Kontakt

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Landkreis ab 01.01.2010 für das Bundeselterngeld zuständig

Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist der Landkreis Mansfeld-Südharz  für die Erledigung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) innerhalb seines Territoriums zuständig.
Durch das Zweite Funktionalreformgesetz wechselt damit die bisherige Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt auf den Landkreis Mansfeld-Südharz über.
Alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises wenden sich für eine entsprechende Antragstellung ab Januar 2010 bitte an die
Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz
Amt für Familie, Jugend und Soziales, Elterngeldstelle
in 06295 Lutherstadt Eisleben, Lindenallee 56, Haus 1.
Telefonisch erreichbar ist das Amt unter  03464/535-3401
Fax: 03464/535-3490.
Die Postadresse lautet:
Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz
Amt für Familie, Jugend und Soziales, Elterngeldstelle
Postfach 101135
06511 Sangerhausen.
Der Landkreis übernimmt auch die Bearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits bis zum 31.12.2009 Elterngeld bezogen haben und am 01.01.2010 weiterhin anspruchsberechtigt sind.

Erforderliche Anträge stehen Ihnen in nachfolgender Übersicht zur Verfügung:

Zurück 30.03.2010


Dienstag, 07.09.2010, 22:51