Verdachtsfalls bei einem Wildvogel am Süßen See in Seeburg vom 16.02.2017 wird widerrufen.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung der aviären Influenza bei einem Wildvogel am Süßen See in Seeburg vom 07.02.2017 wird widerrufen.
Den genauen Wortlaut der Verfügung entnehmen Interessenten der angehängten Verfügung.